Ring frei

Amtsblattbeitrag vom 29. September 2018

von Daniel von der Heide

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat in letzter Instanz und damit rechtskräftig das Radfahrverbot auf dem Ring in der aktuellen Form für nicht rechtmäßig erklärt und damit klargestellt: Ein Fahrrad ist ein normales Fahrzeug, gehört entsprechend im Regelfall auf die Fahrbahn und lässt sich auch nicht beliebig auf Nebenstraßen verlagern. Das ist zu begrüßen, aber es ist auch bedauerlich, dass es trotz all der Zielstellungen zur Förderung des Radverkehrs dieses Urteils erst bedurfte. Nun bietet das Urteil die Chance und sorgt hoffentlich für den nötigen Druck, dass sinnvolle und sichere Lösungen für den Radverkehr auf dem Ring geschaffen werden. Bisher wurden zwar an einigen Stellen am Ring Alternativen für den Rad-verkehr eingerichtet, diese blieben aber immer lückenhaft und hatten eher zum Ziel, den Radverkehr vom Ring fernzuhalten, als attraktive Bedin-gungen für diesen zu schaffen. In Anbetracht der Tatsache, dass knapp ein Fünftel der Wege in Leipzig mit dem Fahrrad absolviert werden und bei der verkehrlichen Bedeutung des Rings ist es unverständlich, warum der Radverkehr auf dem Ring über viele Jahre ausgeschlossen wurde. Damit muss nun Schluss sein und das ist auch gut so, auch wenn damit nicht alle Probleme gelöst sind.

Zurück