Rede von Dr. Gesine Märtens in der Ratsversammlung am 7. November 2019 zum, Antrag: Gestaltungsauftrag Pflege - Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung für die Pflege sowie Hilfe für Demenzkranke und ihre Angehörigen in Leipzig finanziell untersetzen

-es gilt das gesprochene Wort-

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Bürgermeisterinne und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

ich will es gleich vorwegnehmen. Wir stellen den Ursprungsantrag zur Abstimmung.

Wir haben uns 2018 in vielen Gesprächen mit Fachkräften in Leipzig davon überzeugt, dass wir dringend eine konsistente Beratung für Demenziell Erkrankte und ihre Angehörigen brauchen. Die Zahl der demenziell Erkrankten wächst in Leipzig aller Voraussicht nach bis 2030 auf mehr als 16.000 Personen an. Sie und ihre Familien benötigen unsere Solidarität und unsere Hilfe.

Denn die langsame schleichende Entwicklung der Krankheitsbilder führt dazu, dass die Erkrankten nicht sofort einen Hilfeanspruch durch die Pflegeversicherung haben. Viele Betroffene kommen lange ohne eine Grundpflege aus, weil sie gerade die alltäglichen Routinen am längsten beherrschen.

Sie alle haben keinen Anspruch auf Pflegeberatung aber viele Fragen.

Je besser wir diese beantworten, je besser wir die Angehörige, Freunde und Nachbarn unterstützen, desto länger können Demenzerkrankte  in den eigenen vier Wänden oder bei ihrer  Familie leben und das wiederum verlangsamt das Fortschreiten der Erkrankung und sicher noch lange eine gute Lebensqualität.

UND. Lassen sie mich auch dass immer wieder betonen, je besser sich Demenzerkrankte im Frühstadium auf die Erkrankung einstellen, desto später fallen Sie in den Leistungsbezug und desto weniger wird die Stadt im Bereich der Wirtschaftlichen Sozialhilfe für Pflegeleistungen belastet.

Die Verwaltung hat den Antrag im Herbst 2019 abgelehnt. Im Januar 2019 haben wir den Antrag hier im Rat zu Abstimmung gestellt. Keine der Fraktionen wollte den Antrag wider besseres Wissens ablehnen, also rettete man sich in die Verschiebung in das sogenannte laufende Verfahren.

Die Verwaltung hat erkannt, dass der Weg richtig  ist. Im VSP heißt es:

Für die Beratung für Demenzkranke und ihrer Familien wird 1 VzÄ zur Stellenplanung 2021/2022 angemeldet.

Das heißt, wir machen es nicht jetzt und auch nicht nächstes Jahr, sondern nach allen Erfahrungen wäre diese Stelle frühestens im Herbst 2021 zu besetzen und auch dies nur, wenn, so der Verwaltungsstandpunkt: „Über die Einrichtung im Rahmen der Stellenplanung zum Doppelhaushalt 2021/2022 positiv entschieden wird.“  Was uns die Verwaltung uns hier also in Wirklichkeit anbietet, ist ein „…vielleicht ab Herbst 2021“. Meine Damen und Herren. Das reicht nicht. Und das ist hier keine Frage der politischen Machtdemonstration sondern eine Frage dringlichster Notwendigkeit. Bitte lassen Sie uns heute beschließen, dass wir sicher im Januar mit der Arbeit beginnen und nicht eventuell im Herbst 2021.

Vielen Dank!

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