Rede von Monika Lazar in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 zum Antrag "Notwendigkeit der Überwachungskameras am Connewitzer Kreuz und an anderen Standorten in Leipzig prüfen! Hubschrauberfluglärm minimieren!"

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister*innen,
liebe Kolleg*innen,
sehr geehrte Zuschauer*innen,

das Thema Kameraüberwachung und Hubschrauberlärm sind zwei Themen, die viele Menschen nicht nur im Süden von Leipzig bewegen. Besonders der Hubschrauberlärm, vor allem wenn er nachts auftritt, stellt für viele Menschen ein Ärgernis dar.

Dabei geht es uns nicht darum, Einsätze von Hubschraubern komplett auszuschließen sondern Sie auf ein notwendiges Maß zu reduzieren und damit den Schutz der Nachtruhe wieder besser zu gewährleisten. Nach der Eigenauskunft der Polizei dienen die Hubschrauberflüge vor allem darum, den Einsatz von Großlagen im Auge zu behalten oder auch um Suchflüge zu starten etwa bei Straftaten mit hoher Intensität. Wir möchten, dass die Flüge auf ihre Notwendigkeit besser geprüft werden und die Stadt in Zusammenarbeit mit der Polizei darauf hinwirken soll, die Anzahl nach Möglichkeit zu reduzieren.

Auf der anderen Seite geht es um das Thema Kameraüberwachung. Nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung scharf herausgearbeitet wurde, unterliegt der Einsatz von Kameras, aus guten Gründen, sehr engen Bestimmungen. Das Thema Kameraüberwachung wird in der Stadt Leipzig schon mehrere Jahre intensiv diskutiert. Ich habe mal eine Karte mitgebracht, wie vor einigen Jahren zugespitzt über das Thema diskutiert wurde.

Die Begründung des Kameraeinsatzes z.B. am Connewitzer Kreuz war vor Jahren, dass es sich um einen Gefahrenschwerpunkt handeln würde.

Betrachtet man die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik für Connewitz lässt sich dies aber nicht bestätigen.
Die Kriminalitätsbelastung ist in Connewitz unterdurchschnittlich im Stadtvergleich, nur die Gefahr von Fahrraddiebstählen ist deutlich erhöht.

Nun könnte man bei der Polizei nachfragen, die sich ja, wie man im Sommer erfahren konnte, mit gestohlenen Rädern auskennt, ob das Connewitzer Kreuz ein Schwerpunkt für gestohlene Räder ist. Auch der Verweis auf die Versammlungslagen führt nicht weiter.
Denn bei Versammlungen darf nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte nur bei einer konkreten Gefahr gefilmt werden.
Entsprechend hat gerade erst das Verwaltungsgericht Leipzig auf Klage von Stadtratskollegin Nagel geurteilt, dass auch stationäre Kameras bei Versammlungen abgeschaltet werden müssen.

Es wird ebenfalls argumentiert, dass die stationäre Kamera helfen würde Straftaten zu verhindern und Straftaten aufzuklären.
Nur kann diese Behauptung nicht durch Zahlen belegt werden. Auch gibt es effizientere Methoden der Strafverfolgung und der Prävention.

Ich bitte daher um Zustimmung zu diesen Antrag.

Zurück