Sanierungsprogramm "Bolzplätze im öffentlichen Raum"

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Die Stadt initiiert ab 2022ff. ein Sonderprogramm zur Sanierung öffentlicher Bolzplätze und stattet dieses mit 200.000 € p.a. aus. Für 2021 werden Planungskosten von 50.000 € zur Verfügung gestellt.

Sachverhalt:
Die Sanierung öffentlicher Bolzplätze ist auf fast allen Anlagen dringend notwendig, weil diese in einem mittlerweile schlechten Zustand sind. Da sich Fußball anhaltend hoher und weiterwachsender Beliebtheit erfreut muss endlich gehandelt werden. Nicht zuletzt die anhaltende Pandemie und damit verbundene Schließungen von Turn- und Schwimmhallen hat uns vor Augen geführt, wie wichtig eine gute Infrastruktur zum Treiben sportlicher Aktivitäten im öffentlichen Raum und unter freiem Himmel ist.
Anhand einer zu erstellenden Prioritätenliste werden sollen die Bolzplätze schrittweise mit dem zur Verfügung gestellten Budget saniert und so wieder optimal nutzbar gemacht werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

Für die Sanierungsplanungen der Bolzplätze werden in den Jahren 2021 und 2022 jeweils 50.000 EUR bereitgestellt.

Im öffentlichen Raum gibt es aktuell 94 frei zugängliche Ballspielplätze, darunter 34 Bolzplätze: 8 werden vom Amt für Sport bewirtschaftet, 26 vom Amt für Stadtgrün und Gewässer.

In einem ersten Schritt ist aufzunehmen wie viele dieser öffentlichen Bolzplätze einen erhöhten Instandsetzungs- oder Sanierungsbedarf aufweisen sowie den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.

Erst nach den erfolgten Einschätzungen und einem Gesamtüberblick kann entschieden werden, welche der Bolzplätze saniert bzw. erneuert werden können.

Auf dieser Grundlage kann mit den Mitteln in 2021 mit ersten Planungen begonnen werden.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 25.03.2022

Eine erste Einschätzung zum Zustand der Bolzplätze liegt vor. Demnach sind von den 28 öffentlichen Bolzplätzen, die in den Verantwortungsbereich des ASG fallen 12 Plätze in einem schlechten Zustand, 7 in einem befriedigenden bis ausreichenden Zustand und 9 in einem guten Zustand. Eine Detailanalyse zu jedem Bolzplatz erfolgt im Jahr 2022 mit dem entsprechenden objektbe­zogenen Aussagen. Alle Plätze sind allerdings nutzbar zum Teil mit Einschränk­ungen.

Im nächsten Schritt erfolgt auch 2022 eine Bestandsanalyse für die Erstellung eines Sanierungs­programms. Dabei ist zu prüfen, wie viele der 28 öffentlichen Bolzplätze sowohl den gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzrechts, des Denkmalschutzrechtes als auch der, Bundesimmis­sionsschutzes nach aktuellem Stand entsprechen.

Erst nach dieser stadtweiten Prüfung kann der erforderliche Investitionsbedarf ermittelt werden.

Für Bolzplätze, die naturschutzrechtlich, denkmalschutzrechtlich und immissionsschutzrechtlich unbedenklich sind, können dann ab 2023 die Planungen zur Erneuerung bzw. die Sanierungen erfolgen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom (14.11.2022):

Derzeit wird die Bestandsanalyse für die Erstellung eines Sanierungs­programms erarbeitet. Dabei wird geprüft, wie viele der 28 öffentlichen Bolzplätze sowohl den gesetzlichen Bestim­mungen des Naturschutzrechts, des Denk­malschutzrechtes als auch der Bundesimmissions­schutzverordnung nach aktuellem Stand entsprechen.

Erst nach dieser stadtweiten Prüfung kann der erforderliche Investitionsbedarf/Sanier­ungsbedarf ermittelt werden. Die Prüfung wird noch mindestens bis zum 2. Quartal 2023 dauern.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 12.06.2023:

Die Bestandsanalyse für die Erstellung eines Sanierungs­programms ist noch in Arbeit. Die Prüfung, wie viele der 28 öffentlichen Bolzplätze sowohl den gesetzlichen Bestim­mungen des Naturschutzrechtes, des Denk­malschutzrechtes als auch der Bundes­im­missions­schutzverordnung nach aktuellem Stand entsprechen, läuft derzeit noch. Bei der Prüfung müssen andere Ämter einbezogen werden, so dass der Prozess noch nicht abgeschlossen werden kann.

Erst nach dieser stadtweiten Prüfung kann der erforderliche Investitionsbedarf/Sanier­ungsbedarf ermittelt werden. Die Prüfung wird noch mindestens bis zum 4. Quartal 2023 dauern.

Parallel wird deshalb untersucht, ob für Bolzplätze, für die dieser Schutzstatus nicht zutrifft, dann ab 2024 die Planungen zur Erneuerung bzw. die Sanierungen erfolgen können.

 

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