Schutz der Leipziger Einwohner vor unzumutbarem Fluglärm (Antrag 44/10)
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich bei der Genehmigungsbehörde für den Flughafen Leipzig-Halle, dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, dafür einzusetzen, dass zum Schutz der Bevölkerung gegen unzumutbaren Fluglärm, in der Zeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr nur Luftfahrzeuge starten und landen, die in der sogenannten „Bonusliste für startende und landende Flugzeuge“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verzeichnet sind.
Begründung:
Von den nächtlichen Fracht- und Militärflügen sind Tausende Leipziger Einwohner im Nordwesten (Lindenthal, Lützschena-Stahmeln usw.) und Südosten (Holzhausen, Stötteritz usw.) mehr oder weniger stark betroffen. Ein aktiver Schallschutz durch Schallschutzwände, Änderung der Bahnverteilung und der Flugrouten u.ä. ist laut jüngsten Äußerungen des Flughafenchefs Dierk Näther nicht möglich.
Der passive "Schallschutz" (Wohnen und Schlafen bei geschlossenem Fenster, Luftab- und zufuhr über Lüfter) ist bzgl. der Wirkung umstritten und gesundheitlich bedenklich. Da laut aktueller Studien*, die gesundheitlichen Risiken bedeutend größer sind als bisher angenommen, sind Maßnahmen zum aktiven Schallschutz am Flughafen Leipzig-Halle dringend geboten. Ohne die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung kann und wird es keine Zukunft für den Flughafen Leipzig-Halle und das DHL-Drehkreuz geben. Das mindeste an Schallschutz ist die Einhaltung der Bestimmungen gemäß Bonus-Liste, wie am Flughafen Hannover** und anderen Flughäfen Deutschlands.
*Siehe Presseinformation Nr. 09/2010 des Umweltbundesamtes. „Fluglärm macht krank“
** siehe: http://www.mw.niedersachsen.de/master/C36599967_N37016603_L20_D0_I712.html
Beschluss der Ratsversammlung vom | : | 15.09.2010 |
Status | : | beschlossen |