Schulsozialarbeit (Antrag 435/13)

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig bekennt sich zur Sicherung und dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit und legt mit dem Haushaltsplanentwurf 2014 eine weitere Finanzierung, der über das Bildungs- und Teilhabepaket bis Ende 2013 finanzierten Stellen, vor. Zudem wird der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen mit Bedarfsmeldung, wie bereits im Teilfachplan Kinder- und Jugendhilfe als Zielsetzung formuliert, sowohl finanziell als auch zeitlich unterlegt. Die anderen teilweise kommunal finanzierten Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit sind ebenfalls weiterzuführen.

Begründung:

Die Schulsozialarbeit genießt in Leipzig mittlerweile einen großen Stellenwert. Dazu hat der Stadtrat in den Jahren 2009 und 2010 maßgeblich beigetragen, indem an weiteren sieben Schulstandorten Schulsozialarbeit eingerichtet wurden. Mittlerweile werden so 20 Standorte aus dem Jugendhilfeetat finanziert. An 16 weiteren Standorten werden die Schulsozialarbeiter aus den bis Ende des Jahres befristeten Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bezahlt. Der ehemalige Jugendamtsleiter Haller meinte bereits nach Einrichtung selbiger, dass im Jahr 2013 intensiv nach einer weiteren Finanzierung ab 2014 gesucht werden müsse und die Stadt Leipzig hier in der Verantwortung sei, eine Lösung zu präsentieren. Es dürfe nicht passieren, dass Schulsozialarbeit nur über einen befristeten Zeitraum eingerichtet wird und dann zu einem Zeitpunkt, wenn sich erste Erfolge zeigen, wenn Strukturen entstanden sind, wenn die Sozialarbeiter intensiv eingearbeitet und Kontakte zu Familien, Lehrern und den Schülerinnen und Schülern gefestigt sind, wieder dem Rotstift zum Opfer fallen.

Der Stadtrat hat zu Recht im Fachplan "Kinder- und Jugendförderung" beschlossen, dass bei der Schulsozialarbeit "eine flächendeckende Implementierung an allen in den Kerngebieten befindlichen Grundschulen angestrebt" wird. Damit ist sowohl die Sicherung der 16 BuT-Stellen, als auch der weitere Ausbau an 14 weiteren Grundschulstandorten, die klare Zielsetzung. Insofern muss sich der Stadtrat im Sinne der Schulsozialarbeit positionieren und die finanziellen Mittel sowohl für die Sicherung der BuT-Stellen, als auch für den weiteren Ausbau an den noch nicht versorgten Grundschulstandorten, bereitstellen. Klarheit muss hier frühzeitig, noch vor dem Haushaltsbeschluss, geschaffen werden, um sowohl die eingearbeiteten Fachkräfte an die Schulen zu binden, statt sie in eine unklare Zukunft zu schicken. Außerdem brauchen die Schulen und Familien Klarheit und auch zukünftig die volle Unterstützung der Schulsozialarbeiter. Sie tragen maßgeblich für ein besseres Schulklima, zur Reduzierung von Schulbummelei und zur aktiven Begleitung bei schulischen Übergängen bei. Statt darauf zu verzichten, muss diese wertvolle pädagogische Arbeit nachhaltig gestärkt werden, um spätere Kosten der Jugend- und Familienhilfe etc. zu reduzieren.


Beschluss der Ratsversammlung vom 16. Oktober 2013'

  1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zur Sicherung und dem weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit und ermöglicht mit dem Haushalt 2014 eine weitere Finanzierung der über das Bildungs- und Teilhabepaket bis Ende 2013 finanzierten Stellen. Neben den bereits im Haushaltsplanentwurf 2014 geplanten zusätzlichen Mitteln für die Weiterführung der sechs Sozialarbeiter-(innen) an den Oberschulen werden weitere 440.000€ bereitgestellt, um die zehn, bislang über das BuT-Paket finanzierte, Stellen in freier Trägerschaft weiterzuführen. Zudem wird der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit an Grundschulen mit Bedarfsmeldung, wie bereits im Teilfachplan Kinder- und Jugendhilfe als Zielsetzung formuliert, sowohl finanziell als auch zeitlich unterlegt.
  2. Im Zuge der Evaluierung de Schulsozialarbeit werden auch die tatsächlichen Bedarfe der kommunalen Schulen mit Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) untersucht. Das Ergebnis ist dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und dem Jugendhilfeausschuss bis zum Ende des III. Quartals 2014 vorzulegen.
  3. Schulsozialarbeit wird zukünftig ab dem Haushalt 2014 unter einem eigenen Haushaltstitel geführt. Die für Punkt 1-2 notwendigen finanziellen Mittel sind nicht zu Lasten des bisher geplanten Fördermittelbetrages für Freie Träger ( §11 - 14 und § 16) einzuordnen.
  4. Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 2. Quartals 2014 ein Konzept zur fachlichen Steuerung der Schulsozialarbeit.
  5. Im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2014 werden zusätzlich 440.000 Euro in den Haushalt des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingestellt. In den Verwaltungsinternen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2014 ist folgende Positionen zu berücksichtigen: 1.100.36.2.0.01.90 Projekte Jugendarbeit § 11 +440.000 Euro.


Votum: mehrheitlich angenommen bei 8 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen

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