Rede von Tim Elschner zur Vorlage „Verkauf durch die Stadt Leipzig Grundstück Windmühlenstraße /Grunewaldstraße"

Rede von Tim Elschner, Stadtrat und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Vorlage VI-DS-03287 NF-01 „Verkauf durch die Stadt Leipzig Grundstück Windmühlenstraße / Grunewaldstraße" in der Ratsversammlung am 26. Oktober

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

nach intensiver Diskussion hat der Stadtrat sich vor fast einem Jahr für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum B-Plan „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ entschieden. Leitlinien, die diese Weiterführung flankieren, wurden beschlossen. Ein zusätzliches Werkstattverfahren zur Klärung von Detailfragen insbesondere hinsichtlich des mittleren und nördlichen Baufeldes wurde im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durchgeführt. Das hat nicht nur uns Stadträtinnen und Stadträte viel Zeit und Kraft und auch Nerven gekostet!

Außerdem hat der Stadtrat beschlossen, dass zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „AG Wilhelm-Leuschner-Platz“ insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes einzusetzen ist.

Es ist deshalb schon ein ziemlich starkes Stück, dass dem Stadtrat nun diese Erstvorlage vorgelegt wird, ohne dass sich diese Arbeitsgruppe bilden konnte bzw. gebildet hat. Ich habe oft danach gefragt! Die Antworten waren stets ausweichend! Und nun in Bezug auf das südliche Baufeld begründet man den Verzicht lapidar mit Zeitersparnis! Ausreichend Zeit wäre doch gewesen! Mit Verlaub: eine faule Ausrede!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, so geht das nicht!
Herr Jung, dieses Vorgehen trägt in keinster Weise zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat bei!

Auch die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sprechen sich in ihrem gemeinsamen Änderungsantrag grundsätzlich für die Aufnahme von Verkaufsverhandlungen aus, denn wir haben an sich kein Problem damit, dass sich das Leibnizinstitut für Länderkunde an prominenter Stelle auf dem südlichen Baufeld ansiedeln möchte.

Allerdings müssen unseres Erachtens die beschlossenen Leitlinien zur Fortführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan ausdrücklich und insgesamt zum Gegenstand der Kaufvertragsverhandlungen gemacht werden. Auf sie muss deswegen im Beschlusstext Bezug genommen werden!

Sollte der beschlossene Geschossflächenanteil für Wohnungen von 40 % durch den Freistaat allerdings nicht oder nicht vollständig errichtet werden können, so schlagen wir vor, dass dieser auf den anteiligen Grundstücksanteil in dem in Rede stehenden Baufeld verzichten soll!

Denn wir wollen dabei bleiben, dass diese Vorgabe, beschlossen mit den Leitlinien, im südlichen Baufeld verwirklicht werden kann!

Experten, die Stadtverwaltung und auch die Fraktionen waren sich immer einig, dass gerade das südliche Baufeld sich aufgrund seiner Lage und weniger Verkehrslärm besonders gut für eine Wohnbebauung eignet. Und nicht zuletzt wollen wir alle doch ein urbanes, lebendiges und vielfältiges Quartier schaffen! Dabei haben wir sicherlich nicht den Potsdamer Platz von Berlin als Vorbild vor Auge, den die meisten Berlinerinnen und Berliner gerne meiden oder umfahren!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte, folgende weitere Auflage ist außerdem zum Gegenstand der Verhandlungen über den Verkauf des Baufeldes Süd zu machen:

Es ist darauf hinzuwirken, dass eine 4-jährige Rückfallklausel zugunsten der Stadt Leipzig vereinbart wird, für den Fall, dass der Freistaat Sachsen seiner Investitionsverpflichtung für die Fläche bzw. Restfläche des Baufeldes Süd nicht bis spätestens Ende 2020 nachkommt und diese mindestens mit Bauanträgen unterlegt. Ein Rückkauf soll dann zum heutigen Verkehrswert ermöglicht und sichergestellt werden. Im Übrigen soll ein Weiterverkauf an Dritte ausgeschlossen werden.

Insbesondere vor dem Hintergrund der vom Stadtrat beschlossenen Neuausrichtung der strategischen Liegenschaftspolitik ist diese Rückfallklausel zu vereinbaren und wäre von großer Wichtigkeit!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stadtverwaltung begründet die Erstvorlage zur Aufnahme von Verkaufsverhandlungen mit dem Interesse des Freistaates Sachsen an einem schnellstmöglichen Grunderwerb und mit dem Hinweis auf die Anwendung von § 34 BauGB, der einen schnellen Baustart ermöglichen könnte.

Wenn dem so sein sollte, dann halten wir es im Weiteren für erforderlich, dass der Entwurf des Kaufvertrages dem Stadtrat als Zweitvorlage bis spätestens zum Ende des I. Quartals 2017 gemeinsam mit dem in der Erarbeitung befindlichen Masterplan vorgelegt wird. Wir wollen Klarheit! Nicht mehr und nicht weniger!

Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen,
unsere vorgeschlagene Vorgehensweise bei den Vertragsverhandlungen verhindert nicht die Ansiedlung des Leibnizinstituts für Länderkunde. Wir wollen allerdings, dass die Wohnbebauung weiterhin im südlichen Baufeld Aussicht auf Erfolg hat und verwirklicht werden kann, denn sonst müssten wir auch das Wohnungspolitische Konzept in Frage stellen!

Deshalb darf ich Sie um Zustimmung für den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bitten!

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