Rede von Stadtrat und stadtentwicklungspolitischem Sprecher Tim Elschner in der Ratsversammlung am 12. April 2017 zur Drucksache „Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)“

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Aktualisierung der Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) im Grundsatz.

Und wir freuen uns, dass sich die LWB nach einem langen und notwendigen Sanierungs- und Konsolidierungskurs nun wieder verstärkt auf die Erreichung ihrer Sachziele konzentrieren kann.

Um ein Mehr an Transparenz zu schaffen und um bezahlbares Wohnen zu sichern, hat meine Fraktion zwei Änderungsanträge gestellt.

Wir haben vorgeschlagen, dass der Oberbürgermeister beauftragt werden solle, zum einen eine öffentliche Informationsvorlage über die Entwicklung der (durchschnittlichen) Nettomieten der letzten acht Jahre und zum anderen, beginnend mit dem Jahr 2018, einmal jährlich dem Stadtrat eine solche Informationsvorlage getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung vorzulegen.

Der Verwaltungsstandpunkt greift die Intention unseres Änderungsantrages im Wesentlichen auf, weshalb wir ihn übernehmen.

Deshalb wäre, wenn der Stadtrat zustimmt, im Zuge der Berichterstattung über die Umsetzung der Eigentümerziele, also im jährlichen Geschäftsbericht der LWB, künftig also auch über die Entwicklung der (durchschnittlichen) Nettomieten bei der LWB seit Beschlussfassung über das Wohnungspolitisches Konzept 2015 zu informieren, getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, zu unserem zweiten Änderungsantrag:

Laut den neuen Eigentümerzielen der LWB sollen Modernisierungsmaßnahmen im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand grundsätzlich nur in dem Maße durchgeführt werden, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können. Wir begrüßen dieses Vorgehensziel, hielten allerdings folgende klarstellende Ergänzung für zielführend: „Hierzu ist es notwendig, den betreffenden Wohnungsbestand durch Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand (d.h. keine Luxussanierung) zu halten.“

In diesem Zusammenhang sollte unserer Auffassung nach außerdem klarstellend ergänzt werden, dass die LWB in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat dann ein frühzeitiges „Beteiligungsverfahren“ über eine sozial-/mieterverträgliche Modernisierung durchführt, wenn eine größere Anzahl von Wohnungen (ab 50 Wohneinheiten) in einem Quartier einer umfassenden Sanierung/Moder-nisierung bedürfen.
Alle Sanierungsschritte und Bedingungen für die Mieterinnen und Mieter sollten transparent in dem „Beteiligungsverfahren“ aufgezeigt werden.

Unter anderem im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat übernehmen wir auch hier den Verwaltungsstandpunkt, der vorsieht, das Vorgehensziel 1.1.8 zumindest dahingehend zu ergänzen, dass der betreffende Wohnungsbestand durch Modernisierungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand zu halten bzw. zu bringen ist.

In Bezug auf eine Mieterbeteiligung wäre also klarstellend aufzunehmen, dass die LWB grundsätzlich eine adäquate Information der betroffenen Mieter absichert und darüber hinaus in den Fällen, in denen eine größere Anzahl von Wohnungen in einem Quartier (mehr als 50) einer Modernisierung bedürfen, auch ein frühzeitiges Mieterbeteiligungsverfahren für Arbeiten in den Wohnungen durchführt.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen im Sinne der Verwaltungsstandpunkte.

Vielen Dank!

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