Rede von Michael Schmidt zu den Anträgen 2205 und 2206 „Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich der §§ 11, 14 und 16 SGB VIII“

Rede von Michael Schmidt zu den Anträgen 2205 und 2206 „Überplanmäßiger Mehrbedarf im Haushaltjahr 2016 zur Finanzierung von Leistungsangeboten von Trägern der Freien Jugendhilfe im Leistungsbereich der §§ 11, 14 und 16 SGB VIII“ in der Ratsversammlung am 20.01.2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Herren Bürgermeister,
liebe Frau Dubrau,
werte Damen und Herren Stadträte,
liebe Gäste,

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ist ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Stadt, ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Unterstützung der Familien und jungen Menschen beim Aufwachsen und bei der gesellschaftlichen Orientierung und Bildung.

Die Strukturen, die wir in unserer Stadt haben, leisten seit Jahren eine wertvolle Arbeit, einige wenige Angebote sind dabei auch neu dazugekommen, vor allem auch dank der fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Bemühen, mehr finanzielle Mittel im städtischen Haushalt für diese Aufgaben zu binden, statt sich den knebelnden Engpässen jahrelanger Leipziger Finanzpolitik hinzugeben. Insofern bin ich Ihnen dankbar, Herr Bonew, dass Sie Mittel und Wege gefunden haben, unsere heutigen Anträge zu unterstützen. Und wenn wir heute den Anträgen zustimmen werden und nicht ihrem formell ablehnenden Verwaltungsstandpunkten, dann hat das in erster Linie damit zu tun, dass wir dann sicher sein können, dass die Mittel zur Verfügung stehen und zum anderen, weil wir eben nicht beide Anträge mit möglichen Rücklaufmitteln finanzieren wollen. Für den zweiten Antrag nämlich wollen wir tatsächlich zusätzliche Mittel bewilligt haben, da dieser Mehrbedarf mit den gestiegenen Aufwendungen durch die erfolgten Tarifsteigerungen zu begründen ist. Als Deckungsquelle die möglicherweise kommenden Rücklaufmittel festzusetzen, untergräbt daher das unterjährige Wirken des Unterausschusses Finanzen des Jugendhilfeausschusses

Und an der Stelle will ich doch nochmal ins Detail gehen. Der kommunale Offene Freizeittreff Am Mühlholz steht als solcher eben nicht mehr zur Verfügung, weil dort mittlerweile unbegleitete junge Ausländer untergekommen und pädagogisch betreut werden. Eine immens wichtige Aufgabe, für die Ihnen unser aller Verständnis gewiss ist. Dennoch, die Finanzierung dieser Aufgabe hat nicht aus den Mitteln zu erfolgen, die für den OFT vorgesehen waren. Die Kinder und Jugendlichen, die bislang in den kommunalen Treff am Mühlholz gegangen sind, weichen jetzt in die Halle 5 aus, einen OFT in freier Trägerschaft, der damit jede Menge zusätzliche Aufgaben zu bewältigen hat, ohne dafür größere finanzielle und zeitliche Ressourcen zur Verfügung zu bekommen. Ebenso könnte ich Ihnen eine ganze Reihe weiterer OFTs nennen, die durch nahe gelegene Flüchtlingsunterkünfte zusätzliche Herausforderungen zu meistern haben.

Personelle Mittel, die für die Jugendarbeit vorgesehen sind, sollen auch für diese Verwendung finden. Personelle Mittel, die für die Flüchtlingsunterbringung und die wichtige Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen aufgebracht werden, müssen aus anderen Budgets kommen und werden sicherlich auch bei Bund und Freistaat abgerechnet.

Rücklaufmittel, die im wesentlichen aus der Projektförderung unterjährig zu erwarten sind, sollen auch in diese wieder einfließen. Genau dem tragen wir mit dem ersten Antrag Rechnung und auch in der weiteren Förderpraxis im Unterausschuss.

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