Rede von Dr. Tobias Peter vom 20. Januar 2022 zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 467 "Erweiterung Stadtteilzentrum Leutzsch"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

mit unserem Änderungsantrag zur Vorlage möchten wir gern in der Aufstellung zum B-Plan Erweiterung Stadtteilzentrum Leutzsch eine Klarstellung in der Zusammenfassung vornehmen. Damit wollen wir bereits zu Beginn der Bauleitplanung die Weichen richtigstellen, um den Ansprüchen unserer Stadt sowohl an die städtebauliche Qualität und effektive Flächennutzung, als auch Mobilität und Klimawandelanpassung gerecht zu werden.

Zum einen wollen wir, dass die Blockrandbebauung in Höhe der umgebenden Bebauung an der Rückmarsdorfer / Ecke Junghansstraße geschlossen wird. So wird dem städtebaulichen Anspruch Rechnung getragen, dass sich die Erweiterung des Stadtteilzentrums Leutzsch ins städtebauliche Ensemble einfügt. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die bestehende Villa in diesem Ensemble natürlich nicht bis an die Grundstücksgrenze zugebaut wird, sondern mit städtebaulich sinnvollen Abständen gefasst wird.

Zudem wollen wir, dass die Stellplätze im Blockinnenbereich gestapelt werden, um dem Ziel der notwendigen Begrünung und Entsiegelung des Parkplatzes zu ermöglichen.

Gerade im Rahmen der Erweiterung des Stadtteilzentrums muss das dadurch entstehende Potenzial genutzt werden. Bislang ist auf der vorhandenen großen Innenfläche des Stadtteilzentrums wenig bis keine Aufenthaltsqualität zu verzeichnen, die Fläche überhitzt im Sommer und steht den Leutzscherinnen und Leutzschern praktisch nicht zur Nutzung zur Verfügung. Die Einordnung der Parkflächen mittels Stapelung kann das Potenzial entfalten, im Stadtteilzentrum endlich Aufenthaltsqualität zu schaffen und gleichzeitig durch Entsiegelung und Begrünung ein Beitrag zum Klimaschutz im verdichteten urbanen Raum geleistet werden.
Im nun startenden B-Planverfahren muss zudem darauf geachtet werden, dass die Querung des Geländes barrierefrei möglich ist.

Die Bestandsbauten im Innenbereich sollten außerdem nur mittels Stapelung zu Wohnzwecken nötigenfalls erweiterbar sein und ggf. ist auch Förderung für bezahlbaren Wohnraum zu nutzen.


Ebenso sollte eine Prüfung stattfinden ob in der angrenzenden, wohl im Eigentum des Vorhabenträgers befindlichen Villa eine soziokulturelle Nutzung möglich gemacht werden kann, um das Stadtteilzentrum weiter aufzuwerten. Hierüber muss mit dem Eigentümer verhandelt werden.
Zudem muss der weitere Planungsstand frühzeitig und vorausschauend dem SBB Altwest und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag, der die Blockrandschließung klarstellt und mittels Stapelung im Innenbereich endlich Aufenthaltsqualität für die Leutzscherinnen und Leutzscher ermöglichen möchte.
Herzlichen Dank!

 

Zurück