Rede von Katharina Krefft am 3. September 2026 zu Überplanmäßige Aufwendungen 2026 nach § 79 (1) SächsGemO in der Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII, Grundversorgung für Arbeitssuchende nach SGB II, Eingliederungshilfe nach SGB IX, ...

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr OBM, sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, werte Gäste,

mit dem Sozialem ist es wie mit Klima – wenn nicht gehandelt wird, wird es teuer. Dabei war es bereits bei der Haushaltsaufstellung absehbar, dass Mehraufwendungen überplanmäßig auf uns zukommen werden – das ist noch der einfachere, absehbare Teil. Unerfreulich ist, dass auf Bundesebene angekündigte Entlastungen letztlich nicht gekommen sind und somit mehr Mehraufwendungen entstanden genauso wie aus Änderungen auf Landesebene.

Das Entscheidende ist: Seit Jahrzehnten wissen wir um die demographischen Probleme, um Altersarmut, unterbrochene Erwerbsbiographien mit fehlenden Rücklagen und um unsichere Beschäftigung in der Transformation mit resultierend Armutslagen, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen. Seit Jahrzehnten wird die Bedrängnis der sozialen Sicherungssystem prognostiziert und dennoch keine systematische Reform umgesetzt. Seit Jahrzehnten gibt es tragfähige Gesetzesvorschläge für eine umfassende Umsteuerung der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme.

Jetzt ist das Thema endlich angekommen und seit Wochen führen wir auch im Rat intensive Debatten und die tatsächlich schon seit Jahren erhobene Klage wird zur Widerständigkeit: denn: Bund und ganz erheblich der Freistaat mit seinen „klebrigen Fingern“ lassen die Kommunen sträflich alleine.

Herr Jung, sie haben vorhin mit der Haushaltseinbringung das Grundgesetz zitiert und klare Worte gefunden, wir haben ihr Plädoyer für die kommunale Selbstverwaltung gehört. Doch: seit Jahrzehnten dringen wir nicht damit durch, dass uns Aufgaben übertragen werden, ohne für die  finanzielle Ausstattung zu sorgen, diese Pflichtaufgaben zu bewältigen. Das ist der eine Teil.

Es fehlt aber insbesondere an Steuerungsmöglichkeiten. Als Kommune haben wir keinen gesetzlichen Auftrag, Pflege in Leipzig zu gestalten. Die Pflegeversicherung regelt einfach und elegant, dass Leistungen für stationäre Pflege erst nach einem Jahr übernommen werden, für das erste Jahr müssen die Pflegenden und ihre Familien selber aufkommen – und mangels Vermögen beanspruchen sie Hilfe zur Pflege.

Die Kosten pro Platz steigen auch deshalb, weil sich das Land einer Sanierungspauschale verweigert und Sanierungsaufwendungen auf die Platzkosten umgelegt werden!

Gleichzeitig werden andere Ansätze wie buuttzorg oder innovative Pflegesettings nicht möglich gemacht. Es fehlt in Sachsen weiterhin an einem Pflegegesetz und wir, die Städte, zahlen dafür. Gemeinschaftliche Quartierslösungen werden genau nicht unterstützt, Projektträger gehen nach Halle!

Es gibt auch keine Pflegebettenplanung, anders als bei der Krankenhausplanung. Jeder mit dem nötigen Kapital darf ein Pflegeheim bauen, die Kommunen müssen die Baugenehmigung erteilen – und wir wissen, dass der deutsche Pflegemarkt als renditestark bekannt ist, was bedeutet, die Erträge privater Pflegeheime fließen in Größenordnungen an Anleger.

Dieses Thema ist seit Jahrzehnten bekannt, für das Nichthandeln müssen wir – die Vorlage weist es aus – zahlen.

Dasselbe betrifft den KSV, 1993 eingeführt. Wir hatten die Geschäftsführerin des KSV bei uns im Ausschuss. Fakt ist: andere ostdeutsche Bundesländer beteiligen sich mit 50-100% an der Leistungsfinanzierung. Nur in Sachsen ist die Landesbeteiligung am KSV 0%, es gibt nur den seit Jahrzehnten eingefrorenen Zuschuss von 50Mio, weniger als die Hälfte dessen was alleine die Stadt Leipzig einzahlen muss.

Wir zahlen auf der kommunalen Ebene für den sächsischen Sonderweg.

Gleichzeitig wird uns keine Steuerungsmöglichkeit, kaum ein Ermessen und vor allem kein gesetzlicher Auftrag zur Gestaltung gegeben.

Für mich bleibt die große Frage: warum wurden diese bekannten Fakten nie auf die politische Agenda gehoben? Wann, Frau Dr, Münch, Herr Bonew, haben Sie Ihre Ministerkolleginnen, die hier im Bereich Soziales und im Bereich Finanzen seit Jahrzehnten verantwortlich zeichnen, dazu aufgefordert?

Natürlich stimmen wir heute zu, denn die Leistungen für Menschen mit Teilhabe- und Leistungsbedarf müssen erbracht und bezahlt werden. Und: Pflegefachkräfte müssen für ihre aufwendige Arbeit gerecht entlohnt werden. Meine Kritik richtet sich an die Systematik, und Herr Bonew, ich habe ihre Haushaltseinbringung aufmerksam zugehört – ich bin gespannt, was Sie über die kommunalen Vertretungen und zur Person auf Landesebene erreichen. Denn Nichthandeln ist teuer – und es wird ungerecht und damit auch undemokratisch, wenn Land und Bund die Kommunen in der Sorge für Bedürftige im Stich lassen. Wie beim weltweiten Klima geht es hier um das soziale Klima: Handeln Sie jetzt.

 

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