Rede von Michael Schmidt in der Ratsversammlung am 15. November 2017 zum Antrag "Mittelübertragung im Bereich der Förderung der Jugendhilfe von 2017 auf 2018 zugunsten der Filmschule Leipzig"

- Es gilt das gesprochene Wort -


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginenn und Kollegen, sehr geehrte Gäste,
Die Filmschule Leipzig ist uns schon seit vielen Jahren eimn wichtiges Projekt, nicht nur mir als studierten Medienpädagogen liegt das Projekt sehr am Herzen, sondern auch meinen Kolleginnen und Mitantragstelern Katharina Schenk und Juliane Nagel. Auch als dieses neben einigen anderen vor allem medienpädagogischen Projekten aufgrund des stagnierenden Jugendhilfebudgets vor Jahren von der Verwaltung in Frage gestellt wurde, bildete sich eine klare Mehrheit im Jugendhilfeausschuss und im Stadtrat, die sich für den Erhalt und in der Folge für eine Erhöhung des Jugendhilfebudgets insgesamt aussprach.

Wir reden hier von präventiver Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der digitalen, von Medieninhalten überfluteten Welt. Damit sinnvoll umzugehen, sich zurechtzufinden, sich selbst zu schützen und aktiv zu gestalten – das ist Ziel dieser medienpädagogischen Angebote – aus unserer Sicht unverzichtbar.

Und dann haben wir die wachsende Stadt mit all ihren postiven wie negativen Begleiterscheinungen. Eine der eher negativen Folgen sind die steigenden Mieten, womit nun auch die Filmschule konfrontiert ist. Der Träger muss umziehen, dadurch höhere Mietkosten tragen. Und er hängt in einem engen Korsett der Jugendförderung drin, die wir mittlerweile durch den Doppelhaushalt für zwei Jahre beschließen. Das ist einerseits gut, weil wir dadurch auf Seiten der Träger und der Verwaltung den Aufwand massiv erhöhen. Andererseits wird es aber daurch auch schwer, kurzfristig auf unerwartete Bedarfe zu reagieren, wie heute im Fall der Filmschule. Diese braucht dringend Klarheit, ob sie ab Januar mit etwa 10.000€ mehr Mietkostenerstattung rechnen kann. Wir wollen ihr die Sicherheit geben, damit der Vertrag unterzeichnet werden kann.

Der verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag hilft uns da nicht wirklich weiter. Ob wir jetzt die Priorität setzen oder nächstes Jahr macht einen erheblichen Unterschied, weil wir dem Träger VOR Unterzeichnung des Vertrages die wirtschaftliche Sicherheit geben müssen. Und dieses wie auch nächstes Jahr, werden wir 10.000 € Rücklaufgelder nicht so einfach übrig haben, Anträge wird es immer genügend geben.  Und beim besten Willen, dass wir am Ende keine Mittelübertragung hinbekommen, weil wie in Ihrem Verwaltungsstandpunkt ausgeführt, die Liquidität gefährdet sei, daran glauben Sie doch selbst nicht, Herr Bonew.

Der Stadtrat soll heute entscheiden, dass neben den üblicherweise Millionen an Mittelübertragungen noch weitere 10.000 € aus dem Bereich der Jugendhilfe dazukommen, um ein hochpriorisiertes präventives Jugendhilfe-Projekt weiter abzusichern. Wollen wir es also nicht übertreiben.

Und noch ein anderer Punkt: Natürlich werden wir uns vielleicht in nächster Zeit auch an anderer Stelle mit Mieterhöhungen und damit erhöhten Zuschussbedarfen auseinandersetzen müssen. Insofern müssen wir uns Gedanken machen, wie wir darauf im Zuge der nächsten Budgetdiskussion zum Doppelhaushalt 19/20 reagieren, um für solche Fälle künftig gewappnet zu sein.

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