Antrag: Schulgärten fördern und schaffen!

Antrag vom 24. Januar 2018

Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit einer Konzeption zur Stärkung der Angebote von Schulgärten, Generationenschulgärten in allen Schularten sowie Gemeinschaftsgärten in Leipzig. Diese Konzeption wird in Zusammenarbeit mit Akteursvertreter*innen bis Ende 2018 erstellt.
  2. Die Stadtverwaltung erstellt eine Bedarfsanalyse für den Flächenbedarf für Schulgärten, Generationenschulgärten sowie Gemeinschaftsgärten, insbesondere für Schulen mit unzureichenden Außenflächen/Schulhöfen.
  3. Die Stadtverwaltung unterstützt derzeit bestehende Kooperationen mit Verbänden und Vereinen für die Schulgartenarbeit von Schulen (u. a. Kleingartenvereine, Umweltvereine oder Gartenkooperativen) über Projektförderung und stellt die notwendigen Mittel aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereit.
  4. Die Stadtverwaltung unterstützt Schulen und schulische Initiativen (wie z. B. auch Fördervereine von Schulen) durch die Bereitstellung öffentlicher Flächen sowie durch die Unterstützung bei der Flächenbereitstellung in Kleingärten und stellt die notwendigen Mittel aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereit.
  5. Die Stadtverwaltung informiert alle Schulen über den Sächsischen Schulgarten-Wettbewerb und wirbt bei den Schulen für die Teilnahme daran sowie für den "Tag des Schulgartens" am 12.06.2018.

Sachverhalt:

Schulgärten benötigen nur geringe Investitionen, haben aber eine große Wirkung. Viele Erwachsene erinnern sich gerne an die Abwechslung im Unterrichtsalltag durch den Schulgarten-Unterricht.
Leider ist dem Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule nicht bekannt, wie viele Schulgärten es aktuell gibt. Unserer Einschätzung nach gibt es sie nur noch vereinzelt.

Schulgärten und Gemeinschaftsgärten sind ein unverzichtbares Element der Natur- und Umweltbildung für Schüler*innen und Bewohner*innen in der Großstadt. Sie ermöglichen das Erkunden und Erfahren der Kreisläufe der Natur und fördern ganzheitliches, praxisbezogenes Lernen, anschaulich, greifbar und verständlich – mit Kopf, Herz und Hand (nach Pestalozzi) und produzieren zudem gesunde Lebensmittel zum Selbstverbrauch. Die Wertschätzung für die Vielfalt der Natur und die Bereitschaft dafür Verantwortung zu übernehmen, werden gestärkt. Im Schulgarten können Kinder unter pädagogisch-fachlicher Anleitung Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume unmittelbar beobachten und erleben, sie lernen den Anbau von Gemüse, Kräutern und Obst im Zyklus der Jahreszeiten und erfahren wie viel Wissen, Arbeit und Mühe notwendig sind, Nutzpflanzen erfolgreich zu kultivieren. Sie lernen die Vielfalt jenseits unserer Supermärkte kennen und ebenso die naturbelassene Zubereitung und Verarbeitung frisch geernteter Lebensmittel.

Die Industrialisierung der Nahrungsproduktion und die Globalisierung machen es für alle Altersklassen gleichermaßen schwer, die Prozesse nachvollziehbar zu machen. Unsere Gesundheit und die richtigen Entscheidungen bei der Wahl unserer Ernährung hängen von diesem Wissen allerdings elementar ab.

Gemeinschaftsgärten und urban gardening-Kooperativen als private Initiativen gewinnen deswegen eine zunehmende Bedeutung für die frische, biologische Versorgung mit Lebensmitteln innerhalb der Stadt. Sie werten Flächen auf und fördern die Gemeinschaft und den Austausch. Die Stadtverwaltung bietet schon bisher auf Anfrage Unterstützung, befördert diese Initiativen aber nicht proaktiv.

Es ist dabei wichtig, die bisherigen Initiativen zu stützen, ihnen zur Absicherung ihres Angebotes eine finanzielle Unterstützung zu gewähren und weitere Initiativen zu ermöglichen. Durch eine Vernetzung von Kooperationspartner und –partnerinnen, wie Schulverwaltung, Liegenschaftsamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer sowie Kleingarten-Vereinen sollen bei Bedarf auch Erweiterungsflächen außerhalb des Schulgeländes für den schulischen Garten ermöglicht werden.

Generationenschulgärten sind als Projekt in Leipzig noch nicht bekannt, aber in anderen Kommunen erfolgreich. Sie sind Schulgärten, in denen neben dem pädagogischen Personal auch andere aktive und begeisterte Erwachsene (z. B. bei Kooperationen von Schulgärten mit Kleingartenvereinen) mit den Kindern zusammen gärtnern und es zum Generationen-Austausch kommt.

Als Termin für die Öffentlichkeitsarbeit bietet sich der jährliche Tag des Schulgartens an (in diesem Jahr am 12. Juni 2018), zu welchem alle Initiativen aufgerufen sind, ihre Schulgartentore zu öffnen, damit deren Arbeit und Engagement gewürdigt werden kann und die Vielfalt der Schulgärten sichtbar wird.

