Rede von Tobias Peter am 26. November 2025 zum Antrag "Wahlwerbung begrenzen"
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die letzten Wahlen liegen nur wenige Monate zurück, und viele von uns haben erneut die Erfahrung gemacht, wie es ist, Plakate aufzuhängen. Für viele Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer sind Plakate nach wie vor ein, vielleicht sogar das wichtigste Instrument des Wahlkampfs. Doch die Forschung zeigt eindeutig: Plakate verändern in den seltensten Fällen eine Wahlentscheidung; sie sorgen vor allem für Sichtbarkeit und verstärken bestehende Präferenzen.
Gleichzeitig nehmen viele Bürgerinnen und Bürger eine regelrechte Überflutung wahr – im Stadtbild, in Nebenstraßen, an Laternenmasten. Genau deshalb ist es wichtig, darüber zu diskutieren. Wahlplakate erfüllen zweifellos eine demokratische Funktion, aber diese Funktion wird nicht besser erfüllt, je mehr Plakate aufgehängt werden. In den vergangenen Wahlkämpfen haben einzelne Parteien bis zu 23.000 Plakate angebracht – bei insgesamt rund 40.000 verfügbaren Masten. Dass diese Relation nicht mehr stimmt, liegt eigentlich auf der Hand.
Zum Teil hängt dasselbe Plakat durchgehend in Wohngebietsstraßen, und viel zu oft finden sich Plakate rechtswidrig an Haltestellen oder unter Verkehrszeichen – schlicht weil Wahlkämpfende irgendwann gar nicht mehr wissen, wo noch freie Stellen sind. Auf die Spitze getrieben wurde dieser Plakatierirrsinn durch gestapelte Plakate, die zusammen ein einziges Konterfei ergeben – manche erinnert das an den Bravo-Starschnitt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Plakatflut erweisen wir uns selbst, dem Wahlkampf und der Demokratie einen Bärendienst.
Wählerstimmen lassen sich nicht durch möglichst viele Plakate gewinnen. Wenn das so wäre, müssten jene Parteien, die bis zu 23.000 Plakate hängen – ich nenne sie hier nicht – etwa fünfmal stärker sein als wir Grüne, die in der Regel mit rund 4.000 Plakaten auskommen. Viele Bürgerinnen und Bürger sehen die Plakatierung nicht mehr als Beitrag zur Meinungsbildung, sondern als Überfrachtung, Unübersichtlichkeit und ästhetische Belastung – erst recht, wenn die Plakate schon nach wenigen Tagen halb zerrissen auf den Straßen hängen.
Seien wir ehrlich: Bei zehntausenden Plakaten kann keine Partei mehr gewährleisten, dass beschädigte oder zerstörte Plakate zeitnah entfernt werden. Eine Begrenzung der Plakatierung kann helfen, das Stadtbild zu schonen und gleichzeitig sicherzustellen, dass andere Formen der Wahlkampfkommunikation nicht verdrängt werden. Im Übrigen wirkt ein einzelnes Plakat besser, als wenn es in einer Masse untergeht. Für uns Grüne kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Wahlplakate binden wertvolle Ressourcen und produzieren spätestens nach dem Wahlkampf erhebliche Mengen Abfall. Als Zero-Waste-Stadt sollten wir hier ein Zeichen setzen und verantwortungsvoll mit Ressourcen umgehen.
Der BSW hat mit seinem Antrag verschiedene Vorschläge gemacht, von denen einige sinnvoll sind, andere weniger. Auch wir können uns eine allgemeine Begrenzung oder eine Beschränkung pro Mast gut vorstellen. Die Verwaltung hat einen Sachstand vorgelegt, der Möglichkeiten und Grenzen aufzeigt, aber offenlässt, wie der weitere Verfahrensgang aussehen soll. Deshalb legen wir einen Änderungsantrag vor, der einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen enthält, Eckpunkte formuliert und eine Frist bis zum Ende des ersten Quartals 2026 setzt.
Uns geht es darum, erstens die Ordnung der Wahlwerbung im öffentlichen Raum besser zu regeln – also klarer festzulegen, wo Plakate hängen dürfen und wie die Einhaltung der Regeln sichergestellt wird. Zweitens soll eine Begrenzung der Wahlwerbung an den vorgesehenen Orten festgelegt werden, beispielsweise durch eine Höchstzahl pro Mast. Drittens müssen die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Wahlen berücksichtigt werden, denn Kommunalwahlen mit vielen Kandidatinnen und Kandidaten unterscheiden sich deutlich von etwa OBM-Wahlen. Und viertens wollen wir umweltfreundlichere und ressourcenschonendere Formen der Wahlwerbung ermöglichen.
Wir freuen uns, dass wir auch die Linke und die SPD davon überzeugen konnten, das grundlegende Ziel einer Begrenzung mitzutragen. Über die konkrete Umsetzung sollten wir uns gemeinsam verständigen, ohne uns schon heute auf einzelne Maßnahmen festzulegen. Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn die Kolleginnen und Kollegen des BSW, aber auch die anderen Räte diesen Weg mitgehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis zum nächsten Wahlkampf ist noch etwas Zeit – nutzen wir sie, um uns auf ein besseres, klareres und nachhaltigeres Verfahren zu verständigen. Wir bitten um Ihre Zustimmung zu unserem gemeinsamen Änderungsantrag.