Rede von Norman Volger, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Ratsversammlung am 23. August 2017 zum interfraktionellen Antrag „Aufhebung des Beschlusses betreffend des Verbotes von Wildtieren in Zirkussen“

(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Vorab: ich will jetzt gar nicht über Tiere im Zirkus im Speziellen reden. Das haben wir hier im Stadtrat hinter uns und müssen es jetzt nicht nochmals aufwärmen. Lieber will ich die allgemeine Lage einschätzen und Ihnen eine Empfehlung geben, welche der zwei von der Stadt angebotenen Optionen wir wählen sollten.

Wir sollen den vor einiger Zeit mühsam gefunden Kompromiss zu Zirkustieren in Leipzig aufheben. Das will die Landesdirektion. Die Tausenden Bürger Leipzigs, die die Petition damals unterschrieben haben, wollen dies nicht.
Auch der Stadtrat will, zumindest jetzt noch, dies nicht. Mahl sehn, ob es nach der Beschlussfassung anders aussieht. Es ist richtig, eigentlich muss das Problem auf Bundesebene gelöst werden.

Es ist auch richtig: die Gesetzeslage und Urteile sind uneindeutig und lassen nicht unbedingt auf ein positives Urteil hoffen. Dennoch besteht eine Chance, den beschlossenen Status Quo zu erhalten.

Schauen wir uns doch mal die Lage im Freistaat Sachsen an:
Von den drei großen Städten klagt Chemnitz gegen den Bescheid der Landesdirektion. Die Stadt Dresden bereitet gerade den Beschluss zum Verbot von Wildtieren im Zirkus vor, im Wissen, dass die Landesdirektion den Beschluss kassiert und man dann dagegen klagen wird. Wir in Leipzig haben jetzt die Option, ebenfalls zu klagen. Wenn das Gericht, möglicherweise erwartbar, gegen das Verbot entscheidet, ist das so. Dann muss man sich dem fügen.
Wenn aber die Gerichte das Verbot nun doch bestätigen, wären wir ja mit dem Klammersack gepudert, wenn wir als Einzige ein von den Bürgern der Stadt gewünschtes und vom Stadtrat beschlossenes Verbot freiwillig kassieren, was von den andren beiden großen Städten in Sachsen beklagt wird.

Wir müssten dann in einem Jahr, oder wann auch immer, nochmals hier im Stadtrat entscheiden und diskutieren und das Verbot wieder in Kraft setzen.

Sehr verehrte Stadträtinnen und Stadträte, das können wir uns sparen. Lassen sie das das Rechtsamt mit den Gerichten klären und dann den Richterspruch akzeptieren.

Stimmen Sie gegen die Vorlage.

Danke

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