Weitere wichtige Leistungen von öffentlichen bzw. teilöffentlichen Gärten sind:

  • nachhaltig konsumieren zu lernen,
  • Teilhabe, Mitbestimmung, Kommunikation, gegenseitige Hilfe und Wissensaustausch mit anderen Menschen zu erfahren,
  • Globales Lernen durch das Kennenlernen von Pflanzen aus aller Welt, anderen Naturräumen und anderen Kulturen zu fördern und Fragen der globalen Ernährungsgerechtigkeit verstehen,
  • unmittelbar zu erfahren, dass alle Mensch gleichwertig sind und alle Kompetenzen und Eigenschaften wie Wissen und Können, Körperkraft und Kreativität, Erfahrung und Fantasie, Geschicklichkeit und Ausdauer, Genauigkeit und Geduld, Erklären und Zeigen, Rechnen und Schätzen gebraucht werden,
  • im Team zu arbeiten, aus Fehlern zu lernen und auch Misserfolge zu verkraften.

Diesen Ansatz unterstützt auch der Wettbewerb „Grün macht Schule“ in Leipzig, durch welchen schon viele Schul- und Pausenhöfe mit Begrünung aufgewertet werden konnten. Weil Schulgärten nicht die Zielstellung dieses Wettbewerbs sind, braucht es eine neue Bewegung zur Bereitstellung dieses Angebotes.


Verwaltungsstandpunkt vom 9. April 2018

Alternativvorschlag

Die Stadtverwaltung passt die Kriterien des Projekts „Grün macht Schule“ ab dem  Ausschreibungszeitraum 2019 dahingehend an, dass die Entwicklung und Pflege von Schulgärten auf dem Schulgelände und auch außerhalb der Schulgelände in Kooperation mit Vereinen und Verbänden besonders förderwürdig sind.

Die Stadtverwaltung informiert alle Schulen über den Sächsischen Schulgarten-Wettbewerb und wirbt für die Teilnahme am „Tag des Schulgartens“ am 12.06.2018.
 
Begründung:

Der Schulgartenunterricht ist im Sächsischen Schulgesetz lediglich im Lehrplan der Grundschulen in den Klassenstufen 1 und 2 als einer von acht wählbaren Lernbereichen mit Wahlpflichtcharakter mit einem Stundenumfang von 4/6 Unterrichtsstunden pro Schuljahr verankert. Der/die Lehrer/-in kann selbst entscheiden, ob der Schulgartenunterricht favorisiert wird. Darüber hinaus kann der Schulgarten in den Klassenstufen 1-4 als Lernort für einzelne Themen aus dem Lernbereich 3 „Begegnung mit Pflanzen und Tieren“ genutzt werden. Die genannte Stundenanzahl unterschreitet die zur Anlage und Pflege eines Schulgartens kontinuierlich benötigte Zeit erheblich.

Laut einer statistischen Erhebung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung im Februar 2018 haben 71 Schulen angegeben einen Schulgarten zu betreiben (48 Grundschulen, acht Oberschulen, eine Gemeinschaftsschule, ein Gymnasium, 10 Förderschulen, drei BSZ). Davon liegt der Schulgarten bei 62 Schulen auf dem Schulgelände. Neun Schulen haben einen Schulgarten auf einem Gelände außerhalb der Schule, davon vier in Kleingartenvereinen.

Die Stadt Leipzig unterstützt seit 1993 mit dem Projekt „Grün macht Schule“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Schulen in kommunaler Trägerschaft bei projektorientierter Arbeit sowie fächerübergreifendem Lernen auf einem grünen Schulgelände. Förderwürdig sind umweltpädagogische Projekte der Schulen in kommunaler Trägerschaft, die auf dem Schulhof oder im Schulgarten in Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Erziehern, Eltern u.a. Partnern geplant und umgesetzt werden.

Es bestehen bereits einige Kooperationen zwischen Kleingartenvereinen und Schulen/Kitas/ Fördervereinen, welche auf freiwilliger Basis und besondere Initiative einzelner Akteure entstanden sind. Die zuständigen Stellen in der Stadt Leipzig können hier Kontakte herstellen.

 
Beschluss der Ratsversammlung am 20. Juni 2018

Der Antrag wurde von einer Mehrheit des Stadtrates gegen unseren Wunsch im Sinne des Alternativvorschlags der Verwaltung beschlossen, da sich der Kleingartenbeirat diesen als Änderungsantrag zueigen machte. Da dies aus Sicht unserer Fraktion lediglich den IST-Zustand beschreibt und somit keine Verbesserung im Sinne unseres Antrages erreicht, betrachten wir unseren Antrag als vom Stadtrat "abgelehnt".

 

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 10.01.19

Zu BSP 1:
Die Kriterien der Ausschreibung wurden angepasst. Unterstützt werden ab 2019 unterrichtsergänzende, fachübergreifende und fächerverbindende umwelt­ pädagogische Projekte, die in eigener Regie und unter aktiver Beteiligung der Schüler/-innen und Lehrer/-innen in Kooperation mit dem Hort, Eltern, Vereinen u. a. Partnern der Region geplant und auf dem Schulgelände umgesetzt werden. Dazu gehören auch die Entwicklung und Pflege von Schulgärten auf dem Schulgelände und auch außerhalb des Schulgeländes in Kooperation mit Vereinen und Verbänden. Kooperationsprojekte, die Grundschule und Hort gemeinsam auf der Grundlage eines abgestimmten Konzeptes unter Nutzung der Lehrpläne und des Bildungsauftrages des Hortes entwickelt haben, sind ausdrücklich erwünscht.

Zu BSP 2:
Das Amt für Jugend Familie und Bildung hat alle Leipziger Schulen im Oktober 2018 per Email über den Sächsischen Schulgartenwettbewerb 2018-2020 informiert.

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