Rede von Katharina Krefft am 20. September 2023 zum Antrag "Umsetzung Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, Gäste und Medienvertreter,

wir kommen zu einem Antrag aus dem Haushaltsverfahren, der verwiesen wurde. Wir wollen erreichen, dass genau die Maßnahmen finanziell abgesichert werden, die der Rat im November im Konzept der Wohnungslosenhilfe 2023-26 beschlossen hat. Darin eine Reihe von Maßnahmen, die ausdrücklich nicht im Haushalt verankert sind.

Denn: Der Rat entscheidet über das Haushaltsbudget. Wenn der Rat keine Mittel für die Umsetzung der beschlossenen! Wohnungslosenhilfe bewilligt, gibt es kein Vertun. Die Stadt kann dann die Maßnahmen nicht umsetzen, denn der Haushaltsplan gilt verbindlich, Gemeindeordnung §75 Abs4, Gemeindewirtschaft.

Hier im Rat ist oft und viel kritisiert worden, dass Pläne beschlossen werden, ohne die finanziellen Mittel abzubilden. Darauf folgt dann naturgemäß die Kritik, dass geplante Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Dass in einer Vorlage ausdrücklich angekündigt wird, die Absicherung im HH garnicht erst anzustreben widerspricht der Sicherstellung einer stetigen Aufgabenerfüllung gemäß Verwaltungsvorschrift zu allgemeinen Haushaltsgrundsätzen.

Die Verwaltungsspitze bleibt bei der Position, die Mittel unterjährig mit Einzelvorlagen bestätigen zu lassen und die Aufgaben damit unstetig zu erfüllen bzw. die Angemessenheit der freiwilligen Aufgabenerfüllung nicht festzustellen, auch jetzt, wo der Antrag in das normale Verfahren verwiesen wurde.

Doch was bedeutet das? Die zuständige Bürgermeisterin muss im eigenen Haushalt die Kostendeckung realisieren – wir glauben nicht, dass sie fündig wird bei der Vielzahl an sozialen Aufgaben, die auf der Sozialverwaltung liegen. Die Erhöhung des Wohngeldes, die Umstellung auf einen digitalen Zugang zum Leipzig-Pass, die Aufgaben aus der Geflüchtetenunterbringung, die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften – alles Prozesse, wo uns berichtet wird, dass die Aufgaben nicht zeitgerecht erfüllt werden können bzw. stark fordern.

Das heißt also, die zuständige Bürgermeisterin begibt sich auf den Weg zum Kämmerer. Denn außerplanmäßige oder überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht oder die Zahlungen unabweisbar sind. Nach dem Sozialgesetzbuch und nach dem sächsischen Polizeibehördengesetz ist die Kommune zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen verpflichtet – ja, aber: mit dem Wohnungslosenkonzept haben wir Qualitäten beschlossen, die freiwillig sind. Die Stadt Leipzig anerkennt hierin die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und damit die weite, häufig auch unverschuldete Betroffenheit von Wohnungslosigkeit. Daher sind die Maßnahmen deutlich lebenweltbezogener

  • Maßnahme 13: Ganztägige Öffnung von Übernachtungshäusern erproben,
  • Maßnahme 14: Gemeinschaftsunterkünfte schrittweise barrierefrei gestalten,
  • Maßnahme 18: Versorgung von obdachlosen Personen mit Pflegebedarf verbessern.
  • Maßnahme 16: Notunterbringung von Männern sicherstellen,
  • Maßnahme 17: Notunterbringung von Frauen verbessern sowie
  • Maßnahme 11: Sozialen Wohnungsbau ausweiten,

Wir wollen für die Erfüllung der in unserer Hoheit liegenden Aufgaben aus dem von uns im Rat mit großer Mehrheit bestätigten Konzept der Leipziger Wohnungslosenhilfe die Mittel bereitstellen. Sie haben jetzt die Chance, dem Haushaltsantrag doch noch zuzustimmen. Draußen wird es nämlich merklich kälter.

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