Rede von Tobias Peter am 24. April 2024 zur Vorlage "Ankauf des Alten Technischen Rathauses in der Prager Straße 20-28 für Verwaltungsunterbringung (Bestätigung gem. § 79 (1) SächsGemO)
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Gäste,
wir diskutieren schon lange über die künftige Verwaltungsunterbringung. Wir sind uns einig, zu kaufen statt zu mieten. Auch uns hat die Chance des Technischen Rathauses begeistert. Denn wie es mit dem Technischen Rathaus weitergeht, ist ein Herzensanliegen für viele Leipziger*innen. Viele haben Erinnerungen daran, aus DDR-Zeiten, aus der Nachwendezeit, ich selbst war dort noch in der KfZ-Zulassungsstelle. Viele sagen, Mensch, das braucht man doch nur fertigbauen. Deshalb gab es viele begeisterte Rückmeldungen, dass wir hier das vorhandene Gebäude nutzen, eben, dass wir hier erhalten.
Wir haben im Stadtrat Grundsatzbeschlüsse über den Erhalt Grauer Energie getroffen. Dieser Bau birgt massig Graue Energie, 13.400 Tonnen CO2 würde ein Neubau verursachen. Daran ändert auch eine CO2-Kompensation nichts - das ist aus unserer Sicht Augenwischerei an der Stelle. Der hier vorgeschlagene Abriss wurde aus unserer Sicht nicht ausreichend geprüft - weder statisch noch wirtschaftlich - konnte auch gar nicht, angesichts der knappen Zeit. Klar - für Verwaltung, das ist schlüssig, ist der Bau nicht geeignet. Es gibt aber keine Not, dieses Grundstück für Verwaltung zu nutzen - wir haben Alternativen wie Semmelweisstr. und Prager Str. - wäre dies nicht so, hätten wir eine ganz andere Debatte.
Deshalb lassen Sie uns über andere Nutzungen nachdenken. Es gibt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der LWB, sehr überschlägig, sehr konservativ gerechnet - auch hier keinen Vorwurf - die zu hinterfragen ist. Wir sind überzeugt, wir sind es den Leipziger*innen schuldig, hier vertieft zu prüfen, auch mal innovativ zu denken, was ist bei Wohnen möglich, was ist bei Kultur oder Gewerbe möglich. Wie kann ein Erhalt, z. B. mit innovativer Holzbauweise auf Grundlage des Betonkorpus, möglicherweise sogar mit einer Förderung realisiert werden? Auch eine Verwaltungsunterbringung auf dem angrenzenden Grundstück ist denkbar. Beispiele wie die Esso-Häuser in Hamburg, ähnliche Situation, zeigen was geht. Der Änderungsantrag des SBB Mitte zeigt auf, was denkbar ist, auch mit den ergänzenden Grundstücken. Diese Chance sollten wir uns nicht aus der Hand schlagen. Deshalb lassen sie uns vertieft prüfen und dann entscheiden, ob es einen Abriss geben muss oder andere Lösungen möglich sind. Einen Kauf mit Abriss werden wir ablehnen.