Schulsekretariate – Auswirkungen der Stellenplanänderungen frühzeitig überprüfen (Antrag 00197/14)

Beschlussvorschlag:

Die veränderte Stellenzuordnung bei Schulsachbearbeitern- und Schulsachbearbeiterinnen wird noch 2014 evaluiert. Dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule wird im 1. Quartal 2015 über die Ergebnisse berichtet.

Begründung:

Durch die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage F/V 1131 „Personelle Absicherung der Schulsekretariate in der Stadt Leipzig“ wurde uns bekannt gegeben, dass eine Evaluation der Schulsach-bearbeiterstellen nach 2 Jahren geplant sei.
Mit dem Schuljahresbeginn fallen wieder außerordentlich viele Aufgaben in Schulsekretariaten an. Die Schulen wachsen mit stärkeren Jahrgängen teilweise kräftig auf. Die Stellenzuordnung mit einer durchschnittlichen 10 %igen Kürzung wird definitiv mit unangenehmen Einschnitten in den Leistungen der Sekretariate einhergehen. Wir erkennen absehbare Probleme, auf die kurzfristig reagiert werden können muss. Denn, Schulsekretariate sind die erste Anlaufstelle für Eltern, SchülerInnen, LehrerIn-nen und RektorInnen. Ihr Service ist für den reibungslosen Ablauf der Schule unabdingbar. Häufig sind sie bei Problemen im Schulalltag gefragt, können durch ihre Kenntnisse der Schulsituation, aller Kinder und Lehrkräfte, schnell und unkompliziert unterstützen. Zukünftig werden einzelne Schulsekre-tärInnen für mehrere Schulen zuständig sein, dies wird unweigerlich zu größeren Schließzeiten und zeitweise fehlenden Ansprechpartnern führen. Daher sollten die Auswirkung der Stellenreduzierungen schon jetzt begutachtet werden. Eine weitere Evaluierung sollte durchaus nochmals nach weiteren 2 Jahren erfolgen, um die Ergebnisse vergleichen zu können. Wenn die Evaluation erst nach 2 Jahren erfolgt, wie die Verwaltung es vorhat, könnte sich inzwischen ein Gewöhnungseffekt eingestellt haben und die Ergebnisse wären nicht vergleichbar.

Wichtig für die Evaluierung ist, dass die Stellenbeschreibungen und die tatsächlich anfallenden Aufgaben wertneutral aufgenommen werden. Dies erscheint wesentlich, um den Umfang der Aufgaben der Schulsekretariate realistisch zu erfassen. Dabei sollten auch alle NutzerInnen mitreden können.

Verwaltungsstandpunkt:

Alternativvorschlag der Verwaltung:

Die Stellenbemessungsmethode für Schulsachbearbeiter/-innen wird voraussichtlich im     Herbst des Jahres 2015 evaluiert. Voraussetzung dafür ist die weitestgehende Umsetzung der Methodik bis zu diesem Zeitpunkt.
 
Sachverhalt:

Das in den Jahren 1998 und 1999 erarbeitete Modell zur Bemessung der Stellen für Schulsachbearbeiterinnen in Leipzig wurde im Auftrag des ehemaligen Schulverwaltungsamtes überarbeitet. Bei der Betrachtung der Modelle anderer Städte in Form eines Benchmarking wurde klar, dass die Schulsekretariate in Leipzig überdurchschnittlich gut mit Stellen ausgestattet waren. Aus diesem Grund wurde, aufbauend auf Modelle anderer Städte, eine neue Bemessungsmethode für Schulsachbearbeiterinnen in Leipzig erarbeitet.

Die neue Stellenbemessungsmethode orientiert sich an den jeweiligen Schülerzahlen. Demzufolge erhöht sich, bei steigenden Zahlen, der Stellenanteil für die Schulsachbearbeiterinnen entsprechend. Entsprechend den vorläufigen Schülerzahlen sind im Stellenplanentwurf 2015 6 Stellen, für 2016 5 Stellen zusätzlich eingestellt.

Das neue überwiegend auf Schülerzahlen bezogene Stellenbemessungsmodell im Bereich der Schulsachbearbeitung hatte im Haushaltsjahr 2014 eine Stellenkürzung zur Folge. Es basierte auf den Schülerzahlen des Schuljahres 2013/2014. Für das Schuljahr 2014/2015 wurde mit steigenden Schülerzahlen gerechnet, in deren Folge die Stellenbemessung in verschiedenen Schulen anzupassen ist. Aus diesem Grund wurden bisher keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen ergriffen, die zu einer reduzierten Arbeitsfähigkeit der Schulsekretariate geführt haben könnten. Es werden zunächst die Ergebnisse der Stellenbemessung auf der Grundlage der aktuellen Schülerzahlen 2014/2015 abgewartet. Erst danach wird geprüft, ob und inwieweit entsprechende personalwirtschaftliche Maßnahmen abzuleiten sind. Aus diesem Grund ist eine vorgezogene Evaluierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagefähig und nicht zielführend.

Aus Sicht der beteiligten Ämter wäre es denkbar, eine erste Evaluation der Bemessungsmethode ein Jahr vorzuziehen und dabei auch die Schulsachbearbeiterinnen und die Schulleitungen einzubinden. Eine klare Aussage zum Zeitpunkt der Evaluation kann erst getroffen werden, wenn die tatsächliche Umsetzung des Modells zum Großteil erfolgt ist.

Votum aus der Ratsversammlung am 20. November 2014

Dem Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunktes mehrheitlich zugestimmt

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