Rede von Tobias Peter am 29. April 2026 zur Neuausrichtung des Konzeptverfahrens ab 2026
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
die Vergabe kommunaler Liegenschaften nach Konzept, nicht nach Höchstpreis ist in vielen deutschen Städten erprobt, seit einigen Jahren auch in Leipzig. Warum? Weil wir eine vielfältige und sozial gemischte, lebenswerte und bezahlbare Stadt ermöglichen – und dieses Ziel verträgt sich oft nicht mit kurzfristigen Investoreninteressen. Bei Bauvorhaben, die per Konzeptvergabe erfolgen, steht die soziale Rendite im Vordergrund.
Das zeigen die bisher realisierten durch Konzeptvergabe realisierten Projekte eindrucksvoll. Sie verankern sich mit ihren Mitgliedern dauerhaft im Quartier. Sie stellen neben Wohnungen auch öffentliche Räume bereit, die in das Quartier ausstrahlen. Mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus Stadtrat und Verwaltung haben wir uns zwei Projekte angeschaut, u.a. das Projekt Leika in Connewitz, das beispielhaft zeigt, was diese Projekte leisten können. Ein Projekt, dass wir übrigens durch das finanzielle Rettungspaket der Stadt vor drei Jahren entscheidend unterstützt haben.
Das Projekt reagiert sensibel auf den Stadtraum mit dem benachbarten Grünraum in der Herderstraße, schafft einen kleinen öffentlichen Platz an der Wolfgang-Heinze-Straße und einen stadtteilöffentlichen Raum. Es baut flexibel und modular mit Holz, stellt preisgünstigen sozialen Wohnraum dauerhaft zur Verfügung und das alles zu einen unschlagbar kostengünstigen Quadratmeterpreis unter 3.000 EUR. Dieses Gesamtpaket ist nur möglich, weil es ein intensives Zusammenspiel von Projekt, Verwaltung und Anwohnenden gibt, viel ehrenamtliches Engagement reingegeben wird und man sich Zeit nimmt – etwas, was Investoren in der Regel fehlt. Solche Projekte, die nicht nur für sich, sondern für die Stadt funktionieren, brauchen wir mehr und wir sollten sie als Stadt aktiv unterstützen.
Deshalb bekennen wir uns ohne aber zum Instrument der Konzeptvergabe. Ja, Konzeptvergaben kosten die Verwaltung zusätzliches Engagement. Natürlich ist es einfacher, kommunale Grundstücke einfach nach Höchstpreis zu verkaufen. Aber die Mühe, Konzepte für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung zu verlangen und zu prüfen, lohnt sich, wenn wir wie eben gezeigt, den Mehrwert für die Quartiere einrechnen.
Trotzdem ist es richtig, dass die Verwaltung einen Vorschlag vorgelegt hat, wie Konzeptvergabe aufwandsärmer für alle Beteiligten gestaltet werden kann. Wir freuen uns, dass die Verwaltung einige der Anregungen unseres ersten Änderungsantrags aufgenommen hat. Es ist uns wichtig, klarzustellen, dass alle Grundstücke, die auch für eine Konzeptvergabe geeignet sind, auch über dieses Verfahren veräußert werden. Und es ist gut und alles andere als selbstverständlich, die Einnahmen wieder für Liegenschaftsankäufe zu binden.
Drei weitere Punkte sind uns noch wichtig:
1. Erbbaurecht: Ja, wir öffnen uns für Verkauf auch beim Thema Konzeptvergabe. Es ist wichtig, dass Grundstücke genutzt werden, auch im Sinne der Bereitstellung von Wohnraum. Aber: es ist und bleibt wichtig, klare Anreize für Erbbaupacht zu setzen, um möglichst viel Eigentum der Stadt dauerhaft zu binden. Erbbaupacht kann nicht nur für die Stadt, sondern auch für Bauherren eine Chance sein, z.B. weil Eigenkapital nicht für den Grundstückskauf gebunden wird. Wir haben die Debatte dazu schon oft hier geführt, zuletzt beim Thema Eigenheime. Die Vorlage sieht vor, Wahlfreiheit zwischen Verkauf und Erbbaupacht zu gewähren, aber bei Grundstücken über 1.000 qm prioritär per Erbbaupacht zu veräußern. Diesen Vorrang wollen wir auch für kleinere Grundstücke verankern.
2. Sozialer Wohnungsbau: wir haben in Leipzig bekanntermaßen einen hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Mit der Konzeptvergabe öffentlicher Grundstücke können wir einen kleinen Beitrag leisten, sozialen Wohnraum zu schaffen. Das passt möglicherweise nicht immer, aber oft. Wir müssen alle Spielräume ausnutzen, um auch hier Anreize zu schaffen. Deshalb unser Vorschlag, bei gleichwertigen Angeboten, denjenigen Bewerbungen einen Vorrang zu geben, die sozial gebundenen Mietwohnraum vorsehen.
3. Beratung: zugleich schlagen wir vor, bestehende Unsicherheiten beim Thema Erbbaupacht sowie miet- und belegungsgebundenem Wohnraum durch Information und Beratung zu begegnen. Mit dem Netzwerk Leipziger Freiheit haben wir die Strukturen, ja. Aber diese agieren in der Regel nur auf Anfrage. Wir schlagen vor, dass es proaktiv tätig wird, um nicht nur Bauherren zu informieren, sondern auch mit Bankinstituten ins Gespräch zu kommen. Es kann doch nicht sein, dass die Sparkasse, als einem dem Gemeinwohl verpflichteten öffentlichen Bankinstitut nicht in der Lage ist, gemeinwohlorientierte Projekte auf der Basis von Erbbaupacht zu finanzieren. Andere Banken zeigen ja, dass es geht. Hier können und müssen wir mehr von unserem kommunalen Bankinstitut erwarten.
Dem SPD-Änderungsantrag können wir gern zustimmen, ebenso dem Änderungsantrag der BSW-Fraktion, außer dem Punkt 3. Kein Verständnis haben wir für den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Es ja gut, dass sie in der Ausschussberatung eine Lernkurve hingelegt haben und erkannt haben, dass eine Vergabe öffentlicher Flächen jenseits des Höchstgebots sinnvoll ist. Ihr Vorschlag reduziert den Aufwand nicht, aber fügt ihm mit den Windhundprinzip einen entscheidenden Nachteil zu. Wenn es nach Ihnen geht, kommt nicht das beste, sondern das schnellste Angebot zum Zuge. Das ist das Gegenteil dessen, was wir mit der Konzeptvergabe wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns das Konzeptverfahren sinnvoll weiterentwickeln, wir brauchen es für eine gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung mehr denn je. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag und zur Vorlage, vielen Dank!