Rede von Tobias Peter in der Ratsversammlung am 19.02.2021 zur Abschaffung der Waffenverbotszone

Foto: Martin Jehnichen

- es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben in der Ratsversammlung bereits mehrmals über die Waffenverbotszone im Gebiet um die Eisenbahnstraße diskutiert. Zuletzt haben wir am 7.11.2019, just zwei Tage nach ihrem einjährigen Bestehen klare Anforderungen an die Evaluation der Waffenverbotszone formuliert. Klar war von Anfang an, dass auch die Stadt Leipzig als Akteur selbst im Rahmen der Evaluation gefragt ist. Angesichts der unmissverständlichen Haltungen des Stadtrats ist sicher nicht nur unsere Fraktion davon ausgegangen, dass sich auch die Stadtverwaltung hier klar ablehnend gegen die Waffenverbotszone positioniert. Da dies aus dem VSP jedoch nicht erkennbar ist, unterstützen wir klar die Neufassung der Freibeuter, hier eine klare Positionierung der Stadt Leipzig vorzunehmen. Unsere Fraktion hat die Waffenverbotszone von Anfang an abgelehnt. Sie ist hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Akzeptanz und Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt. Sie greift unverhältnismäßig in Rechte ein, führt zu Diskriminierungserfahrungen und stigmatisiert einen ganzen Stadtteil - nichts weist darauf hin, dass sich daran irgendetwas geändert hat. Auch wenn die Befragungen abgeschlossen sind, sollte es sicher kein Problem darstellen, diese wesentliche und offenbar fehlende Position der Stadt in die Evaluation einfließen zu lassen.

Wir möchten mit unserem Ergänzungsantrag einen weiteren, folgerichtigen Schritt vorschlagen. Die Evaluation der Waffenverbotszone bildete von Anfang an einen wichtigen Teil ihrer Rechtfertigung. Denn allen Beteiligten war klar, dass die damit verbundenen rechtlichen Eingriffe lediglich auf Annahmen, keinesfalls auf einem Nachweis ihrer Wirksamkeit beruhten. Ich zitiere Oberbürgermeister Burkhard Jung vom 5.11.2018: "Die Waffenverbotszone, die seit heute in Leipzig gilt, ist der Versuch, die öffentliche Sicherheit rund um die Eisenbahnstraße zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken."

Die Waffenverbotszone ist bis heute eine versuchsweise Anordnung. Sie muss ihre Wirksamkeit in einem befristeten Zeitraum nachweisen und ist damit nur vorläufig gerechtfertigt. Genau deshalb ist gemäß Art. 3 der entsprechenden Verordnung des Sächsischen Innenministeriums nach Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten eine Evaluation der Waffenverbotszone vorzunehmen.

Diese Frist ist seit dem 5.11.2019 und damit seit mehr als dem Doppelten des vorgesehenen Zeitraums verstrichen. Die Grenze der Zumutbarkeit eines solchen Schwebezustands ist längst erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger rund um die Eisenbahnstraße haben einen Anspruch darauf, ihre Rechte wiederzuerlangen.

Fakt ist: bis heute liegt keine empirisch fundierte Begründung der Waffenverbotszone vor. Da nur ein entsprechendes Evaluationsergebnis eine solche Grundlage für die weitere Aufrechterhaltung der Waffenverbotszone herstellen kann, ist das Fortbestehen der Verordnung zwingend daran zu binden. Angesichts des durch die Verwaltung beschriebenen Sachstands ist es mehr als realistisch, dass diese Evaluation bis zum 15. März vorgelegt werden kann. Sollte diese Frist überschritten werden, müssen wir von einer politisch motivierten, sachlich nicht zu rechtfertigenden Verzögerung zur Aufrechterhaltung der Waffenverbotszone ausgehen. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar und deshalb fordern wir den OBM für diesen Fall auf, auf eine Aufhebung der Waffenverbotszone hinzuwirken, um diesen Zustand zu beenden. Ebenso fordern wir eine zügige Entscheidung, wenn die Evaluationsergebnisse bis zu 15. März 2021 zeitnah vorliegen – die Frist 30. Juni 2021 sollte dafür ausreichen.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

lassen Sie uns hier ein deutliches Signal zur Abschaffung der Waffenverbotszone setzen.

 

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