Rede von Marvin Frommhold am 25. Juni 2025 zum Antrag "Widerspruch gegen Hochrechnung im Rahmen des Zensus 2022 – Melderegister als Grundlage kommunaler Finanzzuweisungen"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleg:innen,
und sehr geehrte Zuschauende,

nun ist der Antrag schon etwas länger her. Meine Fraktion hat ihn im November letzten Jahres gestellt.

Worum ging es damals? Laut der Volkszählung, dem sogenannten Zensus, aus dem Jahr 2022, kam heraus, dass Leipzig 607.000 Einwohnende haben soll, obwohl das stadteigene Melderegister 629.000 ausweist. Das sind mal eben 20.000 Menschen weniger. Dieser Unterschied bedeutet letztlich weniger Geld vom Freistaat aus dem Finanzausgleich – immerhin reden wir hier über 8 Millionen Euro jährlich.

Seitdem ist viel passiert. Wir haben einen Doppelhaushalt beschlossen, und zwar mit einer sehr angespannten Finanzlage. Deshalb mussten wir auch ein Haushaltssicherungskonzept sowie eine Aufgabenstrukturkonsolidierung auf den Weg bringen. Damit wollen wir bis 2027 100 Millionen Euro einsparen und in den Jahren 2027 und 2028 etwa 500 Stellen abbauen. Das wird nicht einfach werden und wir merken bereits, wie das für Unruhe und Ängste in der Verwaltung und auch hier im Stadtrat sorgt.

Und auf einmal bekommt die Differenz von 20.000 Einwohnenden eine völlig neue Bedeutung. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und der damit verbundenen Haushaltskonsolidierung stellt ein Minus von 8 Millionen Euro im Jahr einen nicht unerheblichen Beitrag für die finanzielle Ausstattung der Stadt dar. Über die Jahre kommt da schon was zusammen.

Deshalb freuen wir uns, dass die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen hat und die gleichen Ziele verfolgt, wie im Antrag gefordert. So ist die Stadt in Widerspruch gegangen und hat eine Prüfung der Methodik der Zensuserhebung veranlasst. Mittlerweile wissen wir, dass es Ungereimtheiten bei der Berechnung gibt. Die Stadt befindet sich derzeit in Verhandlungen mit dem Freistaat und erwägt, gegebenenfalls eine Klage einzureichen, falls kein Kompromiss mit dem Statistischen Landesamt gefunden werden kann.

Meine Fraktion hatte aber noch eine weitere Forderung formuliert: Wir möchten, dass Gespräche mit dem Freistaat Sachsen geführt werden, um die Zahlen des Melderegisters der Stadt Leipzig als Grundlage für die Finanzzuweisungen zu verwenden. Eine solche Forderung wird übrigens auch von den Kommunen in Sachsen-Anhalt in der „Halberstädter Erklärung“ unterstützt.

Eine solche gemeinsame Forderung stellen wir uns auch für Sachsen vor. Deshalb werden wir den Antrag zwar zurückziehen, möchten aber noch folgende Protokollnotiz dazu abgeben:

„Der Oberbürgermeister setzt sich gemeinsam mit anderen sächsischen Kommunen dafür ein, dass für die Berechnung der Mittelzuweisungen des Freistaats Sachsen künftig die tatsächlichen Einwohnerzahlen aus den Melderegistern der Kommunen verwendet werden. Die bisherige Grundlage, fortgeschriebene Zensuszahlen, bildet die Realität in vielen Kommunen nicht ab und führt zu einer ungerechten Mittelverteilung im Land.“

Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Thema dranbleiben, denn es geht hier um viel Geld, das wir in der aktuellen Haushaltslage wirklich brauchen.  

Damit ziehen wir den Antrag zurück.
Vielen Dank.

 

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