Rede von Dr. Tobias Peter (Fraktionsvorsitzender) in der Ratsversammlung am 19. November 2019 zum Änderungsantrag "Stellplatzsatzung"

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Gäste,

mein Kollege Tim Elschner hat bereits einiges Grundsätzliches zur Stellplatzsatzung gesagt und Punkte genannt, mit denen wir die Satzung qualifizieren wollen. Ich will an dieser Stelle folgende Punkte vertiefen:

Mobilitätswende befördern:

(§ 2 Abs. 2)

Die im Entwurf vorgesehene Regelung, bei ÖPNV-Nähe die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen zu reduzieren, möchten wir erweiteren. Damit möchten wir insbesondere der öffentlichen Hand den entsprechenden Spielraum geben, auf Stellplätze zu verzichten. Das beste ist hier die geplante Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz, die unmittelbar an der Straßenbahnhaltestelle liegt – bei diesem und ähnlichen Projekten sollten wir die Möglichkeit eröffnen, nur das wirklich notwendige Maß an Stellplätzen, z.B. für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.

(§ 4 Abs. 6)

Die Verringerung der Stellplatzverpflichtung für Car-Sharing-Plätze ist eine mittlerweile in vielen bundesdeutschen Städten erprobte Regelung. Die hier vorgeschlagene Regelung entspricht der Satzung der Stadt Dresden. Aufgrund der gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und des selben Car-Sharing-Anbieters ist eine Übertragung bereits in dieser Phase problemlos möglich.

(§ 4 Abs. 7)

Ebenfalls ein in anderen Städten erprobtes Instrument sind Mobilitätskonzepte, mit denen wir es Antragstellern, z.B. im kooperativen Wohnen, studentischen Wohnen oder Seniorenwohnen ermöglichen können, einen geringeren Stellplatzbedarf nachzuweisen.

Versiegelung und Hitzeschutz

(§ 4 Abs. 1)

Stellplätze tragen zur Flächenversiegelung bei – und das nicht zuletzt in Innenhöfen. Der Entwurf der Stellplatzsatzung schreibt richtigerweise vor, dass Stellplätze wasserdurchlässig zu realisieren sind. Das Problem: auch eine wasserdurchlässig verfugtes Pflaster heizt sich im Sommer auf. Und das kann fatale Effekte, insbesondere in unseren Innenhöfen haben. Auch die vorgeschriebene Pflanzung von Laubbäumen löst diese Problem bestenfalls teilweise, weil er nicht hinreichend Verschattung (insbesondere in den ersten Jahren) bietet. Deshalb schlagen wir, angelehnt an Stellplatzsatzungen anderer Städte vor, Stellplätze grundsätzlich begrünbar zu gestalten – dafür gibt es mit Rasengittern oder Schotterrasen sehr erprobte Lösungen.

(§ 4 Abs. 4)

Hinsichtlich der Bedachung von Stellplätzen stellen wir klar, dass es sich um eine extensive Begrünung handeln sollte.

Insgesamt ermöglichen wir damit also positive mikroklimatische Effekte und verbessern den Hitzeschutz.

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