Schulsozialarbeitern endlich berufliche Planungssicherheit geben!

Pressemitteilung vom 13. März 2014

Hinsichtlich einer Gerichtsentscheidung des Arbeitsgerichtes Leipzig meint Annette Körner, jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Die Arbeitsverträge der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Leipzig werden in der Regel jährlich immer wieder neu befristet, weil auch die Finanzierung der Schulsozialarbeit generell mit dem städtischen Haushalt nur von Jahr zu Jahr bestätigt bzw. geklärt wird. Eine Gerichtsentscheidung sorgt nun für Aufsehen: In Leipzig wurde im Dezember 2013 durch das Arbeitsgericht der Klage auf Entfristung des Arbeitsvertrages eines Schulsozialarbeiters an einem Beruflichen Schulzentrum Recht gegeben, bei anhängigen Verfahren der Anspruch ebenso anerkannt."

Da sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon seit Jahren für den dauerhaften Fortbestand und den Ausbau der Schulsozialarbeit in Leipzig einsetzt, haben wir vor diesem Hintergrund eine Anfrage zur Ratsversammlung am 19. März 2014 an den Oberbürgermeister gerichtet:

    1. Wie viele Schulsozialarbeiterstellen wurden im Zuge dieses Urteils bzw. der damit einhergehenden gütlichen Einigung in der Stadt Leipzig entfristet?
    2. Auf welcher konkreten Grundlage wurde die gütliche Einigung mit den anhängigen Klagen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter geschlossen?
    3. Welche Folgen hat dies für die über Freie Träger beschäftigten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter?
    4. Wie wird mit den Arbeitsverhältnissen der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die (teilweise) über ESF-Mittel finanziert werden, umgegangen?
    5. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Leipzig haben noch aus welchen Gründen befristete Arbeitsverhältnisse?
    6. Welchen Einfluss haben das Gerichtsurteil und die gütlichen Einigungen auf die weitere Finanzierung des Leistungsbereiches der Schulsozialarbeit in Leipzig?

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