Rede von Tobias Peter am 26. März 2026 zum Antrag "Eigenheime für Leipzig - Veräußerung städtischer Grundstücke mit Wahlmöglichkeit zwischen Erbbaurecht und Kauf - Fortschreibung Vergabekonzept"

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste,

Leipzig wächst – aber junge Familien und Mittelschicht ziehen immer wieder ins Umland. Wir sind uns einig, dass wir sie in Leipzig halten wollen. Ziel: Bezahlbares Wohnen und langfristige Bindung an die Stadt – aber wie? Eigenheime können ein Teil der Lösung sein – nicht in neuen Eigenheimsiedlungen auf der Grünen Wiese, aber dort, wo sinnvolle Lückenschließungen erfolgen können. Es war und ist deshalb richtig, dass wir jungen Familien geeignete Grundstücke anbieten und dies mit sozialen und ökologischen Kriterien verbinden. Und es ist gut, dass es bei der Vergabe belohnt wird, wenn Häuser besonders energieeffizient sind.

Die bisherigen Erfahrungen bei der Vergabe der Eigenheimgrundstücke sind gemischt, wir konnten nur einen Teil der Grundstücke veräußern. Lag es daran, dass die vorgeschriebene Erbbaupacht unattraktiv war? Daran kann man zweifeln. Denn die bisherige Vergaberunde erfolgte in einer Zeit, in der die Baubranche durch Baukosten und -zinsen generell unter Druck war. Ganz generell sind die Veräußerungsfälle seit 2015 mit 374 Transaktionen über 2020 mit 161 auf nur noch 61 in 2023 zurückgegangen, seitdem nur eine leichte Erholung. Wir müssen zur Kenntnis nehmen: Erbbaurecht wird oft als „zweite Klasse“ wahrgenommen – Banken verlangen höhere Zinsen, Familien fühlen sich unsicher. Deshalb öffnen wir uns für Verkauf: Es ist wichtig, dass Grundstücke genutzt werden, auch im Sinne der Bereitstellung von Wohnraum, Verkaufserlöse können zurückfließen in Grundstückserwerb.

Aber: Erbbaurecht ist und bleibt wichtig, um möglichst viel Eigentum der Stadt dauerhaft zu binden, es kann auch für Bauherren Chance sein und wir sollten positive Anreize setzen. Ein niedrigerer Zinssatz ist gutes Signal der Verwaltung, wir erwarten proaktive Beratung, wir beantragen einen zusätzlichen Anreiz: bei wesentlich gleichwertigen Angeboten soll Erbbaupacht bevorzugt werden.

Einnahmen aus Verkäufen sollen für Grunderwerb genutzt werden – gut und richtig. Damit wird der Grundstock des städtischen Vermögens bewahrt und zielgerichtet eingesetzt, denn gerade in der jetzigen Haushaltssituation nützt es uns mehr, Einnahmen aus Verkäufen oder Erbbaupachteinnahmen zu erzielen und in notwendige neue Liegenschaften zu investieren, als Grundstücke ungenutzt liegen zu lassen. Wir wollen aber keine Hintertür für den Kämmerer, die erzielten Einnahmen wieder durch die Hintertür in den allgemeinen Haushalt fließen zu lassen. Der Stadtrat und nur der Stadtrat darf Einnahmeziele durch Verläufe bestimmen und uns ist es am liebsten, das alles, was wir aus Grundstücksverkäufen einnehmen auch wieder 1:1 zurückfließt. Das gilt auch für die Einnahmen aus Erbbaupacht, diese sind zwar im einzelnen Jahr relativ gering, bezogen auf die Laufzeit kommt aber deutlich mehr als bei Verkäufen zusammen. Und zudem kann Erbbaupacht ja auch als Einmalbetrag gezahlt werden – hier ist es umso wichtiger, dass diese Einnahmen wieder in den Grundstückserwerb fließen. Deshalb unser Änderungsantrag, die Summe der Einnahmen aus der Erbbaupacht im folgenden Doppelhaushalt zusätzlich für den Grundstückserwerb bereitzustellen.

Den Änderungsantrag der CDU finden wir nicht überzeugend: das ist letztlich der Abbau von ökologischen Standards mit fadenscheinigen Begründungen - wenn ich das Projekt Eigenheimbau angehe, weiß ich doch welches Eigenkapital und dann auch welches Budget ich bei den derzeit geltenden Finanzierungskonditionen habe und damit auch welchen energetischen Standard ich bauen will – ganz unabhängig vom Grundstück. Und über den Lebenszyklus kostet Kfw 40 durch deutlich niedrigere Energiekosten nicht mehr.

Thema Solar: rein baurechtlich befinden sich Eigenheimgrundstücke grundsätzlich in einer Umgebung, wo eine Verschattung ausgeschlossen werden kann. Das Thema Mehrgenerationen ist ja dann auch eins, was schon in der baulichen Umsetzung Berücksichtigung findet, niemand entsprechend bauen, wenn er weiß, dass es nicht wirklich so genutzt wird.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Zustimmung zu unsrem Änderungsantrag!

 

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