Rede von Stefanie Gruner in der Ratsversammlung am 30. Oktober 2019 zum Antrag „Schrittweise Übernahme von Beschäftigten aus arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“

-es gilt das gesprochene Wort-

Werter Herr Oberbürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Der heute zur Abstimmung stehende Antrag meiner Fraktion hat eine etwas längere Genese, er wurde bereits in der Ursprungsfassung im September 2018 eingereicht.

Vor dem letzten Jahreswechsel wurde durch die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch von Seiten der Schulen die Problemstellung an uns Stadträtinnen und Stadträte herangetragen, dass Schulbibliotheken, Sporthallen und andere Stellen, an denen sogenanntes „gefördertes Personal“ beschäftigt wurde, einer unklaren Zukunft entgegensehen - eine wiederkehrende Diskussion. Die Beteiligten brachten zum Ausdruck, dass viele der geförderten Beschäftigten sich sehr gut eingelebt und eingearbeitet hatten und es absolut wünschenswert sei, sie in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

Die Situation klärte sich dann insoweit, dass die Stadt die meisten Hallenwarte in Festanstellung übernahm und sich für die meisten anderen Beschäftigten Anschlussförderungen durch die kurzfristig neu aufgelegten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Bundes ergaben.

Dennoch war es uns damals wichtig, diesen Grundsatzantrag weiter im Verfahren zu belassen und eine Entscheidung herbeizuführen, wie die Stadt zukünftig ihre eigene Rolle und Verantwortung bei der Integration von Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gerecht werden will.

Bislang war es nämlich tatsächlich so, dass man diese Frauen und Männer vorrangig für den ersten Arbeitsmarkt – aber eben außerhalb der Stadt – fit machen wollte. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich aber – erfreulicherweise - grundlegend verändert. Die Stadt Leipzig sollte deshalb ein großes Interesse daran haben, gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aus bisher geförderten Beschäftigungsverhältnissen in den Blick zu nehmen und dauerhaft zu binden. Denn wir bemerken seit Jahren, dass durch die sich reduzierende Arbeitslosigkeit es auch immer schwieriger wird, noch geeignete Menschen zu finden, die bspw. die Schulbibliotheken und Leseräume fach- und sachgerecht betreuen.

Kurzum, es ist von großer Bedeutung, dass die Stadt engagierten Beschäftigten des zweiten Arbeitsmarktes die Möglichkeit einräumt, sich für eine Übernahme in ein reguläres und auf Dauer angelegtes Arbeitsverhältnis zu empfehlen. Und wenn man sich die seit diesem Jahr geltenden Rahmenbedingungen der beschäftigungspolitischen Maßnahmen des Bundes ansieht, wird klar, dass man dies auch auf Bundesseite erkannt hat. So sind die Förderungen mittlerweile so gestrickt, dass der Zuschuss über die Laufzeit der Maßnahme sukzessive abgeschmolzen wird und so das natürliche Ziel der festen Übernahme entsteht.

Insofern sind wir auch dankbar, dass der Verwaltungsstandpunkt die durchaus richtige Richtung einschlägt und den Vorschlag unterbreitet, ein „Personalentwicklungskonzept zur Qualifizierung von Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen der Übernahme in eine Festanstellung bei der Stadtverwaltung Leipzig im Konkreten und auf dem ersten Arbeitsmarkt im Allgemeinen“ zu erarbeiten. Dies unterstützen wir auch in unserer Neufassung, nur mit der Ergänzung, dass dieses Konzept dem Stadtrat bis Ende 1. Quartal 2020 vorgelegt werden möge. Dadurch verschiebt sich auch die Berichterstattung über die Umsetzung und kann erst ab 2020 erfolgen. Auch das haben wir entsprechend geändert.

Neben der zeitlichen Einordnung unterscheidet sich unsere Neufassung noch in einem weiteren Punkt vom Verwaltungsstandpunkt, in der Weglassung des ersten Beschlusspunktes. Natürlich ist es unstrittig, dass die Stadt Leipzig auch zukünftig die durch den Bundesgesetzgeber zur Verfügung gestellten arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung nutzt und damit ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberin gerecht wird. Über diese Instrumente des zweiten Arbeitsmarktes bekommen Frauen und Männern, die aktuell keine Chance am ersten Arbeitsmarkt haben, eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeit. In Zukunft dann sogar eingebettet in ein auf sie zugeschnittenes Personalentwicklungskonzept. Einen Beschluss des Stadtrates zur Nutzung dieser Beschäftigungsmöglichkeit brauchen wir aber nicht, da es unstrittige Praxis ist. Deshalb haben wir den ersten Satz des Verwaltungsstandpunktes in unsere Neufassung nicht übernommen.

Meine Damen und Herren, stimmen Sie unserer Neufassung, die den Alternativvorschlag der Verwaltung aufgreift und präzisiert, zu und sorgen Sie mit uns dafür, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen im zweiten Arbeitsmarkt stellt und gleichzeitig für eine Kontinuität bei der Absicherung der wichtigen gemeinwohlorientierten Tätigkeiten in den Schulbibliotheken und darüber hinaus sorgt.

Zurück