Rede von Tobias Peter am 2. Juli 2026 zur 1. Satzung zur Änderung der Wahlwerbesatzung

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

das Thema Wahlwerbesatzung beschäftigt uns schon einige Zeit. Im November haben wir einen Grundsatzbeschluss getroffen, eine maßvolle Reduktion vorzunehmen. Der Grund hierfür ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger eine Überflutung mit Wahlplakaten wahrnehmen – im Stadtbild, in Nebenstraßen und an Laternenmasten. Zur Erinnerung: In den letzten Wahlkämpfen haben einzelne Parteien bis zu 23.000 Plakate aufgehängt, bei 40.000 verfügbaren Masten. Teilweise hängt ein und dasselbe Plakat durchgehend in Wohngebietsstraßen, viel zu oft rechtswidrig an Haltestellen und unter Verkehrszeichen – weil die Wahlkämpfenden gar nicht mehr wissen, wo sie die Plakate noch anbringen sollen.

Wir hätten uns eine stärkere Begrenzung vorstellen können, als damals als Eckpunkt benannt wurde. Doch das gehört zum Kompromiss. Die Begrenzung auf ein Sandwich- oder Doppelplakat pro Mast und Wahlvorschlag je Wahl ist maßvoll und berücksichtigt, dass etwa bei Europa- und Kommunalwahlen entsprechend mehr Plakate aufgehängt werden können. Auch die Begrenzung auf das A1-Format ist sinnvoll.

Zusätzlich schlagen wir eine kleinere Änderung vor, die der Praxis bei der Plakatierung gerecht wird. Wer schon einmal selbst plakatiert hat, weiß, dass der von der Satzung vorgesehene Beginn um Mitternacht nicht eingehalten wird. Es hat sich eingebürgert, bereits vorher, etwa Freitagabend um halb elf oder elf, zu beginnen. Wir wollen dieser Praxis gerecht werden, indem wir Freitag, 22 Uhr, festschreiben. Nun werden manche sagen: „Dann wird halt schon um 20 Uhr plakatiert.“ Das unterstellt, dass die Plakatierenden grundsätzlich die Regeln brechen wollen, um sich einen Vorteil zu verschaffen. Dieses schlechte Bild von unseren Ehrenamtlichen teilen wir ausdrücklich nicht. Es wird früher plakatiert, weil Mitternacht einfach sehr spät ist und die Leute nicht erst um 2 Uhr ins Bett fallen wollen. Kommen wir ihnen entgegen und machen Wahlkampf ein Stück menschenfreundlicher und rechtssicherer. Bei der ohnehin geplanten Änderung der Sondernutzungssatzung können die Zeiträume dann entsprechend synchronisiert werden – hier haben wir unseren Änderungsantrag noch einmal ergänzt.

Zum Antrag der Linken: Grundsätzlich finden wir ihn sympathisch. Nach Rücksprache mit der Verwaltung birgt er jedoch in dieser Fassung einige Probleme. Die pauschale Freigabe von Brücken und Haltestellen wäre rechtswidrig, weil es sich dabei um technische Anlagen handelt – und dazu gehören insbesondere die LVB-Haltestellen. Ein Eingriff in diese technischen Anlagen durch Wahlwerbung birgt zudem Sicherheitsrisiken. Plakate etwa auf Haltestelleninseln ragen in den Verkehrsraum hinein. Das Gleiche gilt für Masten auf Brücken zwischen Fahrbahnen. Parkflächen – hier gab es zwischendurch Unsicherheit, ob Parks oder Stellplätze gemeint sind – sind in der Regel in privater Hand. Auch hier wäre eine pauschale Freigabe ohne Zustimmung der Eigentümer schlicht rechtswidrig und würde nur Chaos schaffen. Daher haben wir nach Rücksprache mit der Verwaltung einen Änderungsantrag eingereicht, der präzisiert, was nicht erlaubt ist, und damit rechtssichere Spielräume für die Plakatierung schafft. Das heißt aus unserer Sicht auch, dass die vielfach gewünschte Plakatierung an Haltestellen, die keine Inseln sind, zulässig ist, solange der Fahrgastwechsel nicht behindert wird.

Dem SPD-Änderungsantrag können wir gerne zustimmen. Den CDU-Antrag, die Begrenzung auf ein Doppelplakat je Wahlvorschlag und Mast – also den Kern der neuen Wahlwerbesatzung – aufzuheben, lehnen wir klar ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Zustimmung zur Vorlage und zu unseren Änderungsanträgen.

 

 

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