Rede von Katharina Krefft zum Antrag "Soziale Neubauten der LWB in Grünau: Platz und Mehrwert für alle schaffen"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Herren und Damen Stadträte, werte Gäste und Medienvertreter,

2012 haben wir das Konzept zur dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden beschlossen. Damit hat der Rat seine Gestaltungskompetenz bei der Unterbringung wahrgenommen. Im Verwaltungsstandpunkt versagen Sie uns nun diese Gestaltungskompetenz! Der Antrag der Linken zielt nicht auf die Unterbringung von Asylsuchenden, die nach Weisung zu erfüllen ist, sondern auf die Ausgestaltung der Unterkünfte.

Sie, Herr Jung, führen Urteile des sächsischen Oberverwaltungsgerichtes an, die sich auf die Organkompetenz des Stadtrates beziehen – aber das trifft hier nicht. Die zitierten Urteile beziehen sich auf die Aufnahme auf die Tagesordnung. Sie haben diese Anträge auf der Tagesordnung zugelassen, die Heranziehung benannter Urteile sind also eine gänzlich andere Sache.
2017 haben wir einen Richterspruch erwirkt, der uns als Rat die uneingeschränkte Befassungskompetenz für alle Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft zusprach. Die Ausgestaltung der Unterbringung ist Sache der örtlichen Gemeinschaft und folglich dürfen wir mitsprechen, wie Asylsuchende untergebracht werden.

Und genau das haben sie an anderer Stelle auch zitiert: Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die
Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (VwV-Unterbringung) vom 24. April 2015 zielt darauf ab, in den Unterkünften ein vertrauensvolles und am Gemeinwohl orientiertes Klima gegenseitiger Achtung, Toleranz und Akzeptanz der Bewohner sowohl innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft als auch zum sozialen Umfeld der Gemeinschaftsunterkunft zu fördern.

Die Linke begründet ihren Vorschlag zu gemeinschaftlichen Wohnen richtig – Asylunterkünfte als gewöhnliche Wohnhäuser zu konzipieren macht Sinn! Auch die Stadt hat das bereits erkannt und ermöglicht Wohnen in den Unterkünften über den Asylstatus hinaus. Das vom Kopf auf die Füße zu stellen und von vorneherein die Häuser zu öffnen für allgemeine Wohnbedarfe trägt dazu bei. Beispielhaft werden die Hoffnungshäuser aufgeführt, wo von vorneherein gemeinschaftliches Wohnen von Geflüchteten und Hiesigen vorgesehen wird.

Weiter argumentiert die Linke mit der sozialen Verteilung. Mit dem dezentralen Unterbringungskonzept haben wir ausdrücklich die stadtweite Verteilung beschlossen! Folgerichtig hat der Rat bei Anmietung und Ankauf von Häusern für die Unterbringung diese stadtweite Verteilung geachtet.

Die Asylzuweisungen gehen zurück – und die Stadt nutzt diese Phase, um feste Häuser für die Unterbringung einzurichten, damit wir nicht wieder in Zelten und Büroräumen unterbringen müssen. Das ist vorausschauend. Nicht nachzuvollziehen ist hingegen, dass  Einrichtung in Großwiederitzsch abgemeldet ist, hingegen die zur selben Zeit beauftragte Einrichtung in der Diezmannstraße kommt? Wir hören, die Finanzierung stehe nicht – aber das Argument entkräftet sich durch das Handeln der Stadt.

Meine Herren, meine Damen, ich komme nun noch zum Änderungsantrag meiner Fraktion hinsichtlich der Wohnraumversorgung, ganz konkret weisen wir auf einen Block in Grünau hin, der unbewohnt ist, ja, wir waren mit der Genossenschaft vor Ort, der auch nicht marktaktiv ist. In Anbetracht der Wohnraumbedarfe ein Skandal! Allenthalben wird hier  Bauen Bauen skandiert – und da stehen 150 Wohnungen und sind nicht bewohnbar. Investitionen müssen doch genau hierhin fließen, die Wohnungsgenossenschaft ist damit, wie viele andere Genossenschaften, überfordert. Daher schlagen wir vor, hier konstruktiv ins Gespräch zu gehen und nach Lösungen zu suchen, damit diese Wohnungen auf den Markt kommen können. Das wäre dann kein Neubau in Grünau, sondern eine Aktivierung. Und genau das verlangt das wohnungspolitische Konzept.

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