Rede von Tobias Peter am 24. September 2025 zum Antrag "Einfach, experimentell und effizient - kostengünstiges Bauen in Leipzig umsetzen"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,  

unsere Ratsarbeit wird derzeit von der Haushaltskonsolidierung und drastisch geringeren Mitteln für Investitionen dominiert. Wir werden als Stadt künftig deutlich weniger finanzielle Mittel für Investitionen haben als geplant. Aber dadurch werden die Investitionen selbst nicht weniger notwendig. Wenn wir mit begrenzten Mittel möglichst viele Vorhaben auf die Straße bringen wollen, müssen wir deutlich kostengünstiger bauen.  

Dies gilt nicht nur für den kommunalen Hochbau bei Verwaltungsbauten, Bildungsbauten oder Daseinsvorsorge sondern ebenso für den Wohnungsbau. Wir haben in den Eigentümerzielen der LWB ambitionierte Zubauziele vereinbart, zugleich werden die avisierten Zuschüsse von 120 Millionen Euro nicht oder nicht in dem Umfang an die LWB fliessen können. Auch ist also kostengünstiges Bauen gefragt, um Wohnungen zu bezahlbaren Mieten schaffen zu können.

Das ist um so dringender nötig, als dass Bauen immer teurer geworden ist. Allein zwischen 2010 und 2022 haben sich die Baupreise für Wohnhäuser um 64% erhöht gegenüber einer allgemeinen Inflationsrate von 25% im selben Zeitraum. Wenn wir wieder preiswerter bauen wollen, müssen wir an den Ursachen ansetzen. Das sind insbesondere Standarderhöhungen, die sich zum einen durch rechtliche Regelungen, zum anderen durch technische Normen- und Standardsetzungen (anerkannte Regeln der Technik) ergeben.  

Insbesondere aus der Architektenschaft gibt es deshalb das Bestreben, von diesen Standards abweichen zu können. Das Problem: eine Abweichung von anerkannten Regeln der Technik ist grundsätzlich möglich, aber insbesondere mit rechtlichen Fragestellungen insbesondere der Haftung verbunden. Bundesbauministerium, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben deshalb den Gebäudetyp E als Planungsansatz zum einfachen, experimentellen und effizienten Bauen entwickelt. Wir brauchen dieses Gesetz so schnell wie möglich, so wie der VSP es vorschlägt.  

Jedes Gesetz ist aber nur so gut, wie seine Anwendung. Deshalb schlagen wir in unserer Neufassung zusätzlich vor, eine Anwendung der Regelungen des Gebäudetyp-E-Gesetzes innerhalb eines Jahres nach dessen Inkrafttreten bei Projekten der Stadt sowie der kommunalen Unternehmen wie zum Beispiel der LWB zu prüfen. Eine konsequente Anwendung kann bis zu 30% der Baukosten sparen, das sind angesichts unseres Investitionsprogramm zig Millionen Euro. Auch im privaten Sektor, gerade im Wohnungsbau sollen die Potentiale gehoben werden. Deshalb schlagen wir vor, die Anwendungsmöglichkeiten des Gebäudetyps E in der Bauherrenberatung zu berücksichtigen.  

Unabhängig vom Gebäudetyp-E-Gesetz wurden mit dem Hamburger Standard in einem intensiven Prozess der Verwaltung mit der Branche Ansätze entwickelt, die neben baulichen Standards auch effizientere Planungs- und Genehmigungsprozesse in den Blick nehmen. Bei Umsetzung der entwickelten Maßnahmen sind Kostenersparnisse von insgesamt bis zu 2.000 Euro brutto pro Quadratmeter Wohnfläche möglich - allein im Bereich Baukonstruktion und Gebäudetechnik ca. 600 Euro. Das können geringere Deckenstärken oder eine Rückführungen von Schalldämmungen sein. Damit muss keine zwingende Senkung der Qualität verbunden sein. Schließlich weisen in Leipzig über 95% der bestehenden Gebäude einen Standard auf, der unter den gewachsenen Standards der letzten Jahrzehnte liegen, ohne dass wir hier über Beschwerden oder mangelnde Attraktivität dieser Wohnungen verzeichnen.

Wesentliches Einsparpotential gibt es darüber hinaus bei effizienteren Planungs- und Bauprozessen und der Vermeidung teurer Bauweisen erreichen. Die in Hamburg entwickelten Ansätze bieten eine gute Grundlage für die Anwendung des Gebäudetyps E in Leipzig. Sie setzen keinen neuen zwingenden einheitlichen Standard, bietet aber die notwendige Orientierung für Abweichungen, über die in Bauprojekten jeweils individuell zu entscheiden ist.

Zur Wahrheit gehört, darauf weist der VSP hin, dass die dafür notwendigen Weichenstellungen beim Freistaat erfolgen müssen, der für baurechtliche Regelungen zuständig ist. Deshalb nehmen wir als in die Neufassung den Beschlussvorschlag auf, gegenüber dem Freistaat auf eine Initiative für kostengünstiges Bauen nach Vorbild des Hamburger Standards hinzuwirken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  

einfacheres und kostengünstiges Bauen ist ein Gebot der Stunde. Es wird seitens der Architektenschaft und ebenso seitens der Fachgewerkschaft IG BAU eingefordert. Lassen Sie uns hier eine Schrittmacherrolle einnehmen, um die Umsetzung zu befördern – aus eigenem Interesse angesichts knapper Kassen und für bezahlbare Mieten.

Vielen Dank!

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