Rede von Tim Elschner in der Ratsversammlung vom 23. August 2017 zum SPD-Antrag „Sozialen Wohnungsbau unterstützen“

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste und Zuseher im Live-Stream,

seit diesem Jahr bietet der Freistaat Sachsen – nun endlich möchte man sagen - das Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung an. Bauherren können finanzielle Zuschüsse für Wohnungsbaumaßnahmen erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen.

Im April hat die Stadt Leipzig für das Programmjahr 2017 eine Bewilligung in Höhe von 20 Millionen Euro erhalten, die auf die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 verteilt werden kann, aber auch in diesen Jahren verbaut werden muss. Und für die Jahre 2018 und 2019 wird die Stadt voraussichtlich erneut jeweils 20 Millionen Euro Fördermittel vom Land erhalten, die dann ebenfalls an Bauherren von Neubau- und Sanierungsprojekten weiterzugeben wären.

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
aufgrund des Zuzuges, der sich aktuell zwar abgeschwächt hat, der sozialen Problemfälle für die wir als Stadt mit gesetzlichem Auftrag zuständig sind und aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes benötigt Leipzig eigentlich 2.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr. Allerdings werden die von der Landesregierung bewilligten 20 Millionen Euro jedoch für nur etwa 500 neue Sozialwohnungen ausreichen!

In Anbetracht dieser Situation hätten die meisten Menschen wohl kein Verständnis, wenn Fördermittel aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch genommen werden würden. Und keiner soll im Nachgang sagen, Verwaltung und Politik hätten nicht alles unternommen, um die Wohnungsbauförderung in Leipzig für die Menschen in unserer Stadt zum Erfolg zu verhelfen, auch wenn mancher Bauherr und Investor mit dieser Förderung augenscheinlich hadert, seine liebe Müh‘ hat und von einer Inanspruchnahme noch überzeugt werden muss.

Mit den erst jüngst vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerzielen ist auch die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) auf- und gefordert, im Rahmen ihres Neubauprogrammes mindestens 30 % der Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus zu schaffen, sofern Fördermittel über die Richtlinie zur Verfügung gestellt werden.

Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen,
vor diesem Hintergrund wird die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen heute dem Vorschlag der Verwaltung zum SPD-Antrag folgen, um einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, der unter anderem vorsieht, dass bei Aufstellung neuer Bebauungspläne für Bauvorhaben mit 5.000 qm Bruttogeschossfläche, d.h. ca. 50 Wohneinheiten, durch städtebauliche Verträge 30 % geförderter Wohnungsbau sichergestellt werden.

Dies wurde im Übrigen bereits beim Freiladebahnhof in Eutritzsch so vereinbart. Und wird beim Bayerischen Bahnhof ebenfalls erfolgen, nämlich für die Bereiche, für die ein Bebauungsplan erstellt werden muss.

Und hinsichtlich des Areals an Westseite des Freiladebahnhofs Ost am Hauptbahnhof gilt es nach Auffassung meiner Fraktion ebenfalls eine derartige Entwicklung im Sinne der Gleichbehandlung der Vorhabenträger und der Rechtssicherheit voranzutreiben!

Nun soll aber auch das Areal des ehemaligen Parkkrankenhauses Dösen zu einem neuen Wohnstandort mit 600 Wohneinheiten entwickelt werden. Die Stadtverwaltung strebt bekanntlich an, die Vorlage zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss im IV. Quartal 2017 in den Stadtrat einzubringen.

Ein Baubeginn steht allerdings noch nicht fest! Deshalb fordern wir Grüne die Verwaltung entsprechend des Beschlussvorschlages auf, zu prüfen, ob die heute zu beschließende Bindung nicht auch für dieses Bauvorhaben zur Anwendung kommen müsste! Jedenfalls sollte es seitens des Oberbürgermeisters und Verwaltung nicht unversucht bleiben, sich mit dem Bauherrn und Investor dahingehend zu verständigen, dass auch bei diesem Projekt geförderter Wohnungsbau realisiert wird.

Meine Damen und Herren,
wir Grüne unterstützen, dass im Sinne einer zielorientierten Steuerung bei der Vergabe von Wohnungsbauförderung in bestehenden Bebauungsplangebieten und in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB bei entstehenden Projekten auch in Verhandlung mit den Vorhabenträgern zur Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung getreten werden soll.

CDU-Stadtrat Maciejewski, wir erinnern uns noch alle, polterte ja vor der Sommerpause in Bezug auf das geplante Bauvorhaben der Leipzig-Stiftung in Schönefeld noch heftig dagegen an und sprach sich ganz und gar gegen ein derartiges Vorgehen aus.

Trotzdem bleibt es richtig, diese Verhandlungen zu führen!

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Verwaltungsstandpunkt zum SPD-Antrag deshalb zustimmen!

Vielen Dank!

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