Rede von Tim Elschner am 1. Februar 2017 zum Haushaltsantrag der Fraktion „Statt Vergabe nach Höchstgebot: Erbbaurecht und Konzeptvergabe bei Veräußerungen stärken!“

Rede von Tim Elschner, Sprecher für Bürgerbeteiligung und Transparenz der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Ratsversammlung am 1. Februar 2017 zum Haushaltsantrag der Fraktion „Statt Vergabe nach Höchstgebot: Erbbaurecht und Konzeptvergabe bei Veräußerungen stärken!“

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurde der Planansatz für die Einnahmen aus Grundstücksverkäufen deutlich im Vergleich zu den Vorjahren gesenkt.

Die Einzahlungen für das Jahr 2017 werden von der Verwaltung mit rund 4,3 Millionen Euro und für das Jahr 2018 mit rund 5,0 Mio. € geplant. 2015 waren es 8,2 Mio. € Einnahmen und 2016 laut Plan, weil eine vorläufige Rechnung noch nicht vorliegt, 11,1 Mio. €.

Eigentlich also ein Grund zur Freude und wohlwollend angesichts dieser Zahlen könnte zuerst angenommen werden, dass dies auf Grundlage einer bereits neu ausgerichteten strategischen Liegenschaftspolitik geschehen sei.

Doch der Stadtratsbeschluss vom Juli 2015, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, ein entsprechendes Strategiepapier dem Stadtrat zur Beschlussvorlage vorzulegen, wurde bis heute nicht umgesetzt!

Letztendlich liefert die Verwaltung aber auch selbst den eigentlichen Grund für die deutlich Absenkung der Einnahmen aus Grundstücksverkäufen: Verkaufsgrundstücke stehen schlicht nicht mehr unbegrenzt zur Verfügung.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun beantragt, die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 1,0 Mio. € weiter zu reduzieren.

Und die Begründung dazu ist aus dem Titel unseres Haushaltsantrages zu entnehmen: Statt Vergaben nach Höchstgebot wollen wir das Erbbaurecht und die Konzeptvergabe bei Veräußerungen stärken!

Die Verwaltung gibt allerdings zu bedenken, dass „eine einseitige Absenkung von Grundstücksverkäufen dringend notwendige Ankäufe von Grundstücken zur Umsetzung der Fachkonzepte insbesondere in den Bereichen Schule und Kindertagesstätten beschneiden würde.“

Doch eine einseitige Absenkung liegt mitnichten vor! Notwendige Ankäufe werden nicht beschnitten!

Denn: der erweiterte Finanzausschuss hat dem guten Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt, der nämlich vorsieht, die Mittel für strategischen Grunderwerb für 2017 und 2018 um jeweils 3,0 Mio. € aufzustocken. Diese Mittel können und sollen unter anderem für Kitas und Schulen verwendet werden, heißt es weiter dazu im CDU-Antrag.

Also hat die Stadtverwaltung, wenn unser Antrag im Stadtrat hier und heute Zustimmung finden sollte, in Summe für die Jahre 2017/2018 tatsächlich immer noch 4,0 Mio. € mehr für den strategischen Grunderwerb zur Verfügung, als eigentlich ursprünglich geplant!

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Stadträte, uns Grüne ist es mit einem Paradigmenwechsel in der Liegenschaftspolitik ernst.

Das gefällt dem Liegenschaftsamt nicht! Leider immer noch nicht!

Es wird also behauptet, dass es aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kaum Nachfrage nach Erbbaurechten gebe. Und durch das niedrige Zinsniveau Erbbaurechtsverträge für Bauwillige derzeit unwirtschaftlich seien.

Das ist leider nur eine ziemlich einseitige und unvollständige Betrachtungsweise, die immer noch und wieder einmal die eigentlichen Vorzüge des Erbbaurechtes gerade aus Sicht einer Kommune - aber nicht nur - verkennt und negiert!

Wir Grüne bleiben bei unserer Auffassung: Eine kluge Stadtplanung muss verstärkt auf das Erbbaurecht setzen. Mit diesem Instrument der Vermögensverwaltung in Kombination mit Konzeptvergaben lassen sich nicht nur neue Wohnformen und bezahlbares Wohnen fördern – auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren, wenn man denn will und das Erbbaurecht dabei verständig umsetzt!

Sehr geehrte Stadtratskollegen und -kolleginnen, wenn sie auch so denken wie wir Grüne bei diesem Thema, dann stimmen Sie bitte unserem Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2017/2018 zu!

Vielen Dank!

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