Revolvierender Stadtentwicklungsfonds
Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22
Es wird ein revolvierender Stadtentwicklungsfonds eingerichtet für den strategischen Ankauf und Zwischenerwerb von Liegenschaften sowie zur Unterstützung von Ankaufträgern bei der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten in sozialen Erhaltungsgebieten. Dafür sind im Haushaltsjahr 2021 2.500.000 € und 2022 4.000.000 € zusätzlich bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Gemäß Stadtratsbeschluss erarbeitet die Verwaltung derzeit an einer wirksamen Wahrnehmung von Vorkaufsrechten insbesondere in sozialen Erhaltungsgebieten und hat dafür 1 Mio. EUR im Haushalt eingestellt. Diese Summe ist jedoch angesichts der Immobilienmarktentwicklung nicht ausreichend, um wirksam im Vorkaufsrechtsfall aktiv werden zu können. Die einmalige Bereitstellung von jeweils 4 Mio. EUR in 2021 und 2022 für einen revolvierenden Fonds setzt die Verwaltung in die Lage, bei mehreren Objekten gleichzeitig in Ankaufsverhandlungen zu treten und angesichts knapper Zeitfristen zügig reagieren zu können. Zielsetzung soll in der Regel der Zwischenerwerb und die anschließende Weitergabe an Ankaufträger wie Genossenschaften, LWB und Kleingenossenschaften sein. Kleinere Ankaufträger sollen nach dem Vorbild Berlins mit in der Regel rückzahlbaren Zuschüssen (10% der Kaufsumme) unterstützt werden.
Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021
Der Antrag wurde zugunsten einer gemeinsamen Neufassung, in die das Anliegen des Antrages überführt wurde, zurückgezogen.