Rede von Tobias Peter am 25. Juni zum Leipziger Mietspiegel 2025-2027
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Gäste, liebe Kolleginnen,
seit vielen Jahren müssen wir in Leipzig einen angespannten Wohnungsmarkt konstatieren. Der Mietspiegel bringt dies durch steigende Mieten zum Ausdruck. Das kann man ihm nicht vorwerfen, er ist eben ein Spiegel, kein Instrument der Mietbegrenzung an sich – dafür braucht es andere Maßnahmen.
Er bildet eine fundierte Grundlage, Mieter zu schützen, weil er ein so weit wie möglich objektiviertes Abbild der Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmiete bildet, auf die sich Mieter beziehen können. Mieter können mit dem Vergleichsrechner auf der Website der Stadt ihre entsprechende Vergleichsmiete ausrechnen und haben damit ein Werkzeug in der Hand, um bei Mieterhöhungen gewappnet zu sein.
Damit bildet der Mietspiegel die Basis für Kappungsgrenze, die Mietpreisbremse und die Ahndung von überhöhten Mieten und Mietwucher.
Die Alternative zum Mietspiegel wäre, dass sich ein Vermieter leicht, drei Vergleichsmieten heranziehen kann – wir haben dies bei der rechtlichen Unsicherheit des letzten Mietspiegels erlebt.
Mit dem jetzt vorgelegten Mietspiegel ist wieder vollständige Sicherheit hergestellt. Hinter dem qualifizierten Mietspiegel steckt eine umfangreiche Arbeit seitens des Sozialamts, dass ein detailliertes Abbild des Wohnungsmarktes gibt – vielen Dank für diese Mühe an die Kolleginnen und Kollegen um Frau Seifert, Sie sitzen oben auf der Tribüne.
Wir haben noch mal eine breitere Zustimmung der Wohnungsmarktakteure zum Ergebnis – das zeigt die Qualität des vorgelegten Dokuments.
Im zeitweiligen Ausschuss Wohnen haben wir uns intensiv mit der Thematik beschäftigt, bis hin zu den mietpreissteigernden Effekten einer abschließbaren Griff- Olive – so der Running Gag unserer Beratungen, die nun endlich nicht mehr Merkmal im Mietspiegel ist.
Trotzdem: der Mietspiegel ist im Kern ein Mieterhöhungsspiegel – denn der entscheidende Schwachpunkt des Instruments liegt darin, dass er nur die Veränderungen der letzten sechs Jahre zum Ausdruck bringt – nur Wohnungen, bei denen die Miete in diesem Zeitraum neu vereinbart oder geändert wurde, werden betrachtet.
Das heißt, ein großer Teil der Bestandsmieten wird nicht betrachtet – das nützt tendenziell den Vermietern und benachteiligt die Mieter.
Deshalb unterstützen wir die Forderung, dieses Zeitkriterium seitens des Bundesgesetzgebers zu streichen und damit tatsächlich den Mietmarkt unter Berücksichtigung aller Bestandsmieten zu betrachten
Wir würden uns sehr freuen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn Sie sich in ihrer Eigenschaft als Städtetagspräsident, dieser Forderung anschließen würden und endlich für einen echten Mietspiegel einsetzen.
Vielen Dank!