Schottergärten den Kampf ansagen statt wegzusehen!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom  23. Juli 2020

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat im April einen Antrag an den Stadtrat gerichtet, die Vorgartensatzung zu novellieren, um im Sinne der Biodiversität das Anlegen von sog. Schottergärten/Kiesgärten zu untersagen. Nun wurde dazu seitens der Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben, die wenig bis kein Problembewusstsein offenbart und die eigenen Versäumnisse der vergangenen Jahre ausblendet.

Hierzu Stadtrat Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Schottergärten sind auch in Leipzig immer häufiger vorzufinden. Solche Steinwüsten speichern Wärme und geben diese wieder ab, wodurch die Hitze im Sommer noch intensiver wirkt. Damit sind diese vermeintlich „schicken“ und pflegefreien Vorgärten eben keine Privatangelegenheit, sondern schädigen die Allgemeinheit. Eine Bepflanzung bewirkt hingegen den gegenteiligen Effekt, da Pflanzen Feuchtigkeit verdunsten und das Klima im Umfeld somit angenehmer ist. Abgesehen davon tragen bepflanzte Vorgärten zur Förderung der Biodiversität bei und bieten Insekten Nahrung und Lebensraum. Nicht ohne Grund ist bereits in der geltenden Vorgartensatzung von 1996 geregelt, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Nur leider ist dieser Passus erstens kaum bekannt und wird zweitens durch die zuständige Verwaltung weder kontrolliert noch eingefordert was letztlich dazu führt, dass immer mehr Schottergärten mit all ihren negativen Folgen für Natur und Gemeinschaft vorzufinden sind. Hier besteht Handlungsbedarf!“

Genau aus diesen Gründen gehen immer mehr Städte und Bundesländer den Weg, trotz bestehender jahrzehntealter Regelungen Schottergärten explizit zu untersagen und deren Rückbau bzw. Umgestaltung einzufordern. So hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es nicht zum Ziel führt, wenn man diesbezüglich auf Freiwilligkeit setzt. Erlangen beispielsweise hat über seine Freiflächensatzung explizit ein Verbot beschlossen. Auch das Land Baden-Württemberg wird nun trotz bereits geltender Regelungen in der Landesbauordnung das Verbot von Schottergärten auch in dem neuen Naturschutzgesetz verankern. Bereits existierende Schottergärten müssten im Zweifel beseitigt oder umgestaltet werden. Wir setzen vor allem auf Kooperation, die Einsicht der Eigentümer und die Überzeugungskraft der Verwaltung vor Ort. Grundsätzlich müsse der Hauseigentümer von sich aus Schottergärten beseitigen. Sonst drohten Kontrollen und Anordnungen.

Jürgen Kasek: „Die Stadt Leipzig muss sich endlich bewusst dem Problem des Insektensterbens infolge der immer umfassenderen Versiegelung von Lebensraum und damit einhergehender Einschränkung der Biodiversität stellen und den Schottergärten als eines von mehreren Problemen den Kampf ansagen. Dies wird sich nicht durch Verweis auf eine 25 Jahre alte Regelung und weiteres Wegschauen der Ordnungsbehörden lösen lassen, sondern im Zweifel nur durch Bußgelder und Anordnungen. Schotter- bzw. Kiesgärten schaden nicht nur der Umwelt und den Insekten, sondern letztlich in ihren Auswirkungen auch der Artenvielfalt und dem Klima – und damit der Allgemeinheit.

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