Rede von Sylvia Herbst-Weckel am 1. Juli zur "Erhöhung des Höchstbetrags der Kassenkredite aus der Haushaltssatzung 2026 der Stadt Leipzig"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

800 Millionen Euro.

So hoch soll der Kassenkreditrahmen der Stadt Leipzig künftig sein.

Diese Zahl muss man erst einmal wirken lassen. Denn dies ist nicht irgendeine haushaltstechnische Anpassung. Wir reden darüber, ob die Stadt Leipzig in den kommenden Monaten ihre Rechnungen, Gehälter, Sozialleistungen und ihre vertraglichen Verpflichtungen bezahlen kann.

Die Lage ist ernst. Deshalb ist diese Erhöhung hier nicht aus politischer Symbolik abzulehnen, falsch. Denn eine Ablehnung spart keinen einzigen Euro und löst kein einziges strukturelles Problem. Sie riskiert vielmehr, dass Leipzig nicht mehr zahlungsfähig und damit nicht mehr handlungsfähig ist. Deshalb werden wir der Vorlage zustimmen. Nicht, weil wir 800 Millionen Euro für vertretbar oder gar normal halten. Sondern weil die Alternative verantwortungslos wäre.

Ende 2025 lag der Kassenkreditbestand bereits bei 482 Millionen Euro. Die bisherige Grenze von 600 Millionen Euro wird voraussichtlich schon Ende Juli überschritten.

Zahlungsfähigkeit kann man nicht erst dann sichern, wenn die ersten Rechnungen liegen bleiben.

Kassenkredite sollen kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken. In Leipzig finanzieren sie inzwischen aber ein strukturelles Defizit.

Und das kostet Geld: Allein für die zusätzlichen 200 Millionen Euro können in diesem Jahr bis zu 2,5 Millionen Euro weitere Zinsausgaben entstehen. Geld, das uns dann bei Schulen, Sporthallen, sozialen Angeboten oder beim Klimaschutz fehlt.

Die Ursachen unserer Finanzlage sind bekannt und vielfältig.

Die Gewerbesteuereinnahmen sind stark eingebrochen. Gleichzeitig steigen die Sozialausgaben massiv. Der städtische Zuschuss für soziale Leistungen lag 2015 noch bei 461 Millionen Euro. 2024 waren es bereits 945 Millionen Euro.

Fast eine Milliarde Euro aus dem Leipziger Doppelhaushalt für Aufgaben, bei denen Bund und Land die Kommunen seit Jahren nicht ausreichend finanzieren.

Dabei geht es um Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Unterkunftskosten und die Unterstützung von Menschen, die darauf angewiesen sind.

Deshalb sagen wir heute noch einmal sehr deutlich in Richtung Bund und Freistaat:

Wer bestellt, muss bezahlen.

Es kann nicht sein, dass Berlin und Dresden neue Aufgaben, Rechtsansprüche und Standards beschließen und die Rechnung anschließend bei den Kommunen abladen.

An dieser Stelle gibt es tatsächlich eine wichtige Entwicklung.

Bund und Länder haben sich auf die sogenannte Veranlassungskonnexität verständigt. Ab dem 1. Oktober soll der Bund bei neuen Leistungsgesetzen ab einer Gesamtbelastung von 200 Millionen Euro 80 Prozent der entstehenden Mehrkosten ausgleichen.

Das ist ein wichtiger Systemwechsel und ein Schritt in die richtige Richtung.

Aber wir sollten auch das nicht größer machen, als es ist.

Die Regel greift nur bei neuen Leistungsgesetzen oder Änderungen bestehender Leistungsgesetze. Die Finanzierungslücken aus bereits geltenden Sozialgesetzen löst sie nicht. Auch Steuergesetze sind ausgenommen.

Und selbst das erwartete Entlastungsvolumen von bis zu drei Milliarden Euro muss man ins Verhältnis setzen: Dem steht ein jährliches Defizit der Kommunen in Deutschland von rund 30 Milliarden Euro gegenüber.

Das ist ein wichtiger Fortschritt. Aber noch lange keine Rettung.

Genauso falsch wäre es jedoch, die gesamte Verantwortung nur nach Berlin und Dresden zu schieben.

Auch Leipzig muss die eigenen Strukturen überprüfen.

Sind Aufgaben richtig organisiert? Gibt es Doppelstrukturen? Und wo können digitale Verfahren Abläufe tatsächlich schneller, einfacher und kostengünstiger machen?

Dazu gehört, Leitungs- und Entscheidungsebenen kritisch zu betrachten. Dazu gehört, die Zusammenarbeit unserer Beteiligungen zu überprüfen. Und dazu gehört, Prozesse nicht nur zu digitalisieren, sondern wirklich neu und effizient zu organisieren.

 

Und genau hier setzt der Änderungsantrag der CDU an. Wir haben ihn konstruktiv begleitet, weil die Grundrichtung stimmt: Wie können Verwaltung und Beteiligungen effizienter arbeiten, ohne ihre Handlungsfähigkeit zu verlieren? Unsere Vorschläge wurden nicht in der vorliegenden Fassung aufgenommen. Das pauschale Ausschreibungsmoratorium für alle Amts- und Referatsleitungen sehen wir nicht kritisch. Der Wunsch nach politischer Kontrolle ist nachvollziehbar. Die zusätzliche Einbindung des Ältestenrates darf aber nicht zu neuen Abstimmungsschleifen führen und notwendige Besetzungen verzögern. Gerade begonnene Veränderungsprozesse brauchen klare Verantwortlichkeiten und gutes Führungspersonal. Andererseits braucht es aber eine Lösung dafür, dass ggf. notwendige Umstrukturierungen eben nicht an gerade wieder besetzten Führungspositionen tabu sind.

Auch der ASK-Prozess muss fachlich und ergebnisoffen bleiben. Wenn bereits vor Abschluss der Untersuchungen festgelegt wird, dass Ämter, Referate oder Beauftragte angepasst oder aufgelöst werden sollen, besteht die Gefahr, mögliche Ergebnisse vorwegzunehmen. Deshalb können wir dem Änderungsantrag nicht insgesamt zustimmen und beantragen eine punktweise Abstimmung. Und bei Punk 3, den 2. Satz zu streichen. Dann können wir Punkt 3 zustimmen, denn wenn die Beteiligungsportfolios auf Effizienz-, Einspar- und Synergiepotenziale durchgeführt werden, dann dürfen nicht die größten städtischen Beteiligungen von vornherein vollständig ausgeklammert werden. Die Unternehmen der Daseinsvorsorge stehen für uns selbstverständlich nicht zur Disposition. Aber auch dort müssen Kooperationen, gemeinsame Dienstleistungen und Synergiepotenziale untersucht werden können.

Also, es bleiben noch offene Fragen und wie werden das Thema mit konkreten Vorschlägen mit einem eigenen Antrag weiterführen, denn:

800 Millionen Euro verschaffen uns Zeit. Aber sie kaufen uns keine Lösung.

Vielen Dank.

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