Rede von Tim Elschner in der Ratsversammlung vom 23. August 2017 zur Verwaltungsvorlage „4. Satzung zur Änderung der Satzung Verwaltungskostensatzung und zu unserem Änderungsantrag

(Es gilt das gesprochene Wort!)

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste und Zusehende im Live-Stream,

meine Fraktion könnte heute die Beschlussvorlage zur 4. Änderung der Verwaltungskostensatzung mittragen, wenn das kleine Wort „wenn“ nicht wäre.

Es geht uns einmal mehr um Transparenz und in diesem Zusammenhang um das Informationsrecht der Leipzigerinnen und Leipziger auf Grundlage der kommunalen Informationsfreiheitssatzung.

Mit unserem Änderungsantrag verfolgen wir das Ziel, dass die Verwaltungsgebühren der Einzeltatbestände unter der Rubrik „Amtshandlungen nach der Informationsfreiheitssatzung“ bzw. „Gebühren für Einzeltatbestände der Informationsfreiheitssatzung“ - aufgeführt in der Tarifstelle 26 - unverändert bleiben.

Eine kleine Rückblende, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, mit der wir ihnen gegenüber um Zustimmung für unseren Änderungsantrag werben wollen:

Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde im Dezember 2012 die Leipziger Informationsfreiheitssatzung beschlossen. Damals äußerten wir bereits grundsätzliche Bedenken dahingehend, dass die in der Verwaltungskostensatzung schlussendlich festgelegten Gebührensätze das Informationsrecht massiv behindern werden.

Im Oktober 2014 stellten wir deshalb einen erneuten Antrag zur Informationsfreiheitssatzung mit dem Ziel, mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften künftig kostenfrei zu stellen sowie für weitergehende Auskünfte die Gebühren so zu bemessen, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass zwischen Verwaltungsaufwand einerseits und dem Recht auf Akteneinsicht andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht, und des Weiteren, die im Einzelnen festgelegten Gebührensätze den Betrag von 100 Euro nicht übersteigen sollen.

In Folge dessen und auf Vorschlag der Stadtverwaltung hatte der Stadtrat dann mit großer Mehrheit 2015 beschlossen, dass zum einen mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe weniger Abschriften kostenfrei gestellt wurden und zum anderen wurde auch der Gebührenrahmen oberhalb einfacher Auskünfte deutlich nach unten angepasst.

Und nun die zweifelhafte Rolle rückwärts seitens der Stadtverwaltung! Mit der 4. Änderung der Verwaltungskostensatzung soll jetzt hinsichtlich der Ausübung des Informationsrechtes wieder eine Kehrtwende vollzogen werden, welche wir Grüne ablehnen, weil insbesondere die unteren Gebührengrenzen teilweise doch wieder erhebliche Anhebungen erfahren sollen.

Und die Stadtverwaltung hat sich dazu noch nicht einmal die Mühe gemacht, dem Stadtrat eine entsprechende qualifizierte und nachvollziehbare Kalkulation diesbezüglich vorzulegen. Auch deshalb kommen wir nicht umher, die Angemessenheit dieser Gebührenerhöhungen in Frage zu stellen.

Sehr geehrte Stadträte und Stadträtinnen,
die schwarz-rote Koalition auf Landesebene hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2014 folgendes beschlossen, ich zitiere:

„Wir wollen in einem Informationsfreiheitsgesetz das Recht der Bürgerinnen und Bürger klarstellen, gegen angemessene Gebühren grundsätzlich Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten zu bekommen, wenn nicht wesentliche Rechtsgüter wie der Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder besonderen öffentlichen Belangen entgegenstehen.“

Das Beste wäre also gewesen, wenn es dieses Sächsische Informationsfreiheitsgesetz, das dann auch für die Kommunen gelten würde, bereits zum heutigen Tage gegeben hätte. Denn damit wäre die Tarifstelle 26 obsolet gewesen. Dem ist aber nun nicht so! Und man darf gespannt sein, ob und wann ein Sächsisches Informationsfreiheitsgesetz tatsächlich kommt.

Also gilt die Leipziger Informationsfreiheitssatzung weiter! Und wir Grüne wollen nicht, dass durch diese neuen von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Gebührensätze das Informationsrecht künftig wieder massiv behindert wird. Die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen würden im Übrigen auch dem Sinn und Zweck der Leipziger Informationsfreiheitssatzung zuwiderlaufen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wenn ihnen Transparenz und das Informationsrecht der Leipzigerinnen und Leipziger auf Grundlage der Informationsfreiheitssatzung genauso wichtig ist wie uns, dann stimmen sie unserem Änderungsantrag bitte zu!

Vielen Dank!

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