Rede von Sylvia Herbst-Weckel am 17. Dezember 2025 zur 3. Satzung zur Änderung der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Leipzig
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Oberbürgermeister (1. Bürgermeister), werte Bürgermeister*innen, liebe Kolleg*innen, Zuschauer und Gäste,
mit unserem Änderungsantrag wollen wir zwei Dinge erreichen: klare, gut begründete Regeln und einen verantwortungsvollen Rahmen für die Angebote, die unter die Vergnügungssteuer fallen.
Wir schlagen vor, die Steuersätze für Veranstaltungsflächen und Geräte an das Modell der Stadt Zwickau anzulehnen. Diese Sätze werden dort seit Jahren angewandt. Wir orientieren uns also an erprobter sächsischer Praxis und schaffen eine klare, einfach nachvollziehbare Struktur, was für welche Art von Angebot zu zahlen ist.
Dabei geht es nicht nur um Mehreinnahmen, sondern auch um eine gewisse Lenkungswirkung:
Normale Unterhaltungsgeräte werden moderat belastet, für Geräte mit gewaltbezogenen oder problematischen Inhalten ist ein deutlich höherer Satz vorgesehen.
Gleichzeitig ist die finanzielle Seite nicht zu vernachlässigen. Rund 21.000 € Mehreinnahmen im Jahr retten den Haushalt natürlich nicht, aber sie sind in unserer Situation auch kein Betrag, den wir ignorieren können. In einer Lage, in der wir über die Schließung eines Bürgerbüros mit Einsparungen von etwa 29.000 € jährlich sprechen, sollten zusätzliche, dauerhaft wiederkehrende Einnahmen in ähnlicher Größenordnung zumindest ernsthaft abgewogen werden. Jede stabile Einnahmequelle erweitert ein Stück weit unseren Handlungsspielraum und hilft, Kürzungen zu begrenzen.
In der Begründung unseres Änderungsantrags ist außerdem hinterlegt, dass bereits eine Steigerung des Einsatzsteuersatzes um 0,5 Prozentpunkte ein jährliches Mehreinnahmepotenzial von rund 321.000 € hätte. Diese Größenordnung zeigt, dass wir es hier mit einem Bereich zu tun haben, in dem Entscheidungen nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf einer soliden fachlichen Grundlage getroffen werden sollten.
Genau deshalb ist der zweite Teil unseres Änderungsantrags bewusst als Prüfauftrag formuliert: Die Verwaltung soll fachlich darlegen, ab welcher Höhe ein erhöhter Steuersatz noch tragfähig wäre und wo eine erdrosselnde Wirkung beginnen könnte. Es geht ausdrücklich nicht darum, heute eine Erhöhung zu beschließen, sondern darum, dass der Stadtrat bei späteren Entscheidungen auf eine fundierte Einschätzung zurückgreifen kann – gerade vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen Leipzigs mit der Vergnügungssteuer.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und um punktweise Abstimmung.
Vielen Dank.