Schriftliche Anfrage: Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen für einen Radweg in Höhe Haltestelle Holbeinstraße

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 26. Februar 2020

Im März 2018 wurde auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Stadtrat beschlossen, die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH die Leipziger Verkehrsbetriebe zu beauftragen, Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufzunehmen, um umgehend und damit innerhalb der Fördermittelbindungsfrist 2005-25 eine förderunschädliche Anpassungsmaßnahme der Radverkehrsführung an der Haltestelle Holbeinstraße aufzunehmen, um die Sicherheit der Radfahrenden signifikant zu erhöhen.

Im Umsetzungsbericht vom September 2019 ist zu lesen, dass entsprechend den Abstimmungen zwischen LVB GmbH und Stadtverwaltung von Seiten der Stadtverwaltung bereits eine Vorplanung beauftragt wurde. Auf Basis dieser Planung sollte dann der Umfang der Baumaßnahme und auch die Baukosten ermittelt werden. Zielstellung sei, dass auf Basis einer innerhalb der Stadtverwaltung und mit der LVB GmbH abgestimmten Vorplanung noch in 2019 eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber der LVB GmbH erfolgen kann.
In Abhängigkeit vom Umfang der Baumaßnahme, von der Umsetzung der bereits für eine Realisierung vorgesehenen Straßenbahn- und Straßenbauprojekte und einer entsprechenden Einordnung in den Haushalt der Stadt bzw. in den Wirtschaftsplan der LVB GmbH soll eine zeitnahe Umsetzung angestrebt werden, welche unter Beachtung der Verfahrensabläufe (Planungshasen, Ausschreibung etc.) frühestens Ende 2019 erfolgen könne, wenn von Seiten der Landesdirektion kein Baurecht gefordert wird und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können (u. a. abhängig von der noch zu ermittelnden Größenordnung des Vorhabens).

Wir fragen an:

1.    Wie stellt sich die erfolgte Vorplanung dar?
2.    Mit welchem Ergebnis konnten die Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber durchgeführt werden?
3.    Wie stellt sich der weitere zeitliche Plan zur Umsetzung der baulichen Anpassungen dar?

Antwort der Verwaltung:

 

zu 1.
Die erarbeitete Vorplanung sieht den Umbau der landwärtigen Straßenbahnhaltestelle Holbeinstraße zu einer Kaphaltestelle mit angehobener Radfahrbahn analog den im Zuge der Könneritzstraße weiter südlich liegenden Haltestellen (Stieglitzstraße, Rödelstraße) vor.

Mit dieser Lösung kann das bisherige Defizit, dass Radfahrer die Straßenbahnschiene schiefwinklig queren müssen, beseitigt werden.

In der Zufahrt zur Haltestelle ist es aus Sicht der Stadtverwaltung hinsichtlich des Sicher­heits­aspekts erforderlich, ab der Einmündung Ernst-Mey-Straße einen Radfahrstreifen zu markieren, dessen Einordnung den Weg­fall von ca. 10 PKW-Stellflächen bedingen würde. Die Planung sieht die Einordnung einer Andienungsfläche und von 2 PKW Stellflächen im Seitenraum vor.  

zu 2.
Laut Mitteilung der LVB GmbH vom 25.09.2019 hat der Fördermittelgeber telefonisch mitgeteilt, dass eine Anpassung an die heutige Standardlösung möglich ist.

Für eine entsprechende schriftliche Anzeige durch die LVB GmbH wurden die Planungs­unterlagen von Seiten der Stadtverwaltung bereits an die LVB GmbH übergeben.

zu 3.
Im März/April 2020 ist die Bestätigung der Vorzugsvariante innerhalb der Stadtverwaltung vorgesehen.

Danach soll die Vorstellung der Planung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (FA SB) und anschließend in einer öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirats Südwest (SBB SW) erfolgen.

Wenn es im Rahmen der o. g. Beteiligungen keine grundlegenden Einwände gibt, kann auf Basis der erstellten Vorplanung mit der Erarbeitung der Entwurfsplanung begonnen werden.

Auf Basis der bestätigten Entwurfsplanung muss dann von Seiten der LVB GmbH die Ab­stimmung des erforderlichen Baurechts- bzw. Planfeststellungsverfahrens mit der Landesdirektion Sachsen (LDS) erfolgen.

In Abhängigkeit vom Umfang des von der LDS festgelegten Verfahrens ist unter Berücksichtigung der darauffolgenden Schritte (Ausführungsplanung, Ausschreibung) und unter Voraussetzung der im Haushalt der Stadt zur Verfügung stehenden Finanzmittel mit einem Baubeginn frühestens 2021 zu rechnen.

 

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