Rede von Tobias Peter am 30. September 2026 zum Antrag "Sozialen Wohnungsbau gerechter und zielgenauer gestalten - einkommensabhängige Fehlbelegungsabgabe einführen"
Foto: Martin Jehnichen- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
der Wohnungsmarkt in Leipzig ist angespannt. In den letzten fünf Jahren konnten in Leipzig zwar mehr als zehntausend Wohnungen gebaut werden. Der Bedarf ist jedoch fast doppelt so hoch. Und die Wohnungen, die gebaut werden, sind oft kaum bezahlbar für untere und mittlere Einkommen.
Ohne soziale Wohnraumförderung können wir faktisch keine erschwinglichen Wohnungen mehr bauen. Der Verwaltung zufolge verfügt Leipzig derzeit über 2.400 geförderte Wohnungen, hunderte weitere Wohnungen sind vertraglich gebunden oder zumindest in Planung. Nicht zuletzt bei unserer kommunalen LWB. Das reicht bei weitem nicht aus. Die soziale Wohnraumförderung von Bund und Freistaat muss dringend erhöht werden und sie muss so ausgestaltet werden, dass sie auch tatsächlich wirtschaftlich tragfähig in Anspruch genommen werden muss.
Zugleich haben wir das Problem, dass aufgrund der Haushaltslage die kommunale Wohnraumförderung sinkt – da können wir zum Teil in den Haushaltsverhandlungen rückgängig machen, wir haben einen entsprechenden Antrag gestellt. Zum Teil sind wir aber an die strengen Vorgaben des Freistaats gebunden bei KdU-Anpassung und kleinen und großen Wohnungen.
Wir brauchen also mehr Geld im System.
Zum anderen haben wir seit dem es die soziale Wohnraumförderung gibt, die Debatte, ob die Förderung bei den richtigen ankommt oder nicht. Dahinter steht der Verdacht, dass viele in sozial geförderten Wohnraum leben, die längst ein höheres Einkommen haben. Und dass doch Wohngeld die gezieltere Förderung wäre. Dem möchte ich hier klar widersprechen. Unsere Fraktion ist klare Verfechterin der Objektförderung, des sozialen Wohnungsbaus. Und zwar am besten durch gemeinwohlorientierte Wohnungsbauunternehmen wie den Genossenschaften, wie der LWB. Und am besten mit einer dauerhaften Mietpreisbindung. Das ist die beste Gewähr für einen Wohnungsmarkt mit bezahlbaren Mieten und einer effektiven Verwendung der öffentlichen Mittel.
Die vorhandenen Zahlen aus dem Jahr 2024 zeigen, dass im sozialen Wohnungsbau ganz überwiegend, zu 90%, diejenigen leben, die auch entsprechend geringe Einkommen aufweisen. Der soziale Wohnungsbau ist keine Fehlförderung, mit dieser Mär sollten wir aufräumen.
Aber, zur Wahrheit gehört auch, dass ein gewisser Teil über den Einkommensgrenzen liegt. Und es ist schon eine Gerechtigkeitsfrage, gerade gegenüber denjenigen, die keine Sozialwohnung bekommen, ob man bei einem Einkommen, dass dauerhaft und deutlich über den Einkommensgrenzen liegt, von dieser Förderung profitiert. In diesen Fällen kann natürlich nicht ein Auszug die Lösung sein, sondern ein fairer finanzieller Ausgleich.
Und hier setzt die Fehlbelegungsabgabe als einkommensabhängige Ausgleichszahlung an. Diese wurde bis in die 2000er Jahre überall erhoben und wurde 2016 in Hessen wieder eingeführt. Mieter*innen, deren Einkommen während der Mietdauer die maßgebliche Einkommensgrenze um 20% überschreitet, müssen gestaffelt nach Einkommensgrenzen eine Abgabe zahlen. Die Einnahmen daraus fließen in den sozialen Wohnungsbau. Allein die Stadt Frankfurt am Main hat seit Einführung durch die Abgabe Einnahmen zuletzt 6 Mio. Euro jährlich generiert. Auch wenn wir hier mit deutlich geringeren Beträgen rechnen, könnten hier dringend benötigte zusätzliche Mittel für die Wohnungsbauförderung generiert werden. Wenn wir den bereits jetzt absehbaren Aufwuchs an Sozialwohnungen einbeziehen, sind auch für Leipzig mehrere hunderttausend mit eine Million Euro an Einnahmen möglich – Geld, das wir dringend für mehr sozialen Wohnraum gebrauchen können.
Dazu müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt werden.
- Der Freistaat muss eine landesrechtliche Regelung erlassen, die uns die Möglichkeit für eine Erhebung gibt. Für uns ist klar: die Einnahmen der Ausgleichszahlungen müssen 1:1 und zusätzlich in die kommunale Wohnungsbauförderung fließen
- Wir brauchen eine valide Datengrundlage. Deshalb sollte, nachdem der Freistaat eine rechtliche Grundlage geschaffen hat, im nächstfolgenden Monitoringbericht Wohnen die Entwicklung der Einkommenssituation der Mieter*innen von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum und weitere Aspekte untersucht werden, die für eine Fehlbelegungsabgabe relevant sind
- Die Fehlbelegungsabgabe darf kein Bürokratiemonster werden. Nur mit einem bürokratie- und aufwandsarmen volldigitalen Prozess ist eine wirtschaftliche Erhebung vorstellbar. Hierfür sollten alle Potenziale unterstützender künstlicher Intelligenz und Automatisierung genutzt werden.
Wir schlagen vor, dass auf dieser Grundlage eine Wirtschaftlichkeitsbewertung für die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe vorgelegt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
lassen Sie uns die notwendigen Schritte gehen, um für Fairness und eine bessere Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung zu sorgen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag in der Neufassung.
Vielen Dank und beste Grüße
Tobias Peter