Rede von Kristina Weyh am 16. April zur Vorlage "Bebauungsplan Nr. 437 „Wohnen am Klucksgraben“; Stadtbezirk Südwest; Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Billigungs- und Auslegungsbeschluss"

- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
werte Bürgermeister*innen und Kolleg*innen,
liebe Gäste,
wir freuen uns über die Entwicklungen am Klucksgraben in Leipzigs Südwesten. Diese sind seit Langem fester Bestandteil der städtischen Planungen des Südwestens und im Ortsteilentwicklungskonzept Südwest eingebettet.
Im vorliegenden B-Plan für die Entwicklung des Gebiets sind nun auch erfreulich viele Regelungen für die grüne Entwicklung des Gebiets enthalten. Dennoch würden wir heute so einen B-Plan nicht mehr aufstellen, denn die Anforderungen an Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sind deutlich gewachsen.
Das kann dieser B-Plan mit seinem langen Entstehungsprozess leider nicht mehr im heute nötigen Umfang nachvollziehen. Deswegen werden auch einige von uns nicht zustimmen.
Es ist uns aber gleichzeitig daran gelegen, dass es am Klucksgraben nun endlich los geht.
Der nun vorliegende B-Plan wird nach intensiver Diskussion und Abwägung den Anforderungen an eine nachhaltige Stadtentwicklung in vielen Bereichen gerecht.
Zwei Punkte möchten wir mit unsrem Änderungsantrag aber gern ergänzen.
Zum einen liegt uns das Thema Mobilität am Herzen.
Deshalb möchten wir mit dem Satzungsbeschluss auch einen Maßnahmenplan vorgelegt bekommen der aufzeigt, wie und wann parallel zur Gebietsentwicklung die Umsetzung notwendiger Infrastruktur- und Netzmaßnahmen zur Abwicklung der zusätzlichen Verkehre vorrangig durch den Umweltverbund stattfinden wird.
Das Ortsteilentwicklungskonzept Südwest ist dafür die Grundlage. Genauer gesagt die Schlüsselmaßnahme 3: Flächenentwicklung Klucksgraben.
Hier sind konkrete Maßnahmen zur Mobilität festgelegt wie beispielsweise ein kompletter Mobilitätspunkt Klucksgraben/Weigandtweg, ausreichende Radabstellanlagen am barrierefreien ÖPNV, Flexa-Einbindung, ein verbessertes und ausgebautes Fußwegenetz sowie ein konsistentes Radwegenetz im Ortsteil und übergreifend oder verkehrsberuhigte Bereiche im Südwesten.
Im Sinne einer integrierten Entwicklung müssen diese Maßnahmen parallel umgesetzt werden, um den Zuzug auch in der Infrastruktur vor Ort aufnehmen und abwickeln zu können.
Dafür braucht es den verbindlichen Maßnahmenplan mit Zeitschiene, der dann in den Rahmenplan der Mobiliätsstrategie einfließen kann und muss.
Weiterhin liegt uns das Thema Schaffung Sozialen Wohnraums am Herzen.
Wir haben bereits beim Flächenübergang an die LESG beauftragt, dass wir maßvoll das Volumen auch mit mehrgeschossigen Bauten erhöhen. Dies ist mit der Überarbeitung der Planungen geschehen.
In der Quartiersmitte und am Quartierseingang besteht damit die Chance, die Zielsetzungen, die wir insgesamt in der Stadt haben, auch hier umzusetzen.
Deshalb bitten wir um Zustimmung zur Festlegung, dass in den Bereichen Quartiersmitte und Quartierseingang verpflichtend 30% gebundener Mietwohnraum geschaffen wird.
In der Quartiersmitte kann dies, so nach Abstimmung mit der Verwaltung, durch Investitionsverpflichtung geschehen.
Die geplanten Bauten am Quartierseingang sind insbesondere für Baugruppen und Kleingenossenschaften geeignet, hier können wir die Zielsetzung des sozialen Wohnungsbaus durch Konzeptvergabe realisieren.
In Summe trägt dies maßgeblich zu einer breit gemischten Wohnnutzung im Gebiet bei und schafft bezahlbaren Wohnraum, gerade auch am Rande Leipzigs.