Rede von Dr. Tobias Peter vom 18. Oktober 2023 zur Vorlage "Richtlinie über Ermäßigungen bei Erbbaurechtsbestellungen an Grundstücken der Stadt Leipzig überwiegend zu Zwecken des Geschosswohnungsbaus"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

wir haben hier im Rat wiederholt über die Konzeptvergabe von städtischen Flächen debattiert. Ich will unsere bekannte Position für die Vergabe nach Konzept statt Höchstpreis, für die Vergabe nach Erbpacht nach Verkauf hier nicht wiederholen.

Wir sind froh, dass die Verwaltung den Änderungsbeschluss jetzt nachgekommen ist und die Ermäßigung für gemeinwohlorientierte gemäß § 90 ausgearbeitet hat und uns nun vorlegt. Gerade angesichts der immer schwierigeren Bedingungen für Bauen generell, aber auch für die Konzeptvergabe kann die Ermäßigung der Erbbaupacht einen wirksamen Beitrag leisten, um Wohnungsbau in der Konzeptvergabe zu erleichtern. Dem werden wir in jedem Fall zustimmen.

Wir haben damals aber nicht nur für Wohnen sondern für alle Konzeptvergaben, auch für diejenigen, auch für die Sonderprojekte diese Ermäßigung beschlossen. Denn der Gemeinnützigkeitsgrundsatz in der Gemeindeordnung lässt eine Ermäßigung generell für Projekte im besonderen öffentlichen Interesse zu, insbesondere für Denkmalschutz oder soziale Einrichtungen.

Aktuelle Beispiele sind z.B. die Ostwache und das Kino der Jugend, bei denen das jeweils zehntausende Euro im Jahr mehr oder weniger sind.

Wir haben mit der Verwaltung hierzu noch mal Rücksprache gehalten und schlagen mit dem vorliegenden Änderungsantrag vor, dem Grundsatz nach diese Ermäßigung vorzunehmen. Angesichts der Unterschiedlichkeit und eher geringen Zahl von Fällen ist dies vorhabenbezogen auszugestalten und wird dies natürlich uns jeweils als Stadtrat noch einmal vorgelegt.

In diesem Sinne bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

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