Rede zur Begründung zur Drucksache "Offenlegung Pleißemühlgraben" von Tim Elschner in der Ratsversammlung am 23. Januar 2019

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Foto: Martin Jehnichen

Sehr geehrter Oberbürgermeister Jung,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste und Zuseher des Live-Streams,

die Offenlegung der Leipziger Fließgewässer ist seit 1992 beschlossene Sache. Auch über die Öffnung des Pleißemühlgrabens besteht Einigkeit.

Keine Einigkeit besteht allerdings hinsichtlich der Frage, welche Variante der Offenlegung des Pleißemühlgrabens zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ranstädter Steinweg zum Tragen kommen soll. Soll es der historische Verlauf hinter der Hauptfeuerwehrwache sein oder soll es die sog. Vorzugsvariante der Verwaltung sein, die den Pleißemühlgraben direkt an den Goerdelerring verlegen möchte.

Meine Fraktion hält die Vorlage zur „Offenlegung des Pleißemühlgrabens zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Ranstädter Steinweg“ aus bekannten Gründen nicht für entscheidungsreif. Wir werden sie deshalb ablehnen.

Soweit so gut, oder auch nicht!

Einige Anmerkungen will ich dennoch machen:

2012 wurden der Öffentlichkeit damals noch die insgesamt drei Varianten vorgestellt. Auch im Stadtbezirksbeirat Mitte. Es gab damals eine Sondersitzung. Gemeinsam mit der Verwaltung diskutierten die Mitglieder des Beirates gemeinsam vor Ort die verschiedenen Varianten. Die Verwaltung sagte damals auch zu, zeitnah eine Bürgerbeteiligung zum Variantenverlauf durchführen zu wollen.

Vier wertvolle Jahre vergingen, ohne das irgendetwas passierte. Erst in Zusammenhang mit der Sanierung der Hauptfeuerwehrwache war das Thema wieder aktuell. Und siehe da: eine Bürgerbeteiligung war gar nicht mehr vorgesehen. Bzw. dem zuständigen Amt genügte offensichtlich eine Beteiligung von Anliegern und Vereinen, die irgendwann einmal ohne Öffentlichkeit stattgefunden hat. Mit Verlaub, das ist nicht die Bürgerbeteiligung die wir Grüne meinen!

Aufgrund auch des öffentlichen Drucks fand nun ein Bürgerbeteiligungsverfahren statt. Die Verwaltung sicherte zu, dass dieses auch ergebnisoffen sei. Von November 2017 bis Februar 2018 fand also ein zweistufiges Beteiligungsverfahren statt.

Ich fand es damals schon ziemlich schräg, dass die Verwaltung trotz der postulierter Ergebnisoffenheit weiter beabsichtigte an ihrer Vorzugsvariante festhalten zu wollen und daraus auch kein Hehl machte. Während der Beteiligung wurden die verschiedenen Argumente für ein Pro und Contra des jeweiligen Verlaufs ausgetauscht und diskutiert. Und dann am Ende des Beteiligungsverfahrens zeigte die Verwaltung dann noch ein Schaubild. Es war das letzte. Geschrieben stand: die Flächen des Betriebshofes und der Nebengebäude zur Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes im Einsatz- und Katastrophenfall sind für die Hauptfeuerwehrwache unverzichtbar.

Mir fiel die Kinnlade runter. Ihnen, Frau Heymann, ging es glaube ich genauso. Dann die Beschwichtigung seitens der Verwaltung dies sei alles gar nicht so gemeint.

Heute wissen: doch, genauso war es gemeint. Es sollte das Totschlag-Argument gegen den historischen Verlauf sein. Die Bürgerinnen und Bürger beeindruckte dies indes wenig. Also kam als nächstes die Kostenkeule aus dem Nichts zum Vorschein, die dem Stadtrat den richtigen Weg aufzeigen sollte.

Und dann wird schlussendlich lapidar gesagt, ein Bürgerbeteiligungsverfahren hätte es wegen fehlender Ergebnisoffenheit doch eigentlich gar nicht geben dürfen. Aha!

Ich habe über diese Aussage nochmals nachgedacht und komme da zu einem anderen Ergebnis. Wenn die Verwaltung die Ergebnisoffenheit tatsächlich gewollt hätte, wäre sie auch möglich gewesen. Das ist meine tiefste Überzeugung.

Doch die Entscheidung über den Verlauf war damals vermutlich längst gefallen.

So war das was uns in dem Bürgerbeteiligungsverfahren und zuletzt in den Ausschusssitzungen dargeboten wurde, nichts als ein Trauerspiel und auch noch dazu ein ganz, ganz schlechtes!

So etwas darf sich, liebe Kolleginnen und Kollegen nicht wiederholen!

Vielen Dank!

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