Schönau III: Acker nicht zu Kies machen! - Hat die Stadt Leipzig sich tatsächlich noch nicht positioniert?

Pressemitteilung vom 18. Januar 2017

Vor Beginn der heutigen Ratsversammlung haben Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiative „Rückmarsdorf“ über 2.800 Unterschriften dem Oberbürgermeister übergeben. Die Bürgerinitiative wendet sich gegen den weiteren geplanten Kiesabbau „Schönau III“.

Dazu erklärt Norman Volger, Fraktionsvorsitzender und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Über 2.800 Unterschriften gegen das geplante Kiesabbaugebiet „Schönau III“ sind ein starkes Zeichen an Verwaltung, Stadtrat und auch das Kiesunternehmen GP Papenburg AG, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen.“

Foto: Martin Jehnichen

Stadtrat Tim Elschner, Mitglied im Grundstücksverkehrsausschuss und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„In seiner öffentlichen Sitzung am 2. November 2015 hat der Grundstücksverkehrsausschuss zu unserem Bedauern den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Kiesunternehmen GP Papenburg AG aufschiebend bedingte Kaufverträge (An- und Verkauf) für die zur Umsetzung des Hauptbetriebsplanes Schönau III benötigten Flächen auszuhandeln, weil das Kiesfeld Schönau II schon in absehbarer Zeit ausgekiest sein wird. Wir werden uns auch weiterhin politisch dafür einsetzen, dass das Vorhaben nicht verwirklicht wird, denn wir halten es ökologisch, wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich für höchst bedenklich.“ 

Die Stadtratsfraktion hat nachfolgende Anfrage zur Beantwortung in der nächsten regulären Stadtratssitzung am 8. Februar 2017 eingebracht:

Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Schönau III: Acker nicht zu Kies machen! - Hat die Stadt Leipzig sich tatsächlich noch nicht positioniert?

In seiner öffentlichen Sitzung am 2. November 2015 hat der Grundstücksverkehrsausschuss den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Kiesunternehmen GP Papenburg AG aufschiebend bedingte Kaufverträge (An- und Verkauf) für die zur Umsetzung des Hauptbetriebsplanes Schönau III benötigten Flächen auszuhandeln, weil das Kiesfeld Schönau II schon in absehbarer Zeit ausgekiest sein wird. Gegen die Stimmen der Grünen-Stadträte machte der Grundstücksverkehrsausschuss damit den Weg zur Durchführung eines bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Standortsicherung frei (Vorlage – VI-DS-00862: Verkauf der Flurstücke 280/1, 283a, 284/4, 291/2, 271, 270 a, 269/2, 272/4 und 263/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 292/6, 314 a und 307 der Gemarkung Rückmarsdorf an die GP Papenburg AG zum Zwecke der Kiesgewinnung – Erstvorlage).

In der Ausgabe vom 5. Januar 2017 berichtet nun die Leipziger Volkszeitung zum geplanten Kiesabbaugebiet „Schönau III“: „Wie berichtet, hat sich Leipzig in dem Streit noch nicht positioniert. Im Wirtschaftsdezernat wird allerdings betont, dass eine wachsende Stadt auch Baumaterial und Arbeitskräfte benötige und deshalb „grundsätzlich“ entsprechende Entwicklungen und Unternehmen unterstützt würden.“

Auch vor dem Hintergrund, dass sich mittlerweile über 2.800 Anwohner im Rahmen einer Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative „Rückmarsdorf“ gegen das Vorhaben ausgesprochen haben, fragen wir:

  1. In welchem Stadium befindet sich das bergrechtliche Genehmigungsverfahren derzeit? Welche Schritte hat das bergrechtliche Genehmigungsverfahren bislang durchlaufen, welche weiteren Schritte werden noch bis zu einer Entscheidung folgen? Welche Möglichkeiten gibt es für die BI Rückmarsdorf und Anwohner im weiteren Verfahren gehört zu werden?
  2. Wann rechnet die Stadtverwaltung voraussichtlich mit einer Entscheidung des Sächsischen Oberbergamtes?
  3. Für den Fall, dass das Sächsische Oberbergamt das Vorhaben genehmigt: Wann wird die Stadtverwaltung mit einer entsprechenden Beschlussvorlage wieder an den Stadtrat herantreten? Welchen (wesentlichen) Inhalt wird die Beschlussvorlage haben?
  4. Welche kommunalen Grundstücke (Angabe der Flurstücknummern) müssen von der Stadt Leipzig an den Vorhabenträger verkauft werden, wenn das Sächsische Oberbergamt das Vorhaben genehmigt bzw. genehmigen will? Wie wird der Verkaufspreis gebildet?
  5. Viele Grundstücke befinden sich des Weiteren in Privateigentum. Ist der Kauf aller notwendigen Grundstücke durch den Vorhabenträger Voraussetzung für die Erteilung der bergrechtlichen Genehmigung? Wie vielen Grundstückseigentümern hat die Stadt Leipzig in diesem Zusammenhang bereits Ausgleichsflächen angeboten? Wo befinden sich diese ggf. räumlich?
  6. Sollten Privateigentümer den Verkauf ihrer Flächen ablehnen und auch Angebote der Stadt Leipzig auf Ausgleichsflächen ausschlagen: Welche gesetzlichen Möglichkeiten gibt es, um Eigentum an Grundstücken notfalls zwangsweise zu entziehen? Welche Rolle würde in einem solchen Verfahren gegebenenfalls die Stadt Leipzig einnehmen?
  7. Laut Flächennutzungsplan wird das Gebiet als „landwirtschaftliche Fläche“ ausgewiesen. Dem Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen (RPV) obliegt es im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren die raumordnerischen Aspekte zu prüfen: Zu welchem Festlegungen ist der Planungsverband in Bezug auf das Gebiet „Schönau III“ bereits gekommen? Hat der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen sich für oder gegen die Beibehaltung der Festlegung „landwirtschaftliche Fläche“ für das Vorhabengebiet ausgesprochen? Wie hat der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen (RPV) sein Prüfergebnis begründet?

Zurück