Rede von Michael Schmidt am 19. Mai 2021 zur „Ausnahmegenehmigung zum Klimanotstand - Beschaffung eines Dienstfahrzeugs/Transporters für die städtischen Museen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
ich kann es vorwegnehmen, die Vorlage überzeugt meine Fraktion nicht. Wieder einmal wird eine Ausnahme zur Beschaffung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor beantragt. Und hier geht es nicht um ein Spezialfahrzeug wie für die Stadtreinigung oder die Feuerwehr, sondern um einen Transporter, mit dem man im Bundesgebiet Kunstgegenstände abholen kann. Inhaltlich durchaus überzeugend, dass für den genannten Zweck ein Fahrzeug benötigt wird. Da spielen Transportkosten, Versicherungsfragen und Entfernungen wie auch unplanmäßige kurzfristige Flexibilität eine Rolle. Dennoch wirkt der Antrag zur Ausnahme der Beschlüsse aus dem Klimanotstand heraus nicht überzeugend.
Es reicht unserer Fraktion eben nicht aus, mal eben eine schnelle Recherche über die Website des ADAC zu machen, was der aktuelle Markt denn so an Elektro-Transportern hergibt. Dafür braucht es schon eine tiefere Recherche.
Ich möchte mal zwei Beispiele nennen:
Hätte man tiefer recherchiert, hätte man leicht herausfinden können, dass sich die eTransporter von Mercedes eben nicht bei einer Reichweite von 186km erschöpfen. Die Kapazität des raumsparend unterflur montierten Lithium-Ionen-Akkupacks beträgt jetzt nämlich mittlerweile 90 statt der von der Verwaltung aufgezeigten 35 Kilowattstunden, was eine Reichweite von bis zu 421 statt 186Kilometern ermöglicht. Oder ein zweites Beispiel, was sich nicht in Ihrer Liste zeigt ist der Renault Master Z.E. Hydrogen, in dem eine 10-kW-Brennstoffzelle zum Aufladen der Akkus eingebaut ist. Diese wird aktiv, sobald der Ladezustand der Batterien auf 80 Prozent sinkt, und liefert dann 56 kWh zusätzliche Energie und erhöht die Reichweite so von 120 auf 350 Kilometer. Versorgt wird die Brennstoffzelle über zwei 700-bar-Wasserstofftanks. Auch das ist die Technologie von morgen, die bereits heute schon mit den Beschlüssen des Klimanotstandes im Einklang wäre.
Aber unabhängig von der nicht erschöpften Marktrecherche muss man doch mal ernsthaft die Frage stellen, ob es den Mitarbeitenden der städtischen Museen oder der Einrichtungen, für die dieser Transporter angeschafft werden sollen, nicht zumutbar wäre, zwischendurch an eine Ladesäule zu fahren. Mir ist nicht bekannt, dass man in der Vergangenheit nach Dienstwagen Ausschau gehalten habt, die bei bundesweiten Dienstreisen sichergestellt hätten, dass man weder auf dem Hin- noch auf dem Rückweg hätte tanken müssen. Nun ist es natürlich richtig, dass ein Ladevorgang etwas länger dauert als ein gewöhnlicher Tankvorgang. Trotzdem ist es doch so, dass man auch bei Fernfahrten die Tankpausen für kurze Ruhepausen genutzt hat. Da fällt doch der Unterschied zu einem 20minütigen Ladevorgang nicht wirklich ins Gewicht. Und auch wenn es insgesamt vielleicht zwei oder drei Ladepause statt nur einem Tankvorgang sind, sollte es dies uns doch wert sein, statt dies zum KO-Kriterium zu erklären.
Und selbst wenn bei einzelnen bundesweiten Fahrten manche Gründe gegen die derzeitig verfügbaren Modelle sprechen, kann man für diese einzelnen Fahrten immer noch eine Spedition beauftragen und den überwiegenden Rest elektrisch abwickeln.
Meine Fraktion wird jedenfalls aus genannten Gründen im Wesentlichen gegen die Beantragung zur Ausnahme aus dem Klimanotstand votieren, weil wir es für den Zweck vertretbar, hinsichtlich des Marktangebotes für realistisch und klimapolitisch für geboten halten, auf ein vollelektrisches Fahrzeug zu setzen, statt auf ein Hybridfahrzeug, was letztlich doch fast ausschließlich fossil unterwegs sein wird.