Rede von Tobias Peter am 25. Juni 2025 zur Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
Stellplatzsatzungen sind im Grunde aus der Zeit gefallen. Im Jahre 1939, parallel zur Einführung des Volkswagens, wurden die Reichsgaragenordnung verabschiedet, die sicher stellen sollte, dass für jedes potentielle Auto einen Stellplatz bereitsteht. Der Autofetischismus der AfD ist also kein Zufall.
Über die Jahrzehnte haben sich diese Vorschriften zur Selbstverständlichkeit entwickelt. Gebäude werden für Jahrzehnte gebaut und wir legen fest, dass sie Autoparkplätze schaffen müssen ohne zu wissen Nur wenige Städte wie Berlin haben diese Vorschrift abgeschafft. Und ich bin überzeugt, dass auch wir perspektivisch diese Satzung nicht mehr brauchen, weil sich das Mobilitätsverhalten schon jetzt deutlich ändert, ich verweise auf die Entwicklung des Modal Split und dem deutlichen gesunkenen Autoanteil an allen Verkehren.
In Sachsen gilt der Grundsatz ein Auto pro Wohnung nachwievor, gleichwohl unterschreiten wir mit unserer Satzung diesen Wert und sehen umfangreiche weitere Reduzierungen von der Stellplatzpflicht vor. Und wir regeln mittlerweile auch die Stellplatzverpflichtung von Fahrrädern. Damit entsprechen wir den Zielsetzungen des Mobilitätskonzepts und machen es möglich, weitgehend autoarm zu planen.
Der vorliegende Satzungsentwurf regelt nun auch den Bereich Gewerbe neu und passt die Regelungen für Wohnen an. So wird die von uns 2019 eingebrachte Möglichkeit einer Reduzierung von Stellplätzen durch Mobilitätskonzept wird weiterentwickelt durch klare Kriterien in der Satzung. Wir haben intensiv mit Projektentwicklern diskutiert, wie die Regelungen passfähig gemacht werden. Denn aus unserer Sicht ist eins klar: die neue Stellplatzverordnung darf nicht zu Mehrkosten führen und sie darf nicht dazu führen, dass Wohnraum reduziert werden muss. Die Neufassung der Satzung hat hier noch mal nachgebessert und deshalb aus unserer Sicht zustimmungsfähig.
Zwei Punkte möchten wir mit unserem Änderungsantrag noch ergänzen:
Wir wollen zum einen die bereits in der jetzigen Satzung geltenden Qualitätsstandards zum CarSharing sichern, ganz konkret das Zertifikat „Blauer Engel“ und die vertragliche Bindung für die notwendige Verbindlichkeit.
Zum anderen wollen wir die Regelung des ursprünglichen Satzungsentwurf verankern, mit denen ein Mieterticket als auch vermietete Lastenräder zur Ermäßigung der Stellplatzsatzung beitragen. Das sind Angebote, den Umweltverbund stärken und Anreize bieten, vom PKW auf Bus, Bahn und Rad umzusteigen. Lassen Sie uns diese Anreize setzen. Nun wird die Verwaltung sagen, dass sie die Nachweise dafür nur schwer nachhalten kann, auch weil Bauträger die Nachweise zur Bauantragsstellung nicht leisten können. Dieses Grundproblem betrifft letztlich aber alle Ermäßigungsmöglichkeiten. Denn auch die ÖPNV-Versorgung kann sich über die Zeit verändern, das ändert auch nichts an den geschaffenen Stellplätzen. Und sind wir ehrlich, ich gehe nicht davon aus, dass die Verwaltung die Stellplatzverpflichtung aus den 1990ern nachhält. Wir sollten hier ein stückweit den Bauträgern vertrauen, dass sie diese Angebote auch aus eigenem Interesse schaffen und der Verwaltung auf stichprobenhafte Nachfrage auch die Nachweise liefern.
Ein Punkt ist mir noch wichtig:
Im Übergang sollte die Satzung so angewandt werden, dass die bisherige Stellplatzsatzung angewendet werden kann, um aufwendige Umplanungen zu vermeiden. Das BSW hat einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht – dem können wir zustimmen, wenn die Formulierung aus Sicht der Verwaltung in Ordnung geht.
Und einen weiteren Punkt würde ich gern zu Protokoll geben:
Die Genehmigungspraxis bei der Anwendung von § 8 Abs. 1, der ebenerdigen Zugänglichkeit von Fahrradstellplätzen sollte im Sinne der Soll-Vorschrift unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort mit der Zielsetzung gehandhabt werden, das kein Wohnraum zur Erfüllung der Vorschrift wegfällt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn überzeugt bin, dass wir irgendwann die Stellplatzsatzung nicht mehr brauchen – vielleicht zum 100-jährigen Jubiläum der Reichsgaragenverordnung – so bitte ich für heute doch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und zur Satzung.
Vielen Dank!