Rede von Kristina Weyh am 20. September 2023 zur Sondernutzungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Oberbürgermeister, werte Bürgermeister*innen, Kollg*innen und Gäste,

 

insgesamt sehen wir in der hier vorliegenden Weiterentwicklung der Sondernutzungssatzung unseren bündnisgrünen Antrag zur Ermöglichung von Schanigärten aufgenommen.

Mit diesem Änderungsantrag möchten wir 4 wichtige Ergänzungen für die Sondernutzungssatzung aufgeben.

Uns ist es vor allem wichtig, dass die heute beschlossenen Änderungen der Sondernutzungssatzung auch umgehend proaktiv durch die Stadt an potentielle Antragstellende kommuniziert werden.

Spielräume und Kriterien für mögliche Einschränkungen für Schanigärten müssen transparent vermittelt werden.

Nur so kann eine nachhaltige Wirkung der geänderten Rahmenbedingungen entstehen, nur so können kulturelle, nachbarschaftliche oder gastronomische Oasen in den Quartieren entstehen.

Ebenso muss nun folgend der Leitfaden zur Gestaltung von Freisitzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entsprechend überarbeitet werden.

Weiterhin möchten wir explizit in der Satzung klarstellen, dass grundsätzlich nachbarschaftliche, kulturelle oder gemeinwohlorientierte Nutzungen ohne Gastronomiebezug, gekennzeichnet durch räumlich abgrenzende Möblierung und Bänke, ebenfalls erfasst sind.

So können auch niedrigschwelligere und kostengünstigere Nutzungsformen als Parklet ermöglicht werden, sofern die nötige Sicherheit gewährleistet ist.

Dies ist bereits Beschlusslage und muss in der Satzung Niederschlag finden.

Damit wir den Leipzigerinnen und Leipzigern gemeinwohlorientiertes Engagement in der eigenen Nachbarschaft überhaupt ermöglichen, muss die zu erhebende Sicherheitsleistung für Sondernutzungen auf Antrag auf 100 € begrenzt werden können, wenn damit eine Verpflichtung zu Rückbau, Entsorgung und privater Haftung verbunden ist.

Wenn wir Engagement wollen, dürfen wir es nicht mit enorm hohen Sicherheitsleistungen behindern.

Als letzten Punkt möchten wir gern in der Satzung die Möglichkeiten für stärkeres Engagement für Stadtgrün und Aufenthaltsqualität verankern.

Das Aufstellen von Blumenkübeln, Blumenwagen und anderen temporären und mobilen Grünelementen ebenso wie von schmaleren Bänken sollte deshalb erlaubnisfrei gestellt werden, insoweit notwendige Gehwegbreiten und Sicherheit gewährleistet sind.

Die bisherige Erlaubnispflichtigkeit ist unverhältnismäßig.

Eine Erlaubnisfreiheit ist zugleich ein wirksamer Beitrag zum Bürokratieabbau.

Ich bitte um Zustimmung zu diesen Ergänzungen, um das Engagement der Leipzigerinnen und Leipziger in ihren Quartieren weiter zu fördern.

Wie dies eine Stadt aufwertet, durfte ich beispielsweise in unserer Partnerstadt Lyon sowie den französischen Metropolen Marseille und Paris erleben.

Die dort in den Vierteln gewonnene Lebensqualität war beeindruckend. Das wünsche ich mir für Leipzig ebenfalls.

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