Rede von Monika Lazar am 14. Dezember 2022 zum Antrag "Endlich Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache durchsetzen!"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir lehnen diesen Antrag ab und zwar aus verschiedenen Gründen.

Ist das im Antrag vorgeschlagene generische Femininum die beste Lösung, wenn es um eine geschlechtergerechte Sprache geht? Ich denke nicht. Die Verwaltung sollte besser eine geschlechtsneutrale oder für alle Geschlechter gerechte Sprache verwenden.

Alle Geschlechtsidentitäten müssen mitgedacht werden. Hier geht es auch um die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Forderung der Anerkennung von Geschlechtern außerhalb der Binarität.

Wir erleben in der letzten Zeit, dass Diskussionen um geschlechtergerechte Sprache spaltet und nicht, wie es erforderlich wäre, breit und niedrigschwellig diskutiert wird.

Die Stadtverwaltung hat die Aufgabe sowohl Vorbild zu sein, als auch breite Schichten in der Bevölkerung „mitzunehmen“.

Das unterscheidet sie z.b. auch von einer Universität, auf die sich der Antrag in der Begründung auch bezieht: eine Uni hat ein viel homogeneres gesellschaftliches Umfeld.

Deshalb unterstützen wir den VSP und stellen diesen auch zur Abstimmung.

Es ist gut und überfällig, dass der Leitfaden Geschlechtergerechte Sprache in der Stadtverwaltung überarbeitet wird. Denn seit 2005 ist viel Zeit vergangen und so manche Variante der geschlechtergerechten Sprache ist seitdem heiß diskutiert und verwendet worden.

Gerade weil bei diesem Thema in interessierten Kreisen eine große Dynamik herrscht, ist es Aufgabe der Stadtverwaltung, sich gut zu überlegen, wie die Aktualisierung ausfällt.

Das Gute ist, dass sich die Verwaltung schon an Vorlagen aus anderen Städten orientieren kann, die beim Thema geschlechtergerechte Sprache schon weiter sind.

Einige Beispiele möchte ich kurz nennen:

Hannover hat 2019 einen guten Aufschlag gemacht:

Auszug aus den Empfehlungen:

„Verwaltungssprache soll alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer und jene, die sich nicht als Frau oder Mann selbst beschreiben. Deshalb sollen zukünftig von der Verwaltung geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden. Wenn eine geschlechtsumfassende Formulierung nicht möglich ist, ist der Genderstar zu verwenden.“

Hannover hat dazu umfassende Rechtsmeinungen eingeholt und ein Gutachten vorgelegt, dass die Nutzung des Gendersternchen in der Verwaltungssprache rechtskonform ist.

Auch Stuttgart hat 2020 einen sehr guten Leitfaden aufgestellt, der in der Ausrichtung die von Hannover teilt. Auszug aus der Einführung in den Leitfaden:

„Nach Beschluss vom Bundesverfassungsgericht von 10. Oktober 2017 ist eine geschlechtersensible Sprache gefordert, die Menschen, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität einbezieht und sichtbar macht. Mit diesem Beschluss ist es nun auch begründungsbedürftig, wenn eine dritte Geschlechtsoption (nicht weiblich und nicht männlich) nicht mit benannt oder einbezogen wurde.“

Drittes positives Beispiel ist die Stadt Lübeck 2019, wo es in der Einleitung heißt:

„Die Nutzung einer gendersensiblen Sprache ist für die meisten Beteiligten bei der Hansestadt Lübeck neu und bedarf des Mitmachens aller, um sprachliche Veränderungen lebendig zu machen und nach und nach weitere Ideen für gute Formulierungen als gute Beispiele zu verbreiten.“

Diese Vorlagen aus den drei genannten Städten zeigen, dass man gute Lösungen finden kann.

Vor dem Hintergrund der guten und mittlerweile nachweislich rechtssicheren geschlechtersensiblen Sprache und den klaren Forderungen des Bundesverfassungsgerichts ist eine neue Verwaltungssprache in Leipzig über die Beidnennung hinaus zwingend!

Ich würde mich freuen, wenn wir spätestens in einem Jahr einen aktuellen Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache in der Stadtverwaltung Leipzig haben.

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