Rede von Kristina Weyh am 29. Oktober 2025 zum CDU-Antrag "Reibungsloser und leichtgängiger Verkehr in Leipzig"
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Oberbürgermeister, werte Bürgermeister*innen, Kolleg*innen und Gäste,
wie Sie als Antragstellerin wissen, werte CDU, gehören zulässige Geschwindigkeiten des motorisierten Individualverkehrs zu den Regelungen der Straßenverkehrsordnung und gelten unmittelbar, also ohne Beschilderung, und, ganz wichtig, bundeseinheitlich.
Jeder Verkehrsteilnehmende weiß deshalb, dass er in Ortschaften maximal 50km/h fahren darf, außer es steht etwas anderes auf einem Verkehrsschild.
Abweichungen nach unten und oben können durch die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung angeordnet werden.
Dies ist nicht durch den Stadtrat möglich! Auch das wissen Sie.
Drum soll die Neufassung ihres Antrags nun auch nur noch prüfen.
Aber was denn nun eigentlich noch?
Denn ihr Beschlusspunkt 2 ist ja bereits erledigt.
Überall dort, wo Tempo 60 überhaupt innerorts möglich ist laut Straßenverkehrsordnung, ist es bereits umgesetzt.
Darüber hinaus soll dann wohl geprüft werden, ob Anordnungen von Geschwindigkeitsreduzierungen wieder zurück genommen werden könnten oder was genau soll geprüft werden?
Da alle Geschwindigkeitsreduzierungen im Straßenhauptnetz auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung angeordnet werden, sind diese bereits vor Anordnung geprüft, um sie überhaupt erlassen zu können.
Denn die Straßenverkehrsordnung macht hier klare Vorgaben, wann überhaupt angeordnet werden kann: vor Schulen, Kitas und Spielplätzen beispielsweise oder auch zur Einhaltung der Luftreinhaltung.
Diese Notwendigkeiten stellen Sie ja wohl hoffentlich nicht in Frage, denn es geht hier um Sicherheit und die Gesundheit von Menschen.
Denn völlig zu Recht stellt die Straßenverkehrsordnung bundesweit nun endlich die Sicherheit des Verkehrs über die Flüssigkeit des Verkehrs.
Das ist richtig und wichtig!
Gern deshalb hier ein kleiner Exkurs zu Tempo 30, denn das ist wichtig:
reduzierte Geschwindigkeiten machen die Straßen wesentlich sicherer, besonders für Fußgäner*innen, Radfahrende, Kinder und Senioren.
Außerdem haben wir weniger Lärm und Abgase.
Gut für Mensch und Umwelt und die Attraktivität von Fuß- und Radverkehr und damit eine direkte Entlassung für den Autoverkehr.
Und ja, angepasste Geschwindigkeiten verbessern insgesamt den Verkehrsfluss, verringern Stau und führen zu einer effizienten Nutzung des Verkehrsraums.
Und nun noch kurz die Info zum Zebrastreifenprogramm:
Dieses liegt vor und wird bereits umgesetzt.
Zebrastreifen sind auf den Hauptstraßen mit Straßenbahnbelegung nicht möglich.
Schauen Sie es sich gern in der Mobilitätsstrategie 2030 an, dort haben wir es in der Fortschreibung des Rahmenplans eingeordnet.
Konkrete Umsetzungen können Sie sich in der Möckernschen Straße, der Lilienstraße oder der Windsurfer Straße ansehen und bald auch an der Gypsbergstraße oder der Querstraße.
Zusammen gefasst ist dieser Antrag längst Verwaltungshandeln und keine neue Idee.
Zusammen gefasst ist dieser Antrag populistisch, denn er suggeriert, dass eine Behörde ihre Arbeit nicht nach den rechtlichen Vorgaben machen könnte.
Sie wissen aber sehr genau, dass das nicht der Fall ist.
Wir lehnen diesen Antrag ab.