Rede von Norman Volger, Fraktionsvorsitzender, Antrag „Mieterstrom – Projekte zügig umsetzen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

was wollten wir mit unserem Antrag zum Mieterstrom erreichen?
Das sich die Stadtwerke damit beschäftigen und ein neues Geschäftsfeld entwickeln, dass nicht nur Ihnen sondern auch den Mietern Vorteile bietet. Dafür wurde eigens ein Gesetz erlassen.

Solarer Mieterstrom rechnet sich nunmehr für Wohnungseigentümer, Solaranlagenbetreiber, Mieter und Energieversorger gleichermaßen.
Im Vergleich zur reinen Netzbelieferung muss für den Direktstromanteil zwar die volle EEG-Umlage bezahlt werden, dafür aber keine Stromsteuer oder sonstige mit der Nutzung des öffentlichen Stromnetzes verbundene Abgabe und Netzentgelte. Außerdem erhält der Anlagenbetreiber ab dem Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes auch noch einen Zuschlag auf den Direktstrom.

Die neue Förderung dürfte in den nächsten Jahren tausenden Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom ermöglichen und schafft so die Basis für attraktive neue Geschäftsmodelle der alten und neuen Energiewirtschaft im Rahmen einer umweltfreundlichen Quartiersversorgung sowie interessante Möglichkeiten der Kundenbindung. Hier müssen die Stadtwerke vorangehen denn die Vorteile liegen auf der Hand.

Für den Immobilienbesitzer

  • Wertsteigerung der Immobilie durch nachhaltige Energiegewinnung
  • Steigerung der Mieterbindung
  • Senkung der Mietnebenkosten
  • Imagegewinn durch positive Aufmerksamkeit

Für  Mieterinnen und Mieter

  • Netzentgelte und Abgaben entfallen, dadurch sinken die Mietnebenkosten
  • Stromversorgung wird erlebbar
  • Sichere und umweltfreundliche Versorgung
  • Attraktiver Ökostromtarif
  • Trotzdem Weiterhin freie Versorgerwahl

Für die Umwelt

  • Dezentrale Energieversorgung und Entlastung der Netze
  • 100 % Ökostrom
  • Einsparung von CO2

Und bei den Stadtwerken wäre es eine Marge bei der Installation oder Betreibung der Anlage.

Fakt ist aber: Das Mieterstromgesetz ist nunmehr 7 Monate in Kraft und es wurde kein einziges Mieterstromprojekt von den Stadtwerken und der LWB realisiert, stattdessen aber von einer Energiegenossenschaft.

Die Stadtwerke als kommunaler Energiedienstleister sollte hier seine Anstrengungen enorm steigern, um im Bereich Kundenbindung, Zukunftssicherheit (vor dem Hintergrund des Strukturwandels in der Energiewirtschaft) und Innovationsbereitschaft einen deutlichen Schritt nach vorn zu machen. Dafür sind insbesondere die eigenen Dächer und die der LWB und der Stadt Leipzig prädestiniert.

Nachdem uns nun in den letzten Wochen von Seiten der Stadtwerke und der LWB berichtet wurde, dass entsprechende kooperative Pilotprojekte kurz vor der Realisierung stehen sind wir etwas entspannter und sehen Beide auf dem richtigen Weg.

Punkt 1 unseres Antrags hat sich damit erledigt und wird hiermit zurückgezogen.

In Punkt 2 übernehmen wir die Formulierung des Änderungsantrags der SPD uns einen entsprechenden Bericht über die Umsetzung der Pilotprojekte zukommen zu lassen.


Danke

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