Rede von Kristina Wey am 8. Dezember 2021 zur Vorlage Rückübertragung Grundstücke und Gebäude Robert-Koch-Park vom Eigenbetrieb Städt. Klinikum "St. Georg" Leipzig an die Stadt Leipzig"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister*innen,
liebe Kolleg*innen und Zuschauende,

die Antrag stellenden Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die Linke und SPD begrüßen, dass die Stadtverwaltung die Entwicklung des Robert-Koch-Parks nun endlich in Angriff nimmt. Grundlage dafür sind das Stadtteilentwicklungskonzept Grünau von 2018 sowie die mehrfachen Initiativen von Bürgerschaft und Ratsfraktionen hier aktiv zu werden. Ideen, Konzepte und Beschlüsse sind längst da.
Diese wichtige Entwicklung für Grünau wird in den gesamten Leipziger Westen strahlen und auch gesamtstädtische Bedeutung erlangen. Wir Stadrät*innen werden dies intensiv begleiten und möchten deshalb diese Vorlage um einige wichtige Beschlusspunkte ergänzen.

Wir freuen uns, dass unsere Forderungen insgesamt Zustimmung bei der Verwaltung finden und deren Notwendigkeit geteilt wird. Deshalb sollen sie hier in einen Stadtratsbeschluss Eingang finden, um den Potentialen des Robert-Koch-Parks gerecht zu werden.

Konkret möchte wir folgende Punkte ergänzen:

Für die Entwicklung des Robert-Koch-Parks und seiner Liegenschaften ist eine Gesamtkonzeption unerlässlich, die mit Maßnahmen und nötiger Finanzierung untersetzt ist.
Insbesondere Aspekte von Stadtentwicklung, Denkmalschutz, Kultur, Sozialem und Grün sind hier in den Fokus zu stellen. Ein Parkpflegekonzept muss entwickelt werden und es braucht eine Biotopkartierung. Das Konzept ist auf die Entwicklung des Bildungs- und Bürgerzentrums Grünau abzustimmen, da dort auch wesentliche Kultur- und Sozialeinrichtungen möglich sind wie Bibliothek, Volkshochschule, Jugendclub, Quartiersmanagement, Bürgeramt.
Uns ist dabei wichtig, dass das einzigartige Ensemble der Parkanlage und der darin befindlichen Bauwerke erhalten bleibt. Die Vorlagen sollen bis IV. Quartal 2022 erfolgen.

Für die Erarbeitung der denkmalpflegerischen Zielstellung und die gutachterliche Beurteilung des Baumbestandes sind deshalb jeweils 20.000 € zur Verfügung zu stellen.
Zum Erhalt des wertvollen Baumbestands ist eine fachgutachterliche Stellungnahme VOR der Aufnahme von Pflegearbeiten notwendig. Die Zielstellung muss dabei sein, Fällungen zu vermeiden und zugleich die Verkehrssicherheit sicherzustellen.

Wichtig ist uns weiterhin, dass der Entwurf der Konzeption in einer Bürgerbeteiligung vorgestellt und diskutiert wird und Anregungen und Wünsche der verschiedenen Interessenlagen und Nutzungsperspektiven der Bürgerschaft in das Konzept aufgenommen werden. Für diesen Prozess sind 10.000 € zur Verfügung zu stellen.

Ganz grundsätzlich ist uns weiterhin wichtig, dass der Stadtrat über Vermietungen und Verpachtungen von Liegenschaften entscheidet. Der Weiterverkauf muss generell entsprechend der liegenschaftspolitischen Grundlinien der Stadt ausgeschlossen werden.

Zudem muss in der Vorlage unter Anlass der Vorlage das Kreuz bei Stadtratsbeschluss gesetzt werden, denn dieser fordert die Entwicklung des Robert-Koch-Parks seit Jahren ein. Es ist freundlich gesagt unhöflich, dies hier nicht zu benennen.

In einem letzen Punkt möchten wir bis Ende IV. Quartal 2022 ein Nutzungskonzept vorgelegt bekommen, welches dem Umzug des Haus Steinstraße e.V. Rechnung trägt.

Liebe Kolleg*innen,

ich bitte um breite Zustimmung zu diesen wichtigen Ergänzungen der Vorlage, um gemeinsam die lang erwartete beste Entwicklung des gesamten Robert-Koch-Parks zu begleiten.

Herzlichen Dank!

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