Rede von Tim Elschner in der Ratsversammlung am 17. Mai 2017 zum Antrag unserer Fraktion „Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken“

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste und Zuseher im Live-Stream,

es gibt heute gute Gründe dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze für das Leipziger Stadtgebiet zuzustimmen.

Wir Grüne halten den Zeitpunkt für gekommen, dass sich der Stadtrat heute dafür ausspricht, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen, also hinsichtlich der Bestandsmieten, in Leipzig von 20 auf 15 Prozent abzusenken.

Wir wollen, dass der Oberbürgermeister umgehend bei der Sächsischen Staatsregierung einen entsprechenden Antrag stellt, damit diese Reduzierung per Rechtsverordnung, wie für Dresden bereits geschehen, veranlasst wird.

Warum? Weil unter anderem der jüngst veröffentlichte Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 einen bereits sich anspannenden Leipziger Wohnungsmarkt ausweist. Und wir alle wissen, dass viele Leipziger und Leipzigerinnen, Studierende, junge Familien, Rentnerinnen und Rentner sowie Geflüchtete heute und auch in den nächsten Jahren auf günstige Wohnungen angewiesen sind und sein werden, weil der Geldbeutel ihnen schlicht nicht mehr erlaubt.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
der Sachstandsbericht der Verwaltung stellt fest, dass die Absenkung der Kappungsgrenze in allen Wohnungsmarktsegmenten bei Mietverhältnissen wirken kann, deren aktuelle Miete deutlich unter dem Mietspiegel liegt, bei denen also Eigentümer die Miete in den letzten Jahren nicht entsprechend des Mietspiegels angepasst haben und bei denen der Eigentümer eine Mieterhöhung über 15 % (bis max. 20 %) durchführen möchte.

Eine Absenkung der Kappungsgrenze würde außerdem bei progressiven Mieterhöhungen wirksam werden, die häufig bei einem Eigentümerwechsel vorgenommen werden. Und ganz wichtig: Mit einer abgesenkten Kappungsgrenze wird dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen in die Hand gegeben!

Wir Grüne halten deshalb die Einführung für geboten, um die Mieten insbesondere im Niedrigpreis-segment zu schützen, denn wir bekennen uns zu einer sozialverträglichen Wohnraumversorgung in unserer Stadt. Wir freuen uns in diesem Zusammenhang, dass auch der Mieterverein Leipzig sich deshalb deutlich für eine Absenkung der Kappungsgrenze ausgesprochen hat!

Meine Damen und Herren,
wir haben die Einführung der abgesenkten Kappungsgrenze auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept am 22. März 2017 intensiv diskutiert.

Die Eigentümervertreter standen in der Diskussion zur Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze naturgemäß eher kritisch gegenüber, wenn gleich es aus den Reihen der Vermieter auch unaufgeregte Stimmen gab.

Deshalb ist meines Erachtens auch nicht zu erwarten, dass allein durch die öffentliche Diskussion eine Lawine zusätzlicher Mieterhöhungen ausgelöst werden könnte, die ansonsten nicht getätigt worden wären. Hinzu kommt, dass es in unserer Stadt überwiegend faire Vermieter gibt, denen lange und stabile Mieterbindungen sowie auch gute Vermieter-/Mieterverhältnisse wichtig sind.
Ich meine, hinter der von den Eigentümervertretern geäußerten Kritik steckt eigentlich etwas anderes! Sie stehen den im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Maßnahmen, wie Kappungsgrenze senken, Milieuschutzsatzung, Zweckentfremdungsverbot, Sanierungssatzung oder Mietpreisbremse grundsätzlich kritisch gegenüber und wollen diese letztendlich auch überhaupt nicht.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
im Sachstandsbericht der Stadtverwaltung wird darauf hingewiesen, dass allein die Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze noch keine breite mietpreisdämpfende Wirkung auf dem Wohnungsmarkt erwarten lässt. Deshalb wird es nach Auffassung meiner Fraktion notwendig sein, sich nun auch den anderen im Wohnungspolitischen Konzept genannten Instrumenten, die sich noch in Wartestellung befinden, zuzuwenden. Mit Zustimmung für unseren Antrag, würde der Stadtrat ein wichtiges politisches Signal dazu aussenden! Der Stadtrat würde dem Wohnungsmarkt und der Mieterschaft dadurch zeigen, dass er es mit der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes ernst meint.

Konzepte beschließen, Diskussionen führen sind nämlich das Eine. Folgen muss danach allerdings auch ein konsequentes Handeln! Denn so notwendig der Neubau von Wohnungen – auch mit sozialer Wohnungsbauförderung – ist, allein auf diesen zu setzen, wird nicht ausreichend sein, um dauerhaft bezahlbares Wohnen in der Mieterstadt Leipzig zu sichern und um auf Verdrängungsprozesse zumindest dämpfend einwirken zu können!

Meine Damen und Herren, wir werden den klarstellenden Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke übernehmen und möchten Sie bitten, dem Antrag „Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern - Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken“ zu zustimmen.

Denn in Zusammenhang mit der seit Dezember 2016 geltenden Richtlinie zur Förderung von sozialem Wohnungsbau hat das Sächsische Staatsministeriums des Innern außerdem bereits festgestellt, dass alle maßgeblichen Indikatoren bezüglich Bevölkerungswachstum, Wohnraumnachfrage, Leerstandsquote, Angebotsmiete und Mietbelastung für das Gebiet der Stadt Leipzig vorliegen, die eine „zukünftige Gefährdung der Versorgung von einkommensschwachen Haushalten mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen“ gemäß § 558 Abs. 3 BGB erkennen lassen.

Dem sollten wir soweit wie möglich vorbeugen! Vielen Dank!

